SB Lenker im Brief?

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Karsten
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SB Lenker im Brief?

Beitrag von Karsten »

Hallo zusammen!

Ich war am Feitag beim TÜV mit meiner 4L0 und habe keine geklebt bekommen weil ich nicht den SB Lenker im Brief habe.
Es ist ein Superbikelenker von LSL A01 B20.
Hat den jemand von Euch den im Brief eingetragen oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu dem Lenker die mir kopiert werden kann?
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Kilroy
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Beitrag von Kilroy »

Hallo Karsten. Hat der Lenker keine ABE?
Wende Dich mal direkt an LSL falls Du hier nichts bekommst.
Gruß Uwe
Mit einem Gruß aus dem Westen
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Karsten
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Beitrag von Karsten »

Hi Uwe,
die ABE hatte ich aus dem Netz gezogen.
Aber bei der Auflistung von Mopeds wo der verbaut werden darf, war keine RD aufgeführt.
Im alten Breif meiner 4L0, seit 2000 nicht mehr zugelassen, ist ein "Sonderlenker breite xxx" drin.
Dem Prüfer reichte das nicht.
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Kilroy
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Beitrag von Kilroy »

So ein Sesselpuper .... Dass die immer so einen Aufstand machen.
Ich glaube aber, dass Du bei LSL sicher etwas bekommst. Die sitzen soweit ich weiß in Krefeld.
Vielleicht wirklich mal da anrufen.
Gruß Uwe
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Rüdi
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Beitrag von Rüdi »

Hallo.

@Kilroy: ABE gilt nur für das darin eingetragene oder aufgeführte Motorrad. Es gibt aber meist keine ABE für so alte Motorräder. Karsten benötigt ein Teilegutachten.

@Karsten: Du benötigst von dem hier Seite 1 bis 6 (die hintendran kannst du weglassen, das sind ABEs), wobei Seite 1 eigentlich nur eine Erläuterung zum Anbau ist:

http://lsl.eu/pdf/Lenker%20u.%20Klemmboecke.pdf

Die besagten Seiten (also das Teilegutachten) ausdrucken, damit und mit dem Motorrad nochmal zum TÜV und eintragen lassen. Im Teilegutachten muss das spezifische Motorrad NICHT gezielt aufgeführt sein. Wenn die Leitungen und Züge lang genug sind und die Funktion nicht behindern, ist das in weniger als 5 Min. eingetragen. Geld nicht vergessen.

Übrigens: Mit diesem (TÜV)-Gutachten kann der Prüfer die Eintragung nicht verweigern, ausser der Anbau ist bedenklich und unsachgemäß (z.B. Kollosion Lenker gegen Tank, Leitungen werden gedehnt oder gequetscht, etc.). Das muss er aber gut begründen. Du bist damit 100% "wasserdicht", was die Bürokratie angeht. Ich habe an drei meiner Motorräder solch einen Lenker auf diese Weise problemlos eingetragen, sowohl bei TÜV wie bei der DEKRA.

Was anderes ist es, wenn der Prüfer keine Ahnung hat. Er ist dann aber verpflichtet sich zu informieren. Ruhig Druck machen, das sind sowieso meist die kleinen Prüfidioten welche das ablehnen, weil sie keine Ahnung haben und unsicher sind (Angst vor Fehlentscheidung). Das nächste mal würde ich sowieso zu einer anderen Prüfstelle, evtl. auch zur Dekra fahren.

Gruß,

Rüdi
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redandblue
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Beitrag von redandblue »

Mit dem Teilegutachten von LSL sollte einer Eintragung nichts im Wege stehen.

http://www.lsl-motorradtechnik.de/pdf/L ... boecke.pdf
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