ich weiß das Thema wurde bestimmt schon oft angesprochen aber irgendwie find doch nicht die richtige Antwort.
Also wie einige bestimmt schon mitbekommen haben hier, habe ich die alte RD350 1975er wieder flott gemacht nach ca 15 Jahren Standzeit. So jetz will ich sie zulassen. Wleche Reihenfolge stimmt denn nun?
Mir wurde (aus Bekanntenkreis...) erzählt dass man sich mit abgeschlossener Versicherung und den ganzen ordentlichen Unterlagen zur Zulassungsstelle fährt und das Bike auch ohne davor bei TÜV gewesen zu sein anmelden lassen kann. Halt noch ohne Plakette. Und mit diesem Nummernschild kann ich dann zum TÜV und mir den Segen holen um dann anschließend wieder zur Zulassung zu fahren um die Stempel zu bekommen.
Ist das so richtig? ich glaube mich zu erinnern das in im Paragraphen so und so staht das Fahrten die zur Zulassung benötigt werden auf direktem wege zulässig sind, WENN man Versichert ist, was ich seit heute bin, und man ein Nummerschild von der Zulassung bekommen hat.
Weil als erstes mim Hänger und Bike zum TÜV das lässt sich zur zeit schwer realisieren bei mir.
Und ich frage hier weil ich in den letzten Tagen nicht dazugekommen bin dort persönlich anzurufen und für heute is es erst mal zu spät

Wie macht ihr das?
Danke schon mal
Stefan