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dissaster
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Reihenfolge Anmeldung

Beitrag von dissaster »

Hallo beisammen,

ich weiß das Thema wurde bestimmt schon oft angesprochen aber irgendwie find doch nicht die richtige Antwort.

Also wie einige bestimmt schon mitbekommen haben hier, habe ich die alte RD350 1975er wieder flott gemacht nach ca 15 Jahren Standzeit. So jetz will ich sie zulassen. Wleche Reihenfolge stimmt denn nun?

Mir wurde (aus Bekanntenkreis...) erzählt dass man sich mit abgeschlossener Versicherung und den ganzen ordentlichen Unterlagen zur Zulassungsstelle fährt und das Bike auch ohne davor bei TÜV gewesen zu sein anmelden lassen kann. Halt noch ohne Plakette. Und mit diesem Nummernschild kann ich dann zum TÜV und mir den Segen holen um dann anschließend wieder zur Zulassung zu fahren um die Stempel zu bekommen.
Ist das so richtig? ich glaube mich zu erinnern das in im Paragraphen so und so staht das Fahrten die zur Zulassung benötigt werden auf direktem wege zulässig sind, WENN man Versichert ist, was ich seit heute bin, und man ein Nummerschild von der Zulassung bekommen hat.

Weil als erstes mim Hänger und Bike zum TÜV das lässt sich zur zeit schwer realisieren bei mir.

Und ich frage hier weil ich in den letzten Tagen nicht dazugekommen bin dort persönlich anzurufen und für heute is es erst mal zu spät :(

Wie macht ihr das?

Danke schon mal

Stefan
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Goldbroiler
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Beitrag von Goldbroiler »

Also bei mir wars ne ähnlich lange Standzeit:
(Nur, daß ich ein schon vorhandenes Kennzeichen benutzt habe... )

Zur Versicherung gehen und diese Doppelkarte holen, oder wie das mittlerweile heißt.
Dann gehst Du zur Zualsssungsstelle und läßt Dir ein Kennzeichen zuteilen und Prägen-dieses ist zunächst ungestempelt.
Dann fährst Du damit zur Prüfstelle und läßt eine normale Hauptuntersuchung machen-bestehst Du, kannst Du mit dem Prüfbericht und dem Kennzeichen wieder zur Zulassungsstelle gehen und komplett zulassen-daraufhin kannst Du mit den Fahrzeugpapieren zur Versicherung gehen und das zugelassene Fahrzeug entsprechend versichern.

viel Spaß
Ich mag böse sein, doch ich fühle mich guuut...
dissaster
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Beitrag von dissaster »

Hallo Goldbroiler,

also ich habe eine Deckungskarte von der Versicherung, also das passt.
Geht das bei der Zulassungsstelle dass die einem, auch ohne TÜV, ein Kennzeichen geben? Und damit ist man dann berechtigt zum TÜV zu fahren.

Gut wenn das so geht dann bin ich ja beruhigt.

Gruß Stefan
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Goldbroiler
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Beitrag von Goldbroiler »

ja genau
Ich mag böse sein, doch ich fühle mich guuut...
Thor
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Beitrag von Thor »

Als ich im Frühjahr meine RD nach knapp 15 Jahren wieder angemeldet habe, bin ich einfach mit dem alten Kennzeichen, von dem die Stempel entfernt waren und der Deckungskarte von der Versicherung zum TÜV gefahren.

Der TÜV Prüfer meinte, dass dies seit kurzem nicht mehr möglich wäre.
Mir wäre nur die Möglichkeit eines roten Kennzeichens, eines Kurzzeitkennzeichens oder des Anhängers geblieben.

Musste das Motorrad nach der HU dann beim TÜV stehen lassen, an der Zulassungsstelle das Kennzeichen holen und zurück zum TÜV um es dranzuschrauben und nach Hause zu fahren
Yamaha RD 250 1A2 Bj.1976
Yamaha RD 250 1A2 Bj.1977 Rennmaschine (U14)
Yamaha TZ 250 1RK Bj.1986 -Restaurierung im Gange-
Yamaha YZF R6 Bj.2000
Rabeneick SM 125 Bj.1950
www.kiefer-classic-racing.de
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Goldbroiler
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Beitrag von Goldbroiler »

hmm,

Evtl. liegts auch am Wohnbezirk.
Ich war mir anfangs auch unsicher und habe daher diesbezüglich Informationen von der Zulassungstelle und der Prüfstelle besorgt, damit es reibungslos abläuft.
Ich mag böse sein, doch ich fühle mich guuut...
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Rüdi
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Beitrag von Rüdi »

Hallo.

Nein, das liegt daran, dass ihr beide unterschiedliche Reihenfolgen hatte. Goldbroiler ging zuerst zur Zulassungsstelle, Thor zum TÜV. Die Zulassungsstelle hat bei Goldbroiler nachsehen können, ob die alte Nummer schon weitervergeben wurde (kann zumindest bei uns nach 2 Jahren "vorrübergehend stillgelegt" passieren, solange ist die alte Nummer immernoch dem alten KFZ zugeteilt- auf Reserve, falls man sie in der Zeit wieder anmeldet).
Thor dagegen war zuerst beim TÜV, schreibt er. Der TÜV kann nicht nachsehen, ob das Kennzeichen nach 15 Jahren evtl. jemand anderem zugeteilt wurde, da er nicht auf diese Daten des KBA zugreifen kann; er ist ja nicht die Zulassungsstelle.
Wäre Thor mit der alten Nummer zuerst zur Zulassungsstelle, hätte es wohl wie beschrieben funktioniert. Die hätten gecheckt, ob sein altes Kennzeichen noch verfügbar ist und hätten es ihm dann erneut zugeteilt, falls es noch frei ist.
Ein garnicht altes Beispiel: Demletzt sah ich ein neues Auto mit dem Kennzeichen meines vor 11 Jahren stillgelegten Audi rumfahren> Kennzeichen Recycling.

Grüße,

Rüdi
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chriSpe
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Beitrag von chriSpe »

Kennzeichen werden inzwischen nach einigen Tagen wieder Freigegeben.
Wenn du die (z.B. bei Abmeldung über den Winter) behalten willst musst du reservieren.


Habe vorletzte Woche ne Bandit mit der Nummer meiner RD (Abgemeldet 04/09) erblickt.
_____________
Christian - Bj 85
1WX - Bj 86 und im Koma
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muli
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Beitrag von muli »

hallo zusammen,
mopped auf dem hänger zum TÜV ist meines wissens ein schuß in den ofen; unsere graukittel wollen, daß ein kennzeichen drauf ist; grund ist, daß die ne probefahrt machen, die in der regel auf öffentlichen straßen verläuft; und selbst auf deren eigenen grund ist es bedenklich, sollte was passieren und das fahrzeug ist nicht zugelassen ...
cu
muli
ich stehe auf stinkende zylinder mit löchern :D

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manicmecanic

Beitrag von manicmecanic »

hi@all
...ich habe zulange den bonus des profis genossen,konnte bei allen mopedläden,wo ich lohnschrauber war immer die rote nummer haben für eigene zwecke,kenne deshalb die aktuelle rechtslage nicht mehr,aber das ist auf jeden fall bundesweit einheitlich...
....aber mit sowas wie alte nummer dran machen und einfach zum tüv fahren,weil man ja ne doppelkarte in der tasche hat....das kann je nach grünem schwer ins auge gehen,das IST juristisch als kennzeichen mißbrauch zu werten,wenn der grüne es bis vor den kadi treibt..
@goldbroiler......also die zulassungsstelle,die dir ein kfz zuläßt ohne von der versicherug was zu haben,mußt du mir zeigen,aber in D wird die nicht sein...ohne versicherung vorher abgeschlossen zu haben,gibts in D NIX von denen
@ muli....daß der tüv kfz mit schild-GÜLTIGEM-lieber hat ist klar,aber verlangen können die das nicht,dafür haben die ja selber auf ihren zetteln den ausdruck : kfz stillgelegt,plakette wird bei zulassung erteilt

gruß Richard
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Punto405
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Beitrag von Punto405 »

hallo zusammen,
mopped auf dem hänger zum TÜV ist meines wissens ein schuß in den ofen; unsere graukittel wollen, daß ein kennzeichen drauf ist;



Ich hab schon einige Moppeds vom Hänger/aus dem Auto raus in die TÜV-Halle gefahren-nie war die Rede von Zulassung.Und die Probefahrt ging einmal hin und her zwecks Bremsprüfung und dauerte nie länger als 2 Minuten.
Sogar einen Goggo mit gerissenem Gaszug haben sie mir reingeschoben und abgenommen.
Wenn man vernünftig mit dem Prüfer spricht ist sehr viel möglich.
Stefan aus Gevelsberg
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muli
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Beitrag von muli »

hallo punto405,
kann ja sein, daß es bei euch möglich ist, aber unsere graukittel schicken dich wieder nach hause ... :(
cu
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manicmecanic

Beitrag von manicmecanic »

@muli
....wie gesagt,es gibt in den tüv system extra den punkt im prüfformular plakette wird bei ZULASSUNG erteilt,du machst den fehler dir so ne schikane gefallen zu lassen,ich war früher auch so,würde ich nicht mehr mitmachen,dann würde ich zum leiter der prüfstelle gehen,und ihn höflich darauf hinweisen,sollte er auch zicken,würde ich ihn fragen,ob es ihm lieber ist,wenn ich ALLE meine kfz nie wieder beim tüv untersuchen lassen würde....ich wette,dann verdient der doch lieber weiter an einem als daß es dann nur noch die dekra tut....
gruß Richard
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Goldbroiler
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Beitrag von Goldbroiler »

manicmecanic hat geschrieben:hi@all
...ich habe zulange den bonus des profis genossen,konnte bei allen mopedläden,wo ich lohnschrauber war immer die rote nummer haben für eigene zwecke,kenne deshalb die aktuelle rechtslage nicht mehr,aber das ist auf jeden fall bundesweit einheitlich...
....aber mit sowas wie alte nummer dran machen und einfach zum tüv fahren,weil man ja ne doppelkarte in der tasche hat....das kann je nach grünem schwer ins auge gehen,das IST juristisch als kennzeichen mißbrauch zu werten,wenn der grüne es bis vor den kadi treibt..
@goldbroiler......also die zulassungsstelle,die dir ein kfz zuläßt ohne von der versicherug was zu haben,mußt du mir zeigen,aber in D wird die nicht sein...ohne versicherung vorher abgeschlossen zu haben,gibts in D NIX von denen
@ muli....daß der tüv kfz mit schild-GÜLTIGEM-lieber hat ist klar,aber verlangen können die das nicht,dafür haben die ja selber auf ihren zetteln den ausdruck : kfz stillgelegt,plakette wird bei zulassung erteilt

gruß Richard


Sorry,
da Du schreiben kannst, gehe ich mal davon aus, daß Du auch lesen kannst, doch daß Du das auch verstehst, möchte ich Dir nicht unterstellen.

Ich schlage ich mal vor, Du liest Dir meinen Text nochmal richtig schön langsam durch, oder läßt ihn Dir von jemandem erklären(am besten von der Zulassungsstelle), um wirklich zu begreifen.

Sowas ärgert mich einfach!

Noch eine kleine Anmerkung zum Zulassungsvorgang:
mein aktuelles Kennzeichen, das jetzt wieder an meiner RD montiert ist, hatte ich schon etliche Jahre zuvor an meiner RGV, die allerdings ein Kollege hier aus dem Forum erworben hat(mit Kennzeichen natürlich) da er im selben Landkreis wohnt.
Allerdings haben wir vereinbart, daß ich das Kennzeichen zurück erhalte, wenn meine RD fertig ist.
Also habe ich das Kennzeichen der RGV bekommen, und mit diesem Kennzeichen bin ich dann zur Zulassungsstelle.
Und was dann kam, steht ja schon oben im 2. Beitrag.
Eine ganz einfache Sache.
Wichtig ist, daß man ein zum Fahrzeug zugeteiltes Kennzeichen und eine Doppelkarte hat-dann ist eine direkte Fahrt zur Prüfstelle zulässig.
Und erst mit einem bestandenem Prüfbericht kann das Fahrzeug vorschriftsmäßig zugelassen werden.
Zuletzt geändert von Goldbroiler am Fr 18. Sep 2009, 18:10, insgesamt 1-mal geändert.
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muli
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Beitrag von muli »

hallo broiler,
klinke mich hier nochmal kurz ein ...
Goldbroiler hat geschrieben: ...
Wichtig ist, daß man ein zum Fahrzeug zugeteiltes Kennzeichen und eine Doppelkarte hat-dann ist eine direkte Fahrt zur Prüfstelle zulässig.
...
als ich 2004 mein in 2003 gekauftes motorradgespann zugelassen habe, brauchte ich KEIN kennzeichen; das gespann war aus nem anderen landkreis und der verkäufer wollte sein altes "taferl" behalten; ich habe bei der zulassungsstelle nachgefragt und von dort kam die info :"KEIN kennzeichen notwendig - NUR versicherungsdoppelkarte"; ic bin dann ohne kennzeichen, aber mit fz-brief und doppelkarte zur zulassungstelle; dort habe ich ein kennzeichen ohne plaketten bekommen; anschl. zum TÜV und HU gemacht; danach mit kennzeichen (im topcase) wieder zur zulassung und plaketten bekommen ...
bin aus bayern, könnte also durchaus sein, daß das in den einzelnen bundesländern unterschiedlich geregelt ist ...
cu
muli
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