Blinker
Moderatoren: solo, Kilroy, Stefan Philipp (M)
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- Registriert: Di 16. Okt 2001, 01:00
- Wohnort: Werther westf.
Hallo Thomas,
<BR>
<BR>da Du mal in einem Deiner Beiträge erwähntest, dass Du bei Beinert in Güterloh warst, gehe ich davon aus, dass Du auch in dieser Region wohnst.
<BR>Wegen Deiner Miniblinker würde ich mal beim Motorradzentrum Bielefeld (vor der Unterführung des Ostestfalendammes in Brackwede links abbiegen in Richtung Osnabrück, an der nächsten Ampel wieder links ab in die Friedrich-Wilhelms-Bleiche.)
<BR>In dem Gelände findest Du neben MHG ca. 10 weitere Betrtiebe rund um's Motorrad.
<BR>
[addsig]
<BR>
<BR>da Du mal in einem Deiner Beiträge erwähntest, dass Du bei Beinert in Güterloh warst, gehe ich davon aus, dass Du auch in dieser Region wohnst.
<BR>Wegen Deiner Miniblinker würde ich mal beim Motorradzentrum Bielefeld (vor der Unterführung des Ostestfalendammes in Brackwede links abbiegen in Richtung Osnabrück, an der nächsten Ampel wieder links ab in die Friedrich-Wilhelms-Bleiche.)
<BR>In dem Gelände findest Du neben MHG ca. 10 weitere Betrtiebe rund um's Motorrad.
<BR>
[addsig]
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Komplett mit "Stangen" abschrauben und Miniblinker mit entsprechender Armlänge verbauen (Louis, Polo, HG oder woher auch immer). Dabei würde ich auf die "Birnenbestückung" achten, 12V 21W ist "Plug and Play" für dein Blinkrelais, andere Leistungen können wegen geänderter Blinkfrequenz ein neues Relais erforderlich machen.
Wenn du dich bei der Anbringung an folgendes hälst (Paragraphenreiter an
) gibt es beim TÜV keine Probleme:
§ 54 Fahrtrichtungsanzeiger
(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz +- 0,5 Hz (90 Impulse +- 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite - ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage- in gleicher Phase blinken.
Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, daß die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann. Fahrtrichtungsanzeiger brauchen ihre Funktion nicht zu erfüllen, solange sie Warnblinklicht abstrahlen.
(1a) Die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Die nach vorn wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger und die zusätzlichen seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger dürfen an beweglichen Fahrzeugteilen angebaut sein, wenn diese Teile nur eine Normallage (Betriebsstellung) haben.
Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Fahrtrichtungsanzeiger, die nach § 49a Abs. 9 und 10 abnehmbar sein dürfen.
(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind
2. an Krafträdern
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite.
Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss
von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen.
Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muß mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein
Und über die Auslegung kannst du dann mit dem Prüfer eine philosophische Diskussion führen
Gruß Heinz
Wenn du dich bei der Anbringung an folgendes hälst (Paragraphenreiter an

§ 54 Fahrtrichtungsanzeiger
(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz +- 0,5 Hz (90 Impulse +- 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite - ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage- in gleicher Phase blinken.
Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, daß die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann. Fahrtrichtungsanzeiger brauchen ihre Funktion nicht zu erfüllen, solange sie Warnblinklicht abstrahlen.
(1a) Die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Die nach vorn wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger und die zusätzlichen seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger dürfen an beweglichen Fahrzeugteilen angebaut sein, wenn diese Teile nur eine Normallage (Betriebsstellung) haben.
Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Fahrtrichtungsanzeiger, die nach § 49a Abs. 9 und 10 abnehmbar sein dürfen.
(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind
2. an Krafträdern
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite.
Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss
von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen.
Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muß mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein
Und über die Auslegung kannst du dann mit dem Prüfer eine philosophische Diskussion führen

Gruß Heinz
Ich glaub, ich werd zu alt für Lenkerstummel unter der Gabelbrücke...
RD350YPVS
RD250LC- wenn ich mal Zeit habe
RD200DX- rostet vor sich hin
BMW F800S
Opel A-Manta- wird wohl in Rente restauriert
Honda XBR 500
RD350YPVS
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RD200DX- rostet vor sich hin
BMW F800S
Opel A-Manta- wird wohl in Rente restauriert
Honda XBR 500
Ups, da bin ich jetzt unsicher, ob ich das mit irgendeinem anderen Modell verwechselt habe, da musst du mal selbst nachschauen. Bei Bedarf ein zweites Teil zum umrüsten besorgen...
Gruß Heinz
Gruß Heinz
Ich glaub, ich werd zu alt für Lenkerstummel unter der Gabelbrücke...
RD350YPVS
RD250LC- wenn ich mal Zeit habe
RD200DX- rostet vor sich hin
BMW F800S
Opel A-Manta- wird wohl in Rente restauriert
Honda XBR 500
RD350YPVS
RD250LC- wenn ich mal Zeit habe
RD200DX- rostet vor sich hin
BMW F800S
Opel A-Manta- wird wohl in Rente restauriert
Honda XBR 500
Oder du läßt die Streben, wo sie sind, bastelst dir einen Halter, den du mit den zwei M6er Schrauben, an denen auch der Nummernschildhalter am Hilfsrahmen hängt, festschraubst und hängst die Miniblinker dort dran.
Gibts eigentlich immer noch Jemanden, der nicht mindestens einen Schrotthaufen als Teilespender hat?
Gruß Heinz
Gibts eigentlich immer noch Jemanden, der nicht mindestens einen Schrotthaufen als Teilespender hat?

Gruß Heinz
Ich glaub, ich werd zu alt für Lenkerstummel unter der Gabelbrücke...
RD350YPVS
RD250LC- wenn ich mal Zeit habe
RD200DX- rostet vor sich hin
BMW F800S
Opel A-Manta- wird wohl in Rente restauriert
Honda XBR 500
RD350YPVS
RD250LC- wenn ich mal Zeit habe
RD200DX- rostet vor sich hin
BMW F800S
Opel A-Manta- wird wohl in Rente restauriert
Honda XBR 500
btw: vorn hab ich jetzt ganz schicke Miniblinker rangebatscht, sieht m.M.n. wesentlich besser aus.
Hupen in die Mitte versetzt ohne die Haltearme, macht alles ne schlankere Linie *g*
I know, ist nicht jedermanns Sache. Die Oldschool Optik hat auch was, aber mir gefällts so besser, und im Fall der Fälle kann man ja immer noch auf Original rückrüsten.
Fehlen nur nch andre Spiegel und Blinker hinten
Hupen in die Mitte versetzt ohne die Haltearme, macht alles ne schlankere Linie *g*
I know, ist nicht jedermanns Sache. Die Oldschool Optik hat auch was, aber mir gefällts so besser, und im Fall der Fälle kann man ja immer noch auf Original rückrüsten.
Fehlen nur nch andre Spiegel und Blinker hinten

Vielleicht ist das ja was für dich:
http://cgi.ebay.de/Yamaha-RD-350-Typ-4- ... 286.c0.m14
Gruß
Rene
http://cgi.ebay.de/Yamaha-RD-350-Typ-4- ... 286.c0.m14
Gruß
Rene
moin
[font=Comic Sans MS]Das Leben ist wie eine Ketchupflasche - erst kommt nichts und dann alles auf einmal.[/font]
[font=Comic Sans MS]Das Leben ist wie eine Ketchupflasche - erst kommt nichts und dann alles auf einmal.[/font]
Da ist der Nächste:
http://cgi.ebay.de/Yamaha-RD-250-350-RD ... 286.c0.m14
http://cgi.ebay.de/Yamaha-RD-250-350-RD ... 286.c0.m14
moin
[font=Comic Sans MS]Das Leben ist wie eine Ketchupflasche - erst kommt nichts und dann alles auf einmal.[/font]
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Hab jetzt mittlerweile übrigens die original Haltearme der Blinker ein Stückchen abgesägt und dann die neuen Miniblinker mit dem Gewinde einfach da reingeklebt.
Das hält supi und sieht auch noch töfte aus.
Wenn ich (oder sonstwer, der dieses Möpp mal irgendwann besitzen sollte) auf original zurück möchte, muss halt ein doofer Heckrahmen her.
Ich persönlich finds so, wie's jetzt ist, wesentlich besser. Schlank halt
Diese originalen Monsterblinker gehn echt gar nicht.
Das hält supi und sieht auch noch töfte aus.
Wenn ich (oder sonstwer, der dieses Möpp mal irgendwann besitzen sollte) auf original zurück möchte, muss halt ein doofer Heckrahmen her.
Ich persönlich finds so, wie's jetzt ist, wesentlich besser. Schlank halt

Diese originalen Monsterblinker gehn echt gar nicht.