RD50 mit 45Km/h Eintragen
Moderatoren: solo, Kilroy, Stefan Philipp (M)
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Soviel dazu <IMG SRC="/phpBB/images/smiles/icon_frown.gif"> :
<BR>
<BR>Subject: Reg-Nr.: TH 9599 Bauartbedingte Höchstg
<BR> eschwindigkeit für zweirädrige Kleinkrafträde
<BR> r der Kl. M
<BR>
<BR>
<BR>Sehr geehrter Herr ...,
<BR>
<BR>
<BR>vielen Dank für Ihr Schreiben vom 2. Juli 2005.
<BR>
<BR>
<BR>Seit dem 1. Januar 2002 dürfen nur noch Kleinkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h erstmals in den Verkehrs gebracht werden; <!-- BBCode Start --><B>eine Umstellung auf 50 km/h ist für diese Fahrzeuge nicht zulässig. </B><!-- BBCode End --> Für Kleinkrafträder, die vor diesem Zeitpunkt in den Verkehr gebracht wurden, gilt weiter die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
<BR>
<BR>
<BR>Nach der im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vorgesehenen Verteilung der staatlichen Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bund und Länder, obliegt die Durchführung des Straßenverkehrsgesetzes und der fahrerlaubnisrechtlichen Vorschriften im Einzelfall den Ländern. Sollten Sie weitere Fragen Ihre Fahrerlaubnis betreffend haben, darf ich Sie bitten, sich zuständigkeitshalber an die örtliche Fahrerlaubnisbehörde zu wenden.
<BR>
<BR>
<BR>Mit freundlichen Grüßen
<BR>Im Auftrag
<BR>...<BR><BR><font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: ChristianB am 2005-07-08 21:25 ]</font>
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<BR>Subject: Reg-Nr.: TH 9599 Bauartbedingte Höchstg
<BR> eschwindigkeit für zweirädrige Kleinkrafträde
<BR> r der Kl. M
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<BR>Sehr geehrter Herr ...,
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<BR>vielen Dank für Ihr Schreiben vom 2. Juli 2005.
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<BR>Seit dem 1. Januar 2002 dürfen nur noch Kleinkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h erstmals in den Verkehrs gebracht werden; <!-- BBCode Start --><B>eine Umstellung auf 50 km/h ist für diese Fahrzeuge nicht zulässig. </B><!-- BBCode End --> Für Kleinkrafträder, die vor diesem Zeitpunkt in den Verkehr gebracht wurden, gilt weiter die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
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<BR>Nach der im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vorgesehenen Verteilung der staatlichen Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bund und Länder, obliegt die Durchführung des Straßenverkehrsgesetzes und der fahrerlaubnisrechtlichen Vorschriften im Einzelfall den Ländern. Sollten Sie weitere Fragen Ihre Fahrerlaubnis betreffend haben, darf ich Sie bitten, sich zuständigkeitshalber an die örtliche Fahrerlaubnisbehörde zu wenden.
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<BR>Mit freundlichen Grüßen
<BR>Im Auftrag
<BR>...<BR><BR><font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: ChristianB am 2005-07-08 21:25 ]</font>
Gruß Christian
Hallo Christian,
<BR>
<BR>wo ist das Problem??? Deine RD 50 wurde vor 2002 zugelassen bzw. in den Verkehr gebracht. Damit gelten auch die Bestimmungen aus dieser Zeit. Wenn es anders wäre dürfte keine RD aufgrund der heutigen Abgasbestimmungen mehr aus der Straße sein!
<BR>
<BR>Also mit dem Gutachten von Yamaha zum TÜV, Die Höchstgeschwindigkeit ändern lassen und fertig. Bei der Versicherung muss dann lediglich bis 50 km/h statt bis 45 km/h angekreuzt werden.
<BR>
<BR>Die Sache mit dem Führerschein dürfte ja wohl auch kein Problem sein, sonst würden nicht so viele Jugendliche mit einer 60 km/h Schwalbe legal unterwegs sein.
<BR>
<BR>Gruß boko
<BR><BR><BR><font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: boko am 2005-07-10 10:55 ]</font>
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<BR>wo ist das Problem??? Deine RD 50 wurde vor 2002 zugelassen bzw. in den Verkehr gebracht. Damit gelten auch die Bestimmungen aus dieser Zeit. Wenn es anders wäre dürfte keine RD aufgrund der heutigen Abgasbestimmungen mehr aus der Straße sein!
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<BR>Also mit dem Gutachten von Yamaha zum TÜV, Die Höchstgeschwindigkeit ändern lassen und fertig. Bei der Versicherung muss dann lediglich bis 50 km/h statt bis 45 km/h angekreuzt werden.
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<BR>Die Sache mit dem Führerschein dürfte ja wohl auch kein Problem sein, sonst würden nicht so viele Jugendliche mit einer 60 km/h Schwalbe legal unterwegs sein.
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<BR>Gruß boko
<BR><BR><BR><font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: boko am 2005-07-10 10:55 ]</font>
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Hallo Boko,
<BR>
<BR>so wie ich das Verstanden habe gilt nach deutschen Recht gerade diese Umstellung <!-- BBCode Start --><B> nach dem 1.1.02 </B><!-- BBCode End -->als erstmals in den Verkehr gebracht.
<BR>Zwar nicht das Fahrzeug, aber das Fahrzeug mit diesen Papieren... oder liege ich da völlig daneben?
<BR>
<BR>Ich fahre heute, wenns mir zeitlich noch reicht zur nächsten TÜV-Prüfstelle und unterhalte mich mal mit nem Prüfer.
<BR>Rein rechnerisch komme ich mit der neuen Übersetzung (wenn ich mich nicht verrechnet habe) auf 48 Km/h.
<BR>Gib´s da ne Toleranz, bis wo der Prüfer das als 45 eintragen kann, oder liegt das völlig in seinem Ermessen?
<BR>
<BR>Gruß und Dank
<BR>Christian
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<BR>so wie ich das Verstanden habe gilt nach deutschen Recht gerade diese Umstellung <!-- BBCode Start --><B> nach dem 1.1.02 </B><!-- BBCode End -->als erstmals in den Verkehr gebracht.
<BR>Zwar nicht das Fahrzeug, aber das Fahrzeug mit diesen Papieren... oder liege ich da völlig daneben?
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<BR>Ich fahre heute, wenns mir zeitlich noch reicht zur nächsten TÜV-Prüfstelle und unterhalte mich mal mit nem Prüfer.
<BR>Rein rechnerisch komme ich mit der neuen Übersetzung (wenn ich mich nicht verrechnet habe) auf 48 Km/h.
<BR>Gib´s da ne Toleranz, bis wo der Prüfer das als 45 eintragen kann, oder liegt das völlig in seinem Ermessen?
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<BR>Gruß und Dank
<BR>Christian
Gruß Christian
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du bekommst die sogar auf 50km/h eingetragen wie die DT50M
http://img81.imageshack.us/my.php?image ... kmheg6.jpg
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Gabs soeinen wirklich??mosche hat geschrieben:mahlzeit mal hochhohlt, hier war doch einer der ne RD50 mit motorradzulassung umgebaut hat, hat da noch mal wer info/bildas? ich bedanke mich im vorwege, gruß mosche
der müsste ja dann von 50 cc auf min. 81 cc hoch gegangen sein, der größte zylinder hat alleridngs nur 68 cc oder war das ein umbau??
für die rd/dt 80 gabs aml en 110 er zeta
der drückte lcoker 15 ps , bin den knapp 2 jahre gefahren
ja hier war mal wer, das kuchenblech an der 50er sah cool ausDrasherPPL hat geschrieben: Gabs soeinen wirklich??
der müsste ja dann von 50 cc auf min. 81 cc hoch gegangen sein, der größte zylinder hat alleridngs nur 68 cc oder war das ein umbau??
für die rd/dt 80 gabs aml en 110 er zeta
der drückte lcoker 15 ps , bin den knapp 2 jahre gefahren


Don´t walk on the gras, smoke it!
Der Mensch darf Träume haben

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mit dem hubraum hat es wirklich nix zu tun. es gab doch auch kreidler, zündapp etc. KleinKraftRäder mit 50 kubik, die man heute als motorrad zulassen kann. soweit ich weiss wird auch nicht die vmax getestet.
kumpel hat ein mokick als LKR zugelassen, man braucht im ggs. zu 50ern zusätzlich fernlicht/lichthupe, blinker, (hupe?). diese vorraussetzungen müssen halt erfüllt sein.
bei kreidler ist allerdings auch der rahmen und das fahrwerk das gleiche, ist bei yamaha nicht so oder?
kumpel hat ein mokick als LKR zugelassen, man braucht im ggs. zu 50ern zusätzlich fernlicht/lichthupe, blinker, (hupe?). diese vorraussetzungen müssen halt erfüllt sein.
bei kreidler ist allerdings auch der rahmen und das fahrwerk das gleiche, ist bei yamaha nicht so oder?
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Ein Motorrad muss mehr als 50ccm haben, so war das jedenfalls noch bevor ich D Ende 2001 verlassen habe. Meine Kreidler RS electronic hatte ich als KKR zugelassen und eine Oldtimerversicherung hat's mir als Motorrad bis 10PS sehr günstig versichert.mosche hat geschrieben:(...) motorradzulassung, inwieweit der den zyllie gepimpt hat weiß ich nicht, ich denke das liegt nicht an dem hubraum, das moped muss min. 80 km/h fahren oder?