1ww ohne Vollverkleidung

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Miltzi
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1ww ohne Vollverkleidung

Beitrag von Miltzi »

Moin Jungens.Ich möchte meine 1ww ohne Vollverkleidung fahren(stehe nich so auf Vollverkleidung) und wollte mal fragen ob ich die dann so ohne weiteres ausgetragen bekomme oder ob es den TÜVI Mann überhaubt interessiert wenn ich ohne fahre??Kann mir da jemand weiterhelfen?? Desweiteren suche ich noch ne obere Gabelbrücke mit Klemmung für nen Super Bike Lenker für ne YPVS.Also wenn jemand sowas noch inner Garage rumfliegen hat möge er sich bei mir melden.
Zuletzt geändert von Miltzi am So 15. Jul 2007, 16:36, insgesamt 1-mal geändert.
Drehzahlkönig
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Re: 1ww ohne Vollverkleidung

Beitrag von Drehzahlkönig »

gibt solche und solche: normalerweise muss alles was eingetragen ist bei der HU auch am moped dran sein...

manche (z.b. bei kfz-werkstätten) interessiert es nicht so 8)
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Low-Rider
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Beitrag von Low-Rider »

ja, bei zubehörteilen...

die originale verkleidung ist ja nicht eingetragen...also würd ich sie glaub auch nicht austragen lassen solange ich mit originalteilen auf unverkleidet umrüste.
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rdpapst
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Beitrag von rdpapst »

Ob mit oder -Ohne ! Vollverkleidung sollte eigentlich jedem Prüfer Wursch[font=Times New Roman][/font]t sein.Vorrausgesetzt ist,das diese Verkleidung nicht explizit
eingetragen ist
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Holliheitzer
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Beitrag von Holliheitzer »

Und falls Du einen Käufer suchst für die nun im Weg stehende Vollverkleidung_-ich nehme sie gerne :wink: (wenn noch OK).

Gruss Holli
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chriSpe
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Beitrag von chriSpe »

Ich meine bei mir stand im Schein stand sogar die Vollverkleidung drinnen (Hab das geraffel grad nicht zur Hand).
Hat die Prüfer aber weder bei Lenker/Fußrasten/Reifeneintragung noch bei 2 HUs interessiert (TÜV Nord, nix Landmaschinenhandel)
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Olaf
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Beitrag von Olaf »

Hallo,
meines Wissens ist das nicht ohne Tüv-Austragung möglich. Das Fahrzeug wurde bei der Erstabnahme durch den Hersteller mit einer Allgemeinen Betriebserlaubniss versehen. In dieser ABE stehen sämtliche Details des Fahrzeugs. Verändert man das Fahrzeug und läst sich dieses nicht in die Papiere eintragen, erlischt die ABE des Fahrzeugs.
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chriSpe
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Beitrag von chriSpe »

Nur gabs die 1WW auch ab Werk ohne Verkleidung..
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Olaf
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Beitrag von Olaf »

Wahrscheinlich dann aber nicht unter der gleichen Typennummer oder Bezeichnung.
Miltzi
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Beitrag von Miltzi »

Na ich denke das ich sie trozdem abmache, denn verkleidet fahren doch nur Tunten,grins.Kleiner Gag. Bei meiner ersten RD( 31k) hats auch keinen gejuckt.Aber bei meiner GSXR 1100 Streetfighter machten sie Ärger.Brauchte da extra nen Gutachten.
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Manuel
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Beitrag von Manuel »

Ich würde einfach mal den TÜV Mann fragen mit dem Verweis dass es die auch ohne Verkleidung gibt. Ob nun RD350LC oder RD350LCF ist bis auf die Verkleidung und ein paar spezifischen Anbauteilen (halt Instrumentenboard usw.) genau das gleiche. Ist sogar die selbe Betriebsanleitung ;)
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Peter A
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Beitrag von Peter A »

Moin,

wenn ich mich richtig erinnere hatte meine unverkleidete 1WX die Daten für die Verkleidete Version mit in den Papieren (Gewicht usw...)

Umbau sollte kein Problem sein!

Viele Grüße

Peter
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