Holliheitzer hat geschrieben:Er sagte mir ganz klar,das dieser Satz zwar..... aber meine RD wurde eben 1990 zugelassen. Und lt. TÜV interessiert den nur wann das Zulassungsdatum für die jeweilige Fuhre war.
Ich habe meine AU-Gebühr, die ich im Januar für die TDR entrichten mußte (gleiche Begründung wie oben) im April zurückbekommen, da der TÜV zwischenzeitlich eine interne Anweisung herumgeschickt hatte, in der steht, daß der Satz "GILT BEZUEGLICH PARAGRAPH 47 STVZO ABS. 7 BZW. ABS. 8 ALS V.D. 1.1.1989 ERSTMALS IN D.VK. GEKOMMEN" einen unabhängig von der EZ von der AU befreit. TÜV Stixchesstr., Leverkusen.
Gruß
Stefan