Es gibt Tage, die man eigentlich nicht erleben möchte. Gestern war für mich so ein Tag.
Gestern ist ein guter Freund und ein Forum-Mitglied der ersten Stunde von uns gegangen.
Viel zu früh im Alter von 73 Jahren ist FRIEDEL verstorben und weilt nun nicht mehr unter uns.
Die meisten werden ihn persönlich gekannt und wegen seines einzigartigen Wesens geschätzt haben.
Die, die ihn kannten werden ihn sicher nicht vergessen.
Holliheitzer hat geschrieben:Er sagte mir ganz klar,das dieser Satz zwar..... aber meine RD wurde eben 1990 zugelassen. Und lt. TÜV interessiert den nur wann das Zulassungsdatum für die jeweilige Fuhre war.
Ich habe meine AU-Gebühr, die ich im Januar für die TDR entrichten mußte (gleiche Begründung wie oben) im April zurückbekommen, da der TÜV zwischenzeitlich eine interne Anweisung herumgeschickt hatte, in der steht, daß der Satz "GILT BEZUEGLICH PARAGRAPH 47 STVZO ABS. 7 BZW. ABS. 8 ALS V.D. 1.1.1989 ERSTMALS IN D.VK. GEKOMMEN" einen unabhängig von der EZ von der AU befreit. TÜV Stixchesstr., Leverkusen.
Gruß
Stefan