Welche Reifen in Österreich
Moderatoren: solo, Kilroy, Stefan Philipp (M)
Nachtrag....
hier die Bescheinigung für den BT45... (von Bridgestone)
http://www.allmer.cc/rd/RD350_BT45.pdf
Liebe Grüße,
Wolfgang
P.S.: und bei der Gelegenheit gleich...wems hilft...
Der komplette Teilekatalog der 1986er 1WT - hab ich von Yamaha Österreich direkt gemailt bekommen! (Achtun: ca. 3MB)
http://www.allmer.cc/rd/1986_RD350LCF_1WT.pdf
hier die Bescheinigung für den BT45... (von Bridgestone)
http://www.allmer.cc/rd/RD350_BT45.pdf
Liebe Grüße,
Wolfgang
P.S.: und bei der Gelegenheit gleich...wems hilft...
Der komplette Teilekatalog der 1986er 1WT - hab ich von Yamaha Österreich direkt gemailt bekommen! (Achtun: ca. 3MB)
http://www.allmer.cc/rd/1986_RD350LCF_1WT.pdf
Weißes Taferl ist bei uns die Nummerntafel für Fahrzeuge ab 125ccm (eben weiß).
Moppeds haben rote tafeln und dürfen nur 45km/h schnell gehen (nicht nur schnell sein sondern überhaupt) - werden gern auf die Rolle gebeten und dann zeigt sich schon mal was man aus 50ccm machen kann.
Moppeds haben rote tafeln und dürfen nur 45km/h schnell gehen (nicht nur schnell sein sondern überhaupt) - werden gern auf die Rolle gebeten und dann zeigt sich schon mal was man aus 50ccm machen kann.
Tue anderen an, was sie dir antun wollen, aber tue es zuerst. Si vis pacem, para bellum.
"Früher regierten uns Patrioten und Verbrecher kamen ins Gefängnis - wie sich die Zeiten ändern ..."
"Früher regierten uns Patrioten und Verbrecher kamen ins Gefängnis - wie sich die Zeiten ändern ..."
Ok, kleine Österreichkunde :
rotes Nummernschild (Taferl) = Moped / Mokick 50ccm Vmax = 45km/h
weisses Taferl = "normales Motorrad" ab 51ccm aufwärts
Pickerl ist ähnlich TÜV Plakette, im Normalfall jährlich, angebracht am Fzg (Gabel, scheinwerfergegend) im Gegensatz zu euch (Kz)
Typenschein (Besitznachweis) dürfte eurer Fahrzeugbrief sein
Zulassungsschein (Versicherungs und Zulassungsnachweis) dürfte euer Fahrzeugschein sein (ist mitzuführen)
LG Harald
rotes Nummernschild (Taferl) = Moped / Mokick 50ccm Vmax = 45km/h
weisses Taferl = "normales Motorrad" ab 51ccm aufwärts
Pickerl ist ähnlich TÜV Plakette, im Normalfall jährlich, angebracht am Fzg (Gabel, scheinwerfergegend) im Gegensatz zu euch (Kz)
Typenschein (Besitznachweis) dürfte eurer Fahrzeugbrief sein
Zulassungsschein (Versicherungs und Zulassungsnachweis) dürfte euer Fahrzeugschein sein (ist mitzuführen)
LG Harald
Grüsse aus Graz
Harald
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1988er / LCF / 1WT / Blau-Gelb
Harald
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1988er / LCF / 1WT / Blau-Gelb
@ 2stroke - ein weiterer fall von gleichzeitig....hatten immerhin 11h zeit zum antworten 
Nachtrag: "rotes taferl" ab 15/16 Jahren, weisses ab 18 Jahren
Weiss irgendwer was mit dem Kleinmotorrad (nicht Leichtmotorrad 125ccm) also 50ccm ohne vmax Beschränkung passiert ist? - gibts das noch? hats zu meiner Mopedzeit ab 16 mit einem irrsinns teuren Führerschein gegeben (6-7000ATS)

Nachtrag: "rotes taferl" ab 15/16 Jahren, weisses ab 18 Jahren
Weiss irgendwer was mit dem Kleinmotorrad (nicht Leichtmotorrad 125ccm) also 50ccm ohne vmax Beschränkung passiert ist? - gibts das noch? hats zu meiner Mopedzeit ab 16 mit einem irrsinns teuren Führerschein gegeben (6-7000ATS)
Grüsse aus Graz
Harald
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1988er / LCF / 1WT / Blau-Gelb
Harald
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Keine Ahnung? Kann mich auch daran erinnern.
Hab aber selber nur den normalen Mopped Zettel ghobt. Und mit 16 a Puch Monza.
Hab aber selber nur den normalen Mopped Zettel ghobt. Und mit 16 a Puch Monza.
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Machst du öfter Moppedurlaub in Österreich? Wo genau?
Dann genehmige dir zum Wiener Schnitzel doch auch einen Wiener Apfelstrudel.
das wirst du nicht bereuen. 
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ah: sowas hier z.b.:rdgraz hat geschrieben:Weiss irgendwer was mit dem Kleinmotorrad (nicht Leichtmotorrad 125ccm) also 50ccm ohne vmax Beschränkung passiert ist? - gibts das noch?

bei uns in deutschland hieß das kleinkraftrad und wurde durch die geschwindigkeitsmäßig auf 80 km/h gedrosselten und damals noch 80 cm³ beschränkten leichtkrafträder ersetzt

genau z.B. so eine "Krücke"...Zündapp KS50 / Puch Monza und Honda NSR 50 waren die Topmodelle. Es gab auch von der Vespa ein Kleimotorrad, das ging statt 45-50km/h satte 60km/h...
ahaha, d.h. in D gibts jetzt nur mehr die 80km/h beschränkung und die 80ccm ist gefallen?,ab 16 und ab 15 darf man Mokick (50km/h 50ccm Geschichte) fahren, wenn ich das richtig überrissen habe

ahaha, d.h. in D gibts jetzt nur mehr die 80km/h beschränkung und die 80ccm ist gefallen?,ab 16 und ab 15 darf man Mokick (50km/h 50ccm Geschichte) fahren, wenn ich das richtig überrissen habe
Grüsse aus Graz
Harald
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an der puch war vor allem das echt exakte 6-gang-getriebe genial!rdgraz hat geschrieben:genau z.B. so eine "Krücke"...Zündapp KS50 / Puch Monza und Honda NSR 50 waren die Topmodelle. Es gab auch von der Vespa ein Kleimotorrad, das ging statt 45-50km/h satte 60km/h...
die abstufung war perfekt, das konnten die österreicher

nee genau andersrum: die dinger haben jetzt 125 cm³ und dürfen weiterhin nur 80 km/h fahren, wenn man mit 16 den führerschein dafür macht. mit 18 kannst du dann den führerschein "erweitern" und dann darfst du auch schneller fahren!rdgraz hat geschrieben:ahaha, d.h. in D gibts jetzt nur mehr die 80km/h beschränkung und die 80ccm ist gefallen?,ab 16 und ab 15 darf man Mokick (50km/h 50ccm Geschichte) fahren, wenn ich das richtig überrissen habe
Hi Leute,
hab damals auch den A-K FS gemacht - war eigentlich ein vollwertiger A-Schein beschränkt auf 50ccm/7 PS - dann aber mit 18 ein vollwertiger A-Schein.
Zusätzlich wäre ich damals auch vom Alter her (mit 18) in die neue Regelung des "Führerschein auf Probe" gefallen. Wäre... da ich aber kein FS-Neuling war (hatte ja schon A-Schein seit 2 Jahren) galt dies für mich nicht; genauso wie der Stufen-FS beim Motorrad!
... Gott sei Dank! Sonst hätte ich mir die RD damals aufzeichnen können
LG,
Wolfgang
P.S.: Hatte davor übrigens eine KTM-GXR. Kennt die noch jemand von Euch?
hab damals auch den A-K FS gemacht - war eigentlich ein vollwertiger A-Schein beschränkt auf 50ccm/7 PS - dann aber mit 18 ein vollwertiger A-Schein.
Zusätzlich wäre ich damals auch vom Alter her (mit 18) in die neue Regelung des "Führerschein auf Probe" gefallen. Wäre... da ich aber kein FS-Neuling war (hatte ja schon A-Schein seit 2 Jahren) galt dies für mich nicht; genauso wie der Stufen-FS beim Motorrad!
... Gott sei Dank! Sonst hätte ich mir die RD damals aufzeichnen können

LG,
Wolfgang
P.S.: Hatte davor übrigens eine KTM-GXR. Kennt die noch jemand von Euch?
Was heißt hier Krücke, meine Monza rannte 80, hatte aber nur die 4 Gangrdgraz hat geschrieben:genau z.B. so eine "Krücke"...Zündapp KS50 / Puch Monza und Honda NSR 50 waren die Topmodelle. Es gab auch von der Vespa ein Kleimotorrad, das ging statt 45-50km/h satte 60km/h...![]()
ahaha, d.h. in D gibts jetzt nur mehr die 80km/h beschränkung und die 80ccm ist gefallen?,ab 16 und ab 15 darf man Mokick (50km/h 50ccm Geschichte) fahren, wenn ich das richtig überrissen habe
(Tacho ging nur bis 60 aber der Zeiger verließ die Skala bis er senkrecht nach unten stand

Hatte unerlaubterweise einen glaube Malossi 80ccm Satz drauf und noch ein paar Kleinigkeiten (man war sowas teuer damals). Ist aber schon 12 Jahre her die wilde Zeit war so um die 14 als ich den Schrotthaufen für 50 Schilling gekauft hab.

Tue anderen an, was sie dir antun wollen, aber tue es zuerst. Si vis pacem, para bellum.
"Früher regierten uns Patrioten und Verbrecher kamen ins Gefängnis - wie sich die Zeiten ändern ..."
"Früher regierten uns Patrioten und Verbrecher kamen ins Gefängnis - wie sich die Zeiten ändern ..."
EU-Recht und seine schönen Folgen
Hallo zusammen.
Das mit Schein und Brief hat sich hier bei uns in D. Das heißt jetzt "Zulassungsbestätigung Teil 1" und "Zulassungsbestätigung Teil 2". Bekommst du, wenn du seit 01.01.2007 ein neues KFZ gekauft hast, oder an deinem alten eine Änderung hattest eintragen lassen müssen (technisch, Halterwechsel, o.ä.).
Muss jede EU-Regierung meines Wissens spätestens bis zum 01.01.08 auch umgesetzt haben, da EU-Recht (sonst Verfahren...). Diese Dokumente sollen in allen EU-Staaten nach und nach gleich sein, so dass ohne Probleme ein KFZ z.B. in Frankreich gekauft und bei uns angemeldet werden kann, ohne Papierkrieg. Denn speziell bei den neueren KFZs ist die Typenzulassung europaweit gleich, also MUSS jeder EU-Bürger sein Fahrzeug in JEDEM EU-Land kaufen und ohne Papierkrieg in einem anderen zulassen können.
Gleiches ist mit den Führerscheinen geplant, dann gilt in D z.B. auch diese idiotische 80Km/h Beschränkung für 125ccm Moppeds für 16-17 jährige nicht mehr; es wird zur Zeit verhandelt, und zum 01.04.2008 solls (voraussichtlich) gelten.
Problematischer sieht`s bei älteren KFZ´s aus, da diese damals nach nationalem Recht zugelassen wurden (in D war dies als Zulassung z.B. die KBA-Nummer (KBA=Kraftfahrtbundesamt), heute ist es die EG-ABE (dieses E-Zeichen mit der Nummer dahinter). Das Problem der älteren KFZs soll aber auch bis spätestens 2010 gelöst sein; Geduld, Geduld.
Noch interessant: Da die Euro-FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) die alte, deutsche StVZo am 01.03.2007 abgelöst hat, wird man zur Zeit wegen eines zu lauten Auspuffs nur noch mit 25 Euro statt 50 Euro und 3 Punkten bedacht. Dies ist eine nicht gewollte Gesetzeslücke, die aber zur Zeit bestand hat. Dazu folgende (zutreffende) Ausführung:
Zitat:
"..das Problem ist mithin nicht das Erlöschen der BE; die BE eines Kfz erlischt weiterhin, wenn die Voraussetzungen des § 19/II StVZO eintreten:
- Änderung der in der BE genehmigten Fahrzeugart
- Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten...
- Abgas-/Geräuschverhalten verschlechtert...
- Einschränkungen/Einbauanweisungen nicht eingehalten...
sondern die Ahndungsmöglichkeit.
Die Rechtsfolge war im alten § 18/I StVZO, dass das Erlöschen der BE gleichzeitig bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen ein Erlöschen der Zulassung verursachte, denn die BE war früher BESTANDTEIL der Zulassung (neben Zuteilung von amtl. Kennz.) ...
Rechtsfolge beim zulassungsfreien Kfz war schlicht der § 18/III StVZO, Führen eines zulfreien Kfz obwohl die BE erloschen war. (Hier war das Erlöschen der BE direkt als OWi genannt und im § 69a StVZO gelistet)!!
Der § 18 STVZO wurde durch § 3 FZV abgelöst. Der § 3 FZV ist in seiner Systematik jedoch anders aufgebaut. Die BE ist nicht mehr BESTANDTEIL der Zulassung sondern VORAUSSETZUNG (wie auch Haftpflichtversicherung); daher erfolgt die Erteilung der BE auch nicht mehr durch die Aushändigung des Fahrzeugscheines, sondern muß bereits vorher erteilt sein.
Folglich ist beim Erlöschen der BE das Fahrzeug weiterhin zum Verkehr zugelassen.
Da es versäumt wurde, das Inbetriebsetzen von zulassungspflichtigen Kfz ohne BE direkt als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen, liegt hier eine Gesetzeslücke vor, die einige Bundesländer und auch der Bund (s.o.) durch vorläufige Ahndungshinweise mit Hinweis auf den Auffangtatbestand des § 30 bzw § 31/II StVZO regeln.
Kommt keine wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit zum tragen, wird auf
TBNr. 330006 (Führer)
TBNr. 331006 (Halter)
verwiesen.
Ist eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit zu konstatieren, sind
TBNr. 330606 (Fahrer)
TBNr. 331621 (Halter)
einschlägig.
Unberührt von dieser Regelung bleiben die Vorschriften für Fahrzeuge, die vom Zulassungsverfahren gem. § 3/II FZV ausgenommen sind. Für diese ist die Voraussetzung der Inbetriebnahme im § 4 FZV geregelt. Und hier ist auch bei Mißachtung der Vorschriften (... ohne BE ... § 4/I FZV) eine direkte Ahndung im § 48 FZV i.V.m. § 4/I und VI FZV möglich.
Soweit mir bekannt, hat nicht nur das BMVBW, sondern auch das Bayer. StMI entsprechende Ahndungshinweise an ihre Bußgeldstellen und Polizeidienststellen versandt.
Enstsprechender Hinweis der Bußgeldbehörde aus Hessen liegen mir ebenfalls vor.
Ob dies ein Versäumnis war oder man diese Lücke vorübergehend in Kauf nahm, bis eine entsprechend beabsichtigte BetriebserlaubnisVO erlassen wird, ist mir nicht bekannt." Zitat Ende
Kleines Manko: Kommt auf`s Bundesland an, Berlin streubt sich. Bayern, BaWü, RLP, Saarland und andere folgen dieser Rechtsauffassung.
Willkommen in der EU
Rüdi
Das mit Schein und Brief hat sich hier bei uns in D. Das heißt jetzt "Zulassungsbestätigung Teil 1" und "Zulassungsbestätigung Teil 2". Bekommst du, wenn du seit 01.01.2007 ein neues KFZ gekauft hast, oder an deinem alten eine Änderung hattest eintragen lassen müssen (technisch, Halterwechsel, o.ä.).
Muss jede EU-Regierung meines Wissens spätestens bis zum 01.01.08 auch umgesetzt haben, da EU-Recht (sonst Verfahren...). Diese Dokumente sollen in allen EU-Staaten nach und nach gleich sein, so dass ohne Probleme ein KFZ z.B. in Frankreich gekauft und bei uns angemeldet werden kann, ohne Papierkrieg. Denn speziell bei den neueren KFZs ist die Typenzulassung europaweit gleich, also MUSS jeder EU-Bürger sein Fahrzeug in JEDEM EU-Land kaufen und ohne Papierkrieg in einem anderen zulassen können.
Gleiches ist mit den Führerscheinen geplant, dann gilt in D z.B. auch diese idiotische 80Km/h Beschränkung für 125ccm Moppeds für 16-17 jährige nicht mehr; es wird zur Zeit verhandelt, und zum 01.04.2008 solls (voraussichtlich) gelten.
Problematischer sieht`s bei älteren KFZ´s aus, da diese damals nach nationalem Recht zugelassen wurden (in D war dies als Zulassung z.B. die KBA-Nummer (KBA=Kraftfahrtbundesamt), heute ist es die EG-ABE (dieses E-Zeichen mit der Nummer dahinter). Das Problem der älteren KFZs soll aber auch bis spätestens 2010 gelöst sein; Geduld, Geduld.
Noch interessant: Da die Euro-FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) die alte, deutsche StVZo am 01.03.2007 abgelöst hat, wird man zur Zeit wegen eines zu lauten Auspuffs nur noch mit 25 Euro statt 50 Euro und 3 Punkten bedacht. Dies ist eine nicht gewollte Gesetzeslücke, die aber zur Zeit bestand hat. Dazu folgende (zutreffende) Ausführung:
Zitat:
"..das Problem ist mithin nicht das Erlöschen der BE; die BE eines Kfz erlischt weiterhin, wenn die Voraussetzungen des § 19/II StVZO eintreten:
- Änderung der in der BE genehmigten Fahrzeugart
- Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten...
- Abgas-/Geräuschverhalten verschlechtert...
- Einschränkungen/Einbauanweisungen nicht eingehalten...
sondern die Ahndungsmöglichkeit.
Die Rechtsfolge war im alten § 18/I StVZO, dass das Erlöschen der BE gleichzeitig bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen ein Erlöschen der Zulassung verursachte, denn die BE war früher BESTANDTEIL der Zulassung (neben Zuteilung von amtl. Kennz.) ...
Rechtsfolge beim zulassungsfreien Kfz war schlicht der § 18/III StVZO, Führen eines zulfreien Kfz obwohl die BE erloschen war. (Hier war das Erlöschen der BE direkt als OWi genannt und im § 69a StVZO gelistet)!!
Der § 18 STVZO wurde durch § 3 FZV abgelöst. Der § 3 FZV ist in seiner Systematik jedoch anders aufgebaut. Die BE ist nicht mehr BESTANDTEIL der Zulassung sondern VORAUSSETZUNG (wie auch Haftpflichtversicherung); daher erfolgt die Erteilung der BE auch nicht mehr durch die Aushändigung des Fahrzeugscheines, sondern muß bereits vorher erteilt sein.
Folglich ist beim Erlöschen der BE das Fahrzeug weiterhin zum Verkehr zugelassen.
Da es versäumt wurde, das Inbetriebsetzen von zulassungspflichtigen Kfz ohne BE direkt als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen, liegt hier eine Gesetzeslücke vor, die einige Bundesländer und auch der Bund (s.o.) durch vorläufige Ahndungshinweise mit Hinweis auf den Auffangtatbestand des § 30 bzw § 31/II StVZO regeln.
Kommt keine wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit zum tragen, wird auf
TBNr. 330006 (Führer)
TBNr. 331006 (Halter)
verwiesen.
Ist eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit zu konstatieren, sind
TBNr. 330606 (Fahrer)
TBNr. 331621 (Halter)
einschlägig.
Unberührt von dieser Regelung bleiben die Vorschriften für Fahrzeuge, die vom Zulassungsverfahren gem. § 3/II FZV ausgenommen sind. Für diese ist die Voraussetzung der Inbetriebnahme im § 4 FZV geregelt. Und hier ist auch bei Mißachtung der Vorschriften (... ohne BE ... § 4/I FZV) eine direkte Ahndung im § 48 FZV i.V.m. § 4/I und VI FZV möglich.
Soweit mir bekannt, hat nicht nur das BMVBW, sondern auch das Bayer. StMI entsprechende Ahndungshinweise an ihre Bußgeldstellen und Polizeidienststellen versandt.
Enstsprechender Hinweis der Bußgeldbehörde aus Hessen liegen mir ebenfalls vor.
Ob dies ein Versäumnis war oder man diese Lücke vorübergehend in Kauf nahm, bis eine entsprechend beabsichtigte BetriebserlaubnisVO erlassen wird, ist mir nicht bekannt." Zitat Ende
Kleines Manko: Kommt auf`s Bundesland an, Berlin streubt sich. Bayern, BaWü, RLP, Saarland und andere folgen dieser Rechtsauffassung.
Willkommen in der EU
Rüdi