Abgasuntersucheung bei 1WW Erstzulassung 1990 notwendig?

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RDThorsten
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Beitrag von RDThorsten »

Irgendwie stimmt mich das NICHT zufriehen und es wurmt mich,
dass ich mich da wieder veräppeln lassen muss. :?

Zumal der Graukittel äußerst unfreundlich war! *+#?`:evil: :evil: :evil:

Ich solle mal ganz ruhig bleiben sagt der mit wortwörtlich.... :!: :!: :!:

Da muss es doch irgendwo eine verbindliche Information geben, nach der sich alle richten können. :evil:

Wo steht das???
If it isn`t smokin it`s broken!

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georg_horn
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Beitrag von georg_horn »

Wo steht das???
Imho in der Stvzo, Paragraph xy, und in deinem Brief. Im Paragraph xy steht dass Fahrzeuge die nach dem 1.1.89 erstmals zugelassen wurden, zur AU müssen, in deinem Brief steht dass das Mopped bezügl. Paragraph xy als _vor_ dem 1.1.89 zugelassen gilt. -> muss nicht zur AU.

Wie hat der Prüfer denn begründet dasn es doch zur AU müsse?

Im Zweifelsfall darauf bestehen die Plakette ohne AU zu bekommen, Vorgesetzten verlangen, Beschwerde einreichen oder Verbraucherschutz einschalten?

Gruss,
Georg
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RDThorsten
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Beitrag von RDThorsten »

Der Graukittel "interpretiert" das Schraiben natürlich ganz anders. Ich hätte das Schreiben natürlich vollkommen falsch verstanden.

Die Ausnahmegenemigung dient nur der Information, dass es bei der AU mit der Einhaltung der 4,5 % Vol. u.U. eng werden könnte und die Fahrzeuge dann quasie auch mehr ausstoßen können.

Vollkommener Blödsinn.....
Zuletzt geändert von RDThorsten am Mo 30. Jun 2014, 16:14, insgesamt 1-mal geändert.
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RDThorsten
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Beitrag von RDThorsten »

Bla
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georg_horn
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Beitrag von georg_horn »

Wilkür ist das, Schutzgelderpressung. Das Resultat der Messung ist eigentlich garnicht wichtig, Hauptsache die Prüfung wird gemacht und bezahlt. Wenn es eh mehr als 4,5 Prozent ausstossen darf, muss man ja nicht mehr messen. Da hat er sich schön selbst widersprochen, was er aber sicher nicht gerafft hat.

Hast du ihm keinen alten Prüfbericht gezeigt, in dem die Plakette ohne AU zugeteilt wurde?

Aber wer könnte das denn mal einwandfrei rechtlich beurteilen und schriftlich geben? Im Zweifelsfall müsste man wahrscheinlich dagegen klagen, oder?

Gruss,
Georg
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RDThorsten
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Beitrag von RDThorsten »

Na das war das erste was ich Ihm unter seine verwarzte schiefe Nase geschoben habe Georg!

Schaun sie mal Her Ing., hier der Prüfbericht von 2012 "Hauptuntersuchung ohne AU" steht doch drauf lieber Herr Ing.

Da hat man sich wohl versehen meint er.... :roll:
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redandblue
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Beitrag von redandblue »

Der Herr Ing. liegt doch völlig richtig sofern in den Papieren besagter § nicht drin steht, d.h. AU ist zu machen. Das Yamaha Papier bestätigt nur das eine solche Ausnahmegenehmigung beim Bundesdings vorliegt.
Bei meiner 2MA habe ich das kostenlos beim Straßenverkehrsamt wieder nachtragen lassen. Habe einfach auf vollständige Papiere bestanden.
Eddi
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Beitrag von Eddi »

Ich war im Juni beim Tüv, der nette Herr von der GTÜ sagte mir, da haben Sie aber Pech gehabt, EZ 2.1989 vor dem 1.1.1989 hätten Sie kein AU
gebraucht.


Gruß Eddi
Motorradfahren eine Formel mit 2 Takten RD
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RDThorsten
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Beitrag von RDThorsten »

Naja Eddi, eben genau für diesen Fall wäre ja die Ausnahmegenemigung.
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xj6-andi
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Beitrag von xj6-andi »

RDThorsten hat geschrieben:Der Graukittel "interpretiert" das Schraiben natürlich ganz anders. Ich hätte das Schreiben natürlich vollkommen falsch verstanden.

Die Ausnahmegenemigung dient nur der Information, dass es bei der AU mit der Einhaltung der 4,5 % Vol. u.U. eng werden könnte und die Fahrzeuge dann quasie auch mehr ausstoßen können.

Vollkommener Blödsinn.....
Von wieviel Euro redet ihr bei Untersuchung?

Die paar Kröten werden doch keinen Umbringen. :wink:

Ich habe in den letzten Jahren ca. 5000€ investiert in Teile.

Und ihr jammert wegen Kleingeld......... :(
Gruß

Andi

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Kilroy
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Beitrag von Kilroy »

Es geht hier wohl eher ums Prinzip ...
Mit einem Gruß aus dem Westen
*** Ein richtiges Motorrad braucht nur 2 Ventile. Eins am Vorder- und eins am Hinterrad. ***

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RDThorsten
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Beitrag von RDThorsten »

Andi, wenn ich nur 1 Moped in der Garage hätte, dann wäre mir das Wurscht.

Eigentlich wollte ich abrüsten, es sind nun schon wieder zu viele geworden...
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georg_horn
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Beitrag von georg_horn »

Die paar Kröten werden doch keinen Umbringen.
Die Schutzgelderpressung der Mafia bringt auch keinen um. Es geht hier wie bereits gesagt wurde ums Prinzip. Du musst dir das mal richtig reinziehen, das sind Mafia- und Inquisitionsmethoden, Beweis durch Behauptung. Der Prüfer verlangt einfach dass die AU gemacht werden muss, wenn man ihm sagt dass das bisher auch nicht gemacht wurde, wird behauptet dass man sich da bisher wohl geirrt hätte. In den Papieren steht, dass das Mopped vom Paragraph xy ausgenommen ist, dann wird behauptet das besage nicht dass die Prüfung nicht gemacht werden müsse, sondern nur dass die Grenzwerte nicht eingehalten werden müssten. Das ist doch völlig durchgeknallt!

Gruss,
Georg
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Georg

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StVOnix
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Beitrag von StVOnix »

Hier mal was zum Schmunzeln. So ist es, wenn sich die Amtsgewalt stur stellt.
http://www.spiegel.de/panorama/koeln-po ... ml#ref=rss

Gruß
Rene
moin

[font=Comic Sans MS]Das Leben ist wie eine Ketchupflasche - erst kommt nichts und dann alles auf einmal.[/font]
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georg_horn
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Beitrag von georg_horn »

Das ist wie in dem Witz in dem Tünnes das Fahrrad gestohlen wurde und er den Diebstahl beim Schäl, der in dem Fall Polizist ist, anzeigen will.

T: Mir han se et Fahrrad jeklaut!
S: Su su, wor dann do en Klingel draan?
T: Enäh.
S: Wor ens en Lamp draan?
T: Enäh.
S: Dann koss datt ehz emohl 20 EUR Stroof!

Gruss,
Georg
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