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Imho in der Stvzo, Paragraph xy, und in deinem Brief. Im Paragraph xy steht dass Fahrzeuge die nach dem 1.1.89 erstmals zugelassen wurden, zur AU müssen, in deinem Brief steht dass das Mopped bezügl. Paragraph xy als _vor_ dem 1.1.89 zugelassen gilt. -> muss nicht zur AU.
Wie hat der Prüfer denn begründet dasn es doch zur AU müsse?
Im Zweifelsfall darauf bestehen die Plakette ohne AU zu bekommen, Vorgesetzten verlangen, Beschwerde einreichen oder Verbraucherschutz einschalten?
Gruss,
Georg
Gruss,
Georg
Fahrt so schnell ihr könnt, so lange ihr noch könnt!
(Uli Peil im XJ-Forum)
Der Graukittel "interpretiert" das Schraiben natürlich ganz anders. Ich hätte das Schreiben natürlich vollkommen falsch verstanden.
Die Ausnahmegenemigung dient nur der Information, dass es bei der AU mit der Einhaltung der 4,5 % Vol. u.U. eng werden könnte und die Fahrzeuge dann quasie auch mehr ausstoßen können.
Vollkommener Blödsinn.....
Zuletzt geändert von RDThorsten am Mo 30. Jun 2014, 16:14, insgesamt 1-mal geändert.
Wilkür ist das, Schutzgelderpressung. Das Resultat der Messung ist eigentlich garnicht wichtig, Hauptsache die Prüfung wird gemacht und bezahlt. Wenn es eh mehr als 4,5 Prozent ausstossen darf, muss man ja nicht mehr messen. Da hat er sich schön selbst widersprochen, was er aber sicher nicht gerafft hat.
Hast du ihm keinen alten Prüfbericht gezeigt, in dem die Plakette ohne AU zugeteilt wurde?
Aber wer könnte das denn mal einwandfrei rechtlich beurteilen und schriftlich geben? Im Zweifelsfall müsste man wahrscheinlich dagegen klagen, oder?
Gruss,
Georg
Gruss,
Georg
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(Uli Peil im XJ-Forum)
Der Herr Ing. liegt doch völlig richtig sofern in den Papieren besagter § nicht drin steht, d.h. AU ist zu machen. Das Yamaha Papier bestätigt nur das eine solche Ausnahmegenehmigung beim Bundesdings vorliegt.
Bei meiner 2MA habe ich das kostenlos beim Straßenverkehrsamt wieder nachtragen lassen. Habe einfach auf vollständige Papiere bestanden.
Ich war im Juni beim Tüv, der nette Herr von der GTÜ sagte mir, da haben Sie aber Pech gehabt, EZ 2.1989 vor dem 1.1.1989 hätten Sie kein AU
gebraucht.
RDThorsten hat geschrieben:Der Graukittel "interpretiert" das Schraiben natürlich ganz anders. Ich hätte das Schreiben natürlich vollkommen falsch verstanden.
Die Ausnahmegenemigung dient nur der Information, dass es bei der AU mit der Einhaltung der 4,5 % Vol. u.U. eng werden könnte und die Fahrzeuge dann quasie auch mehr ausstoßen können.
Vollkommener Blödsinn.....
Von wieviel Euro redet ihr bei Untersuchung?
Die paar Kröten werden doch keinen Umbringen.
Ich habe in den letzten Jahren ca. 5000€ investiert in Teile.
Die Schutzgelderpressung der Mafia bringt auch keinen um. Es geht hier wie bereits gesagt wurde ums Prinzip. Du musst dir das mal richtig reinziehen, das sind Mafia- und Inquisitionsmethoden, Beweis durch Behauptung. Der Prüfer verlangt einfach dass die AU gemacht werden muss, wenn man ihm sagt dass das bisher auch nicht gemacht wurde, wird behauptet dass man sich da bisher wohl geirrt hätte. In den Papieren steht, dass das Mopped vom Paragraph xy ausgenommen ist, dann wird behauptet das besage nicht dass die Prüfung nicht gemacht werden müsse, sondern nur dass die Grenzwerte nicht eingehalten werden müssten. Das ist doch völlig durchgeknallt!
Gruss,
Georg
Gruss,
Georg
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(Uli Peil im XJ-Forum)
Das ist wie in dem Witz in dem Tünnes das Fahrrad gestohlen wurde und er den Diebstahl beim Schäl, der in dem Fall Polizist ist, anzeigen will.
T: Mir han se et Fahrrad jeklaut!
S: Su su, wor dann do en Klingel draan?
T: Enäh.
S: Wor ens en Lamp draan?
T: Enäh.
S: Dann koss datt ehz emohl 20 EUR Stroof!