Auspuff eintragen lassen
Moderatoren: solo, Kilroy, Stefan Philipp (M)
Auspuff eintragen lassen
Hallo
Ich hab es heute doch tatsächlich mal zum TÜV geschaft, dank Wibas Organspende .
Ich wollte doch endlich mal wieder Moped fahren, also ab zu TÜV die JL Anlage und die breiten Socken eintragen lassen .
Der Prüfer war sehr freundlich und hat mir vorgeschlagen erst mal die Lautstärke zu messen, denn wenn das nicht passt muß ich noch mal kommen und noch mal zahlen .
Natürlich sind die Tröten lauter als es die Zulassung erlaubt, 95 db und 91db eingetragen .
Hab ich erst nicht richtig verstanden, denn ich dachte mir, ist doch egal dann lass ich mir denn Sound halt eintragen .
Aber Pustekuchen, mehr Lautstärke gibt es nur auf dem Pappier, wenn man sich auch mehr Leistung eintragen läßt, was aber auch bedeutet daß man ein Gutachten mit mehr Leistung braucht !
Hm, mehr Leistung als original in den Pappieren steht, das klappt nie !!
Also brauch ich wohl andere Dämpfer !
Gibt es da was schönes passendes für die JL oder Sonix Anlage ??
Gruß Nödel
Ich hab es heute doch tatsächlich mal zum TÜV geschaft, dank Wibas Organspende .
Ich wollte doch endlich mal wieder Moped fahren, also ab zu TÜV die JL Anlage und die breiten Socken eintragen lassen .
Der Prüfer war sehr freundlich und hat mir vorgeschlagen erst mal die Lautstärke zu messen, denn wenn das nicht passt muß ich noch mal kommen und noch mal zahlen .
Natürlich sind die Tröten lauter als es die Zulassung erlaubt, 95 db und 91db eingetragen .
Hab ich erst nicht richtig verstanden, denn ich dachte mir, ist doch egal dann lass ich mir denn Sound halt eintragen .
Aber Pustekuchen, mehr Lautstärke gibt es nur auf dem Pappier, wenn man sich auch mehr Leistung eintragen läßt, was aber auch bedeutet daß man ein Gutachten mit mehr Leistung braucht !
Hm, mehr Leistung als original in den Pappieren steht, das klappt nie !!
Also brauch ich wohl andere Dämpfer !
Gibt es da was schönes passendes für die JL oder Sonix Anlage ??
Gruß Nödel
Lautstärke
Hallo,
die Lautstärke hat nichts mit der Leistung zu tun.
Es wird Standgeräusch und Fahrgeräusch unterschieden....
Standgeräusch ist für die schnelle Prüfung, ob die Lautstärke einigermassen im Rahmen ist. Fahrgeräusch ist für die Eintragung in den Papieren ausschlaggebend. Ist aber sehr teuer und fast nicht machbar.
Sprech nochmal mit dem Prüfer. Ist halt Ermessenssache ob er einträgt oder nicht.
Andere Dämpfer kenn ich so nicht. Meine Soni-x hatte 93 db in der Standgeräuschmessung und wurde so eingetragen....
Gruß
Hasi
die Lautstärke hat nichts mit der Leistung zu tun.
Es wird Standgeräusch und Fahrgeräusch unterschieden....
Standgeräusch ist für die schnelle Prüfung, ob die Lautstärke einigermassen im Rahmen ist. Fahrgeräusch ist für die Eintragung in den Papieren ausschlaggebend. Ist aber sehr teuer und fast nicht machbar.
Sprech nochmal mit dem Prüfer. Ist halt Ermessenssache ob er einträgt oder nicht.
Andere Dämpfer kenn ich so nicht. Meine Soni-x hatte 93 db in der Standgeräuschmessung und wurde so eingetragen....
Gruß
Hasi
Servus,
die meisten aktuellen Tunig ESD´s sind auch zu laut.... Die wurden halt bei der Prüfung passend getrimmt..
Mach den Auspuff leise für den TÜV mit Dämmwolle...und dann lass ihn eintragen...
Probleme kann es natürlich auch geben... Wenn man dich aufhält und eine Geräuschmessung macht wird man dir sagen der Auspuff ist zu laut muss runter... Auch wenn er eingetragen ist. Das hilft dir vielleicht einmal keine Strafe zu bekommen. Beim zweiten mal aber sicher...
Ich finde das das eine Frechheit ist. Man kauft einen ESD...und dann ist er zu laut....Also bei aktuellen ESD´s ...Gibt da eine Reihe von Anlagen die sehr beliebt sind wegen dem tollen Sound mit TÜV...an der E Nummer kann man ja auch erkennen in welchem Land dieser Auspuff abgenommen wurde.... aber ich schweife ab vom Thema....
Also mein Tipp Dämmwolle rein vorfahren eintragen und gut ist es...
Gruss m&m
die meisten aktuellen Tunig ESD´s sind auch zu laut.... Die wurden halt bei der Prüfung passend getrimmt..
Mach den Auspuff leise für den TÜV mit Dämmwolle...und dann lass ihn eintragen...
Probleme kann es natürlich auch geben... Wenn man dich aufhält und eine Geräuschmessung macht wird man dir sagen der Auspuff ist zu laut muss runter... Auch wenn er eingetragen ist. Das hilft dir vielleicht einmal keine Strafe zu bekommen. Beim zweiten mal aber sicher...
Ich finde das das eine Frechheit ist. Man kauft einen ESD...und dann ist er zu laut....Also bei aktuellen ESD´s ...Gibt da eine Reihe von Anlagen die sehr beliebt sind wegen dem tollen Sound mit TÜV...an der E Nummer kann man ja auch erkennen in welchem Land dieser Auspuff abgenommen wurde.... aber ich schweife ab vom Thema....
Also mein Tipp Dämmwolle rein vorfahren eintragen und gut ist es...
Gruss m&m
On the Road...RD350 31K Long Rod 4mm and some more...
On the Road...RD 250 4L1
On the Road...NS400R
On the Road...TDR250
RD 350 LC in der Kiste
On the Road...RD 250 4L1
On the Road...NS400R
On the Road...TDR250
RD 350 LC in der Kiste
Hallo
Die Frage ist, ob ich mehr Lautstärke ( Standgeräusch ) nur eingetragen bekomme wenn ich auch mehr Motorleistung nachweisen kann ?
Wie die meisten nun wissen dürften haben sehr gut laufende RD 31K oder 1WW Motoren gerade mal 50 - 55 PS am Motor um auf echte 63 PS zu kommen muß man sich schon kräftig an der Schraube drehn.
Will man noch mehr Leistung geht es fast nur auf Kosten der Lebenszeit.
Mach ich mir andere Dämpfer dran, mehr Volumen und länger, geht der wunderbare Sound verloren.
Gruß Nödel
Die Frage ist, ob ich mehr Lautstärke ( Standgeräusch ) nur eingetragen bekomme wenn ich auch mehr Motorleistung nachweisen kann ?
Wie die meisten nun wissen dürften haben sehr gut laufende RD 31K oder 1WW Motoren gerade mal 50 - 55 PS am Motor um auf echte 63 PS zu kommen muß man sich schon kräftig an der Schraube drehn.
Will man noch mehr Leistung geht es fast nur auf Kosten der Lebenszeit.
Mach ich mir andere Dämpfer dran, mehr Volumen und länger, geht der wunderbare Sound verloren.
Gruß Nödel
- Holliheitzer
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- Registriert: Mi 4. Sep 2002, 01:00
- Wohnort: Frechen
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Die Soni-X und ihre Artgenossen sind schon laut,das stimmt. Aber eigentlich erst ab einer gewissen Drehzahl, also wenn das PV auf geht. Da könnte man natürlich den Stecker ziehen . Ohne Tricks bekommt man die auch so kaum eingetragen (umwickeln der Krümmer und Birne). Im Stand sollten sie jedoch relativ leise sein. Mein TÜV Prüfer war eher angetan davon,wie leise die ist im Stand.
Mich würde mal interessieren, wieviel Mehrpower Du denn nu brauchst,um 3-5 db mehr haben zu dürfen. Eventuell kann man ja nen Prüfstandsbericht vom Wiba nehmen? Keine Ahnung wo man da noch drehen kann. Vielleicht solltest Du auch mal zu nem anderen TÜV fahren.
Leisere Endstücke für die Soni-X würden mir auch gefallen. So voll am Kabel gezogen hört man die schon mal von Ort zu Ort. Und sowas ist ja nicht immer von Vorteil .
Ich wünsche Dir Erfolg
Gruss Holli
Mich würde mal interessieren, wieviel Mehrpower Du denn nu brauchst,um 3-5 db mehr haben zu dürfen. Eventuell kann man ja nen Prüfstandsbericht vom Wiba nehmen? Keine Ahnung wo man da noch drehen kann. Vielleicht solltest Du auch mal zu nem anderen TÜV fahren.
Leisere Endstücke für die Soni-X würden mir auch gefallen. So voll am Kabel gezogen hört man die schon mal von Ort zu Ort. Und sowas ist ja nicht immer von Vorteil .
Ich wünsche Dir Erfolg
Gruss Holli
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- Beiträge: 4793
- Registriert: So 31. Dez 2006, 14:22
- Wohnort: /Stmk./Österr.
Eintragung
Hallo,
nochmal die Leistung spielt keine Rolle....
Gruß
Hasi
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 15:DE:HTML
Wissenswertes bei Geräuschmessungen
Brüllrohr oder Flüstertüte, das ist oft die Frage. Immer wieder kommt es zu Sicherstellungen oder Beschlagnahmungen von Motorrädern beim Verdacht auf zu laute Schalldämpfer.
Werktags zu Geschäftszeiten wird der Halter von der Polizei meist zu Sachverständigen (TÜV, Dekra) begleitet, wo eine Geräuschmessung durchgeführt wird. Wenn alles in Ordnung ist, bleibt das kostenfrei für den Halter. Doch wenn nicht, wird's schnell unangenehm und teuer.
Hier haben wir daher einige Informationen zu den Grundlagen, Verfahren und Möglichkeiten bei einer Kontrolle in freier Wildbahn zusammengetragen.
Bei einer Geräuschmessung "vor Ort" kann nur das Standgeräusch ermittelt werden, da die Messung des Fahrgeräusches ein kompliziertes Verfahren ist und mit den Mitteln der Polizei am Ort nicht möglich ist.
Grundsätzliches zum Schall
Der unter Ziffer 30 im Fahrzeugschein (oder Kraftfahrzeugbrief) angegebene Wert ist in dB(A) angegeben, die genormte SI-Einheit. Andere Angaben sind seit Ende der 60`er unzulässig.
Die dB-Einheit ist der Schalldruck in Dezibel, das (A) gibt die verwendete Frequenz-Bewertungskurve an.
Dieser Wert verhält sich logarithmisch, da der reine Schalldruck nicht aussagekräftig ist. Das bedeutet, dass 40 dB nicht doppelt so laut sind wie 20dB. Eine Steigerung von + 6 dB wird als etwa doppelt so laut empfunden.
Das alte Messverfahren
Wurde die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug vor dem 01.Mai.1981 erteilt, wird die Geräuschmessung in verschiedenen Messungen, im Abstand von 7 Metern rund um das Fahrzeug durchgeführt. Die genau definierte Örtlichkeit muss einen reflektierenden Bodenbelag, keine Störgeräuschquellen und keine reflektierenden Flächen (Gebäude, Wälle, Zäune usw.) aufweisen. Achtet gut darauf und erhebt Widerspruch, wenn dies nicht der Fall ist
Die Messergebnisse werden ausgewertet und mit den Daten des Hersteller verglichen - die Stunde der Wahrheit hat geschlagen.
Die "P"-Falle schlägt zu.
Das alte Verfahren gilt jedoch nur, wenn in den Fahrzeugpapieren hinter dem dB(A)-Wert ein "N" steht, was "Normal" oder "Nix" bedeutet. Steht dort ein "P", heißt das nicht etwa Phon, sondern "Proximity" also Nähe. Dann muss eine sogenannte Nahfeldmessung erfolgen.
Auch wenn das Fahrzeug länger als 18 Monate stillgelegt (§21 Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis) oder durch Umbau eine Neuzulassung nach § 21 erforderlich wurde, ändert sich meist die Ziffer 30. Dann steht dort ebenfalls plötzlich ein "P".
Bei Importen ist ebenso Vorsicht geboten. Wurde ein Motorrad beispielsweise 1980 in USA zugelassen und 1991 in Deutschland wieder zugelassen, dann steht logischerweise ein "P" im Brief. Denn es handelt sich um eine Neuerteilung der Betriebserlaubnis.
Wenn alles gut geht, wird bei der Neuzulassung im KBA (Kraftfahrzeug-Bundesamt ) der alte Geräuschwert der Nahfeldmessung angepasst. Also bei z.B. 80 dB (A) in USA dann ca. 100 dB (A) P im deutschen Brief. Wenn nicht, stehen dann 80 dB (A) P und Du hast ein richtiges Problem.
Die problematische Nahfeldmessung
Hierbei muss mindestens 3 Meter Abstand von jedem Punkt des Fahrzeugs zur nächsten Erhebung vorhanden sein. Das Messgerät muss 0,5 Meter Abstand und 45° ( +/- 10°) zur Längsachse des Fahrzeugs haben. Und zwar auf Höhe der Lärmquelle, also in Höhe der verdächtigen Tüten.
Das Ganze erfolgt im Leerlauf, mit Halb-Gas und mit Gas zu. Für ganz Schlaue oder bei Motorrädern ohne Drehzahlmesser haben die Grünen oft eigene Drehzahlmesser dabei!
Es werden 3 Messungen mit nicht mehr als 2 dB (A) Abweichung gemacht und der höchste Wert gilt. Und das Schlimmste: Es gibt keine Toleranz!!!
Du hast ein Fahrzeug mit "N"-Zusatz und protestierst lauthals gegen die "P"-Messung? Keine Chance: Die Verkehrsüberwacher werden meist trotzdem eine Nahfeldmessung durchführen, da das alte Verfahren so mal eben nicht möglich ist.
Das Messergebnis muss dann jedoch auf die 7 Meter Abstand umgerechnet werden! Geht man von einer Abnahme des Schalldruckpegels bei 2 Metern Abstand von - 6 dB (A) aus ergibt sich bei 6,5 Metern fast 20 dB (A). Das wäre bei eingetragenen 83 dB (A) dann so um 104 erlaubte dB (A) mit Toleranz des Messgerätes.
Der richtige Umgang mit der Messtechnik ist also nicht so einfach. Ob die jeder "Freund und Helfer" beherrscht und ob das Messgerät auch richtig kalibriert wurde, kann oftmals bezweifelt werden. Wer hier nicht hartnäckig bleibt, ist sein geliebtes Moped erstmal los.
Sicherstellung und Beschlagnahmung
Beim Verdacht der Polizei auf manipulierte oder zu laute Auspuffanlagen ziehen die Beamten heute oft das ganze Fahrzeug zur Beweissicherung ein. Entweder mit Zustimmung des Halters, dann ist das eine Sicherstellung oder eben ohne dessen Zustimmung, dann ist das eine Beschlagnahmung.
Wenn eine Beschlagnahmung erfolgt, muss diese innerhalb von 3 Tagen durch einen Richter bestätigt werden. Am besten sofort einen Anwalt einschalten, wenn ein Fahrzeug eingezogen werden soll. Noch besser ist es, den Anwalt zu fragen, bevor der Fall eintritt.
Normalerweise liegt, wenn ein Fahrzeug zu laut ist, nur eine Ordnungswidrigkeit nach § 49 StVZO vor. Und die rechtfertigt eigentlich keine Beschlagnahmung bzw. Sicherstellung. Also kann der Anwalt möglicherweise helfen!
nochmal die Leistung spielt keine Rolle....
Gruß
Hasi
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 15:DE:HTML
Wissenswertes bei Geräuschmessungen
Brüllrohr oder Flüstertüte, das ist oft die Frage. Immer wieder kommt es zu Sicherstellungen oder Beschlagnahmungen von Motorrädern beim Verdacht auf zu laute Schalldämpfer.
Werktags zu Geschäftszeiten wird der Halter von der Polizei meist zu Sachverständigen (TÜV, Dekra) begleitet, wo eine Geräuschmessung durchgeführt wird. Wenn alles in Ordnung ist, bleibt das kostenfrei für den Halter. Doch wenn nicht, wird's schnell unangenehm und teuer.
Hier haben wir daher einige Informationen zu den Grundlagen, Verfahren und Möglichkeiten bei einer Kontrolle in freier Wildbahn zusammengetragen.
Bei einer Geräuschmessung "vor Ort" kann nur das Standgeräusch ermittelt werden, da die Messung des Fahrgeräusches ein kompliziertes Verfahren ist und mit den Mitteln der Polizei am Ort nicht möglich ist.
Grundsätzliches zum Schall
Der unter Ziffer 30 im Fahrzeugschein (oder Kraftfahrzeugbrief) angegebene Wert ist in dB(A) angegeben, die genormte SI-Einheit. Andere Angaben sind seit Ende der 60`er unzulässig.
Die dB-Einheit ist der Schalldruck in Dezibel, das (A) gibt die verwendete Frequenz-Bewertungskurve an.
Dieser Wert verhält sich logarithmisch, da der reine Schalldruck nicht aussagekräftig ist. Das bedeutet, dass 40 dB nicht doppelt so laut sind wie 20dB. Eine Steigerung von + 6 dB wird als etwa doppelt so laut empfunden.
Das alte Messverfahren
Wurde die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug vor dem 01.Mai.1981 erteilt, wird die Geräuschmessung in verschiedenen Messungen, im Abstand von 7 Metern rund um das Fahrzeug durchgeführt. Die genau definierte Örtlichkeit muss einen reflektierenden Bodenbelag, keine Störgeräuschquellen und keine reflektierenden Flächen (Gebäude, Wälle, Zäune usw.) aufweisen. Achtet gut darauf und erhebt Widerspruch, wenn dies nicht der Fall ist
Die Messergebnisse werden ausgewertet und mit den Daten des Hersteller verglichen - die Stunde der Wahrheit hat geschlagen.
Die "P"-Falle schlägt zu.
Das alte Verfahren gilt jedoch nur, wenn in den Fahrzeugpapieren hinter dem dB(A)-Wert ein "N" steht, was "Normal" oder "Nix" bedeutet. Steht dort ein "P", heißt das nicht etwa Phon, sondern "Proximity" also Nähe. Dann muss eine sogenannte Nahfeldmessung erfolgen.
Auch wenn das Fahrzeug länger als 18 Monate stillgelegt (§21 Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis) oder durch Umbau eine Neuzulassung nach § 21 erforderlich wurde, ändert sich meist die Ziffer 30. Dann steht dort ebenfalls plötzlich ein "P".
Bei Importen ist ebenso Vorsicht geboten. Wurde ein Motorrad beispielsweise 1980 in USA zugelassen und 1991 in Deutschland wieder zugelassen, dann steht logischerweise ein "P" im Brief. Denn es handelt sich um eine Neuerteilung der Betriebserlaubnis.
Wenn alles gut geht, wird bei der Neuzulassung im KBA (Kraftfahrzeug-Bundesamt ) der alte Geräuschwert der Nahfeldmessung angepasst. Also bei z.B. 80 dB (A) in USA dann ca. 100 dB (A) P im deutschen Brief. Wenn nicht, stehen dann 80 dB (A) P und Du hast ein richtiges Problem.
Die problematische Nahfeldmessung
Hierbei muss mindestens 3 Meter Abstand von jedem Punkt des Fahrzeugs zur nächsten Erhebung vorhanden sein. Das Messgerät muss 0,5 Meter Abstand und 45° ( +/- 10°) zur Längsachse des Fahrzeugs haben. Und zwar auf Höhe der Lärmquelle, also in Höhe der verdächtigen Tüten.
Das Ganze erfolgt im Leerlauf, mit Halb-Gas und mit Gas zu. Für ganz Schlaue oder bei Motorrädern ohne Drehzahlmesser haben die Grünen oft eigene Drehzahlmesser dabei!
Es werden 3 Messungen mit nicht mehr als 2 dB (A) Abweichung gemacht und der höchste Wert gilt. Und das Schlimmste: Es gibt keine Toleranz!!!
Du hast ein Fahrzeug mit "N"-Zusatz und protestierst lauthals gegen die "P"-Messung? Keine Chance: Die Verkehrsüberwacher werden meist trotzdem eine Nahfeldmessung durchführen, da das alte Verfahren so mal eben nicht möglich ist.
Das Messergebnis muss dann jedoch auf die 7 Meter Abstand umgerechnet werden! Geht man von einer Abnahme des Schalldruckpegels bei 2 Metern Abstand von - 6 dB (A) aus ergibt sich bei 6,5 Metern fast 20 dB (A). Das wäre bei eingetragenen 83 dB (A) dann so um 104 erlaubte dB (A) mit Toleranz des Messgerätes.
Der richtige Umgang mit der Messtechnik ist also nicht so einfach. Ob die jeder "Freund und Helfer" beherrscht und ob das Messgerät auch richtig kalibriert wurde, kann oftmals bezweifelt werden. Wer hier nicht hartnäckig bleibt, ist sein geliebtes Moped erstmal los.
Sicherstellung und Beschlagnahmung
Beim Verdacht der Polizei auf manipulierte oder zu laute Auspuffanlagen ziehen die Beamten heute oft das ganze Fahrzeug zur Beweissicherung ein. Entweder mit Zustimmung des Halters, dann ist das eine Sicherstellung oder eben ohne dessen Zustimmung, dann ist das eine Beschlagnahmung.
Wenn eine Beschlagnahmung erfolgt, muss diese innerhalb von 3 Tagen durch einen Richter bestätigt werden. Am besten sofort einen Anwalt einschalten, wenn ein Fahrzeug eingezogen werden soll. Noch besser ist es, den Anwalt zu fragen, bevor der Fall eintritt.
Normalerweise liegt, wenn ein Fahrzeug zu laut ist, nur eine Ordnungswidrigkeit nach § 49 StVZO vor. Und die rechtfertigt eigentlich keine Beschlagnahmung bzw. Sicherstellung. Also kann der Anwalt möglicherweise helfen!
Hallo Nödel,
ich komme gerade von meinem TÜV Prüfer.
Er sagt, es ist garnicht rechtmäßig eine höhere dB einzutragen,
bzw. ein Fahrzeug lauter zu machen.
Auch nicht in Abhängigkeit von der Motorleistung.
Wenn es ein Prüfer macht, haftet er im Falle einer Klage.
Generell gilt, hat ein Auspuff eine ABE, so ist er erlaubt.
Hat er keine, ist er nicht erlaubt.
Er sagt noch, daß heute keine Auspuffe mehr eingetragen werden.
ABE reicht, aber warscheinlich hat die JL Anlage keine.
Gruß
Rainer
ich komme gerade von meinem TÜV Prüfer.
Er sagt, es ist garnicht rechtmäßig eine höhere dB einzutragen,
bzw. ein Fahrzeug lauter zu machen.
Auch nicht in Abhängigkeit von der Motorleistung.
Wenn es ein Prüfer macht, haftet er im Falle einer Klage.
Generell gilt, hat ein Auspuff eine ABE, so ist er erlaubt.
Hat er keine, ist er nicht erlaubt.
Er sagt noch, daß heute keine Auspuffe mehr eingetragen werden.
ABE reicht, aber warscheinlich hat die JL Anlage keine.
Gruß
Rainer
Hallo
@Yracer , Sehr interessant, das erklärt eventuell warum so manche JL-Anlage in den Pappieren eine Sonix ist !?!
Für die (Sonix) gibt es anscheinend eine ABE, oder ??
Trotz allem sehr merkwürdig
@Anderl , ob die 94 oder 95 DB hat ist schnuppe zu laut ist zu laut .
Und bei 45 U/min gibt mein Mopet nur ein leichtes Klappern des Kickstarters von sich !
Gruß Nödel
@Yracer , Sehr interessant, das erklärt eventuell warum so manche JL-Anlage in den Pappieren eine Sonix ist !?!
Für die (Sonix) gibt es anscheinend eine ABE, oder ??
Trotz allem sehr merkwürdig
@Anderl , ob die 94 oder 95 DB hat ist schnuppe zu laut ist zu laut .
Und bei 45 U/min gibt mein Mopet nur ein leichtes Klappern des Kickstarters von sich !
Gruß Nödel
Die Sonix hat nie und nimmer eine ABE. Weisste was das Kostet???Nödel hat geschrieben: Für die (Sonix) gibt es anscheinend eine ABE, oder ??
Trotz allem sehr merkwürdig
Gruß Nödel
Darüber könnte der Marco in Konkurs gehen!!!
Mfg Wiba
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