Hallo,
da ich gerade ein Paar Infos zum Thema gepostet habe
und auch noch vor dem eintragen stehe, hab ich mal gegoogelt:
Zitat:
Die unterschiedlichen BSAU Nummern kommen durch die Regelung lt. British Standard von 1990 für Zweiradfahrzeuge zustande. In den Unterlagen, die PSP früher zur Eintragungserleichterung mitgeschickt hat, steht das recht genau drin.
Demnach entsprechen die T1, T2, T3 verschiedenen Geräuschanforderungen, die in den Tables 1-3 aufgeführt sind:
T1: 86 db(A) für Fahrzeuge über 125 cc
T2: 83 db(A) -"- zwischen 125 und 350 cc
T3: 79 db(A) -"- zwischen 80 und 175 cc und 82 für mehr als 175 cc
Das ganze ist baujahrabhängig, wenn ich das richtig interpretiere gilt T1 bis 1983, T2 bis 1991 und danach T3. Der Taffspeed MK4 müsste also leiser sein und als einziger für Roller nach 1991 zulässig.
Dazu steht das Messverfahren drin, dh. Geschwindigkeitsbereiche, Messabstand etc. (wär jetzt ein wenig zuviel, hier hinzuschreiben)
Die Angabe ohne 1990 T1-3 ist demnach übrigens Pfusch.
Ob das Ganze für den deutschen TüV irgendeinen Unterschied macht, ist die zweite Frage. PSP hatte das ja auch nur mitgeschickt, damit der Prüfer sehen konnte, was das bedeutet, ob er´s dann einträgt ist immer noch seine Sache.
Und wenn mal was in den Papieren drinsteht, 'nen deutschen Polizisten zu überzeugen, dass eine andere Kennung eigentlich "fast" das gleiche bedeutet, dürfte schwerfallen.
Zitat Ende
Also, ohne ABE oder Unterlagen geht da nichts. Ich habe leider auch keine Unterlagen zu meinem Puff....
Naja, schau mer mal....