Gerichtsurteil

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solo
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Gerichtsurteil

Beitrag von solo »

Hi,

fehlt nur noch das wir als suizidgefährdet eingstuft und in die Psychiatrie eingewiesen werden :evil:

http://www.motorradrecht.de/index.php/m ... ich-selbst

Gruß,
Solo
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phoenix
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Beitrag von phoenix »

Solo,

das ist nicht die einzige subjektive Fehleinschätzung eines Richters. Da
gibts noch schlimmere Fälle.

Gruß Phoenix,der sich über den Schwachsinn,der bei manchen Urteilen verzapft wird,nicht mehr wundert.
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Anderl
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Re: Gerichtsurteil

Beitrag von Anderl »

solo hat geschrieben:Hi,

fehlt nur noch das wir als suizidgefährdet eingstuft und in die Psychiatrie eingewiesen werden :evil:
tja...wie überall. Ein paar wenige bei denen das o.g. berechtigt wäre, versauen allen anderen den Spaß.

Gerade letztes Wochenende hatte sich ein CBR-Fahrer darüber beschwert, daß sie wegen irgendwelchen Autofahrern, die in der Kurve oder am Kurvenausgang standen und irgendwas suchten ohne vorher ein Warndreieck aufgestellt zu haben, auf die andere Seite ausweichen mussten. Wäre dort ein Auto gekommen, hätte es fürchterlich gekracht.
Es ist natürlich höchst sträflich in der Kurve oder direkt dahinter etwas abzustellen ohne vor der Kurve sichtbar darauf aufmerksam zu machen. Aaaaber man muß auch wissen, daß der fährt wie`n Depp .... und das nicht nur auf der Geraden.

Allerdings ist dieses Urteil in der Art - und Weise tatsächlich ein Witz. Ich kann gar nicht verstehen, daß es sowas in Deutschland gibt. Wer weis wie der Richter geimpft ist; vielleicht ein Motorradfahrerhasser.
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Holliheitzer
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Beitrag von Holliheitzer »

Anderl,

sowas gibts nur in Deutschland. Nur hier gibts für jeden Pott nen Deckel und nur hier findest Du immer eine Gruppierung die sich höchst solidarisch zeigt. Egal ob es sich um einen handelt der gerade seine 5köpfige Familie kaltblütig ermordet hat oder wegen einer super seltenen Grahüpfer-Art der Autobahnbau für ein halbes Jahr gestoppt wird.

Schlimm daran ist, das wir noch lange nicht am Ziel sind :wink:

Gruss Holli (Workflow- Geschädigter)
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Anderl
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Beitrag von Anderl »

Also ich konnte das nicht so glauben wie das da stand und habe deshalb mal den Freund meiner Schwägerin, seines Zeichens (fast promovierter) Rechtsverdreher, gefragt.

Und siehe da...hier seine Antwort:


was mich bei dieser Darstellung auf den ersten Blick stört, ist, daß von
einem "Grundsatzurteil" irgendeines Landgerichts gesprochen wird. Wenn in
Deutschland ein X-beliebiges Gericht irgendwas entscheidet, wird immer so
getan, als sei das jetzt allgemeingültig. Das passiert deswegen, weil die
Vorstellung vom Rechtssystem bei den meisten Leuten von amerikanischen
FIlmen und Fernsehserien geprägt ist (Geschworene! Mir liegt ein
Präzedenzfall aus dem Jahr 1868 vor, bei dem der ehrenwerte Richter dies und
das entschieden hat usw.). Wenn in Deutschland einer seine Urteile
"Grundsatzentscheidungen" nennen darf, dann ist das der BGH. Der macht das
immer dann, wenn er eine bestimmte Rechtsfrage zum ersten mal entscheidet
oder wenn er seine Rechtsprechung ändert. Das heißt aber noch lange nicht,
daß diese "Grundsatzentscheidungen" mehr wert sind als andere
Entscheidungen.

Die Instanzgerichte (vom Amtsgericht bis zum OLG) orientieren sich an der
Rechtsprechung des BGH, um schlicht und ergreifend berufungs- und/oder
revisionsfeste Urteile zu produzieren. Wenn also das Landgericht Bad Kaff in
einem bestimmten Fall ein Urteil trifft, dann wird dadurch überhaupt nichts
über die Rechtslage im allgemeinen ausgesagt. Das benachbarte Landgericht
Hintertupfingen könnte genau andersrum entscheiden. Deswegen verstehe ich
diesen blöden Hinweis dieses Rechtsanwalts auch nicht, von wegen
"hoffentlich wird das nicht rechtskräftig". Was passiert, wenn es
rechtskräftig wird? Dann sind die an diesem Rechtsstreit beteiligten
Parteien (Motorradfahrer, Radfahrer und die KFZ-Haftpflicht des
Motorradfahrers) an das Urteil gebunden. Sonst kein Mensch. Angeber unter
den Juristen nennen das die inter-partes-Wirkung von Urteilen.

Was die Rechtslage als solche anbetrifft: Daß man bei eigenem Mitverschulden
nicht die volle Höhe des Schadensersatzes bekommt, sondern sich seinen
Mitverschuldensanteil anrechnen lassen muß, ist generell so. Nicht nur im
Straßenverkehr, sondern in allen Lebensbereichen. Beim Führen von
Kraftfahrzeugen geht die Praxis in der Regel davon aus, daß man sich
grundsätzlich schonmal einen eigenen Anteil anrechnen lassen muß, die sog.
Betriebsgefahr. Dahinter steckt die Überlegung, daß Autofahren (und
Motorradfahren) generell eine gefährliche Sache ist und sobald man sich mit
einem Kraftfahrzeug in den Straßenverkehr begibt, setzt man eine Gefahr für
sich und andere. Das heißt nicht, daß das Teilnehmen am Straßenverkehr
mißbilligt wird, sondern nur, daß der Tatsache Rechnung getragen werden muß,
daß man selbst als Fahrer auch eine Gefahr mitbegründet hat.
Das gilt im Grunde auch allgemein. Beim Ausüben gefahrgeneigter Tätigkeiten
bleibt man immer auf einem Teil der Schadenssumme sitzen.

Warum in dem konkreten Fall vor dem LG Fankfurt nun plötzlich der Anteil,
den sich der Motorradfahrer anrechnen lassen muß, auf 100% steigt, kann man
nur vermuten. Entweder war es in dem konkreten Fall so, daß er besonders
rücksichtslos durch eine Gegend gekachelt ist, die unübersichtlich ist, wo
viele Warnschilder mit spielenden Kindern oder Wanderern stehen oder sonst
was. Vielleicht hat er auch schlicht durch seine pampige Art in der
Verhandlung den Ärger des Gerichts auf sich gezogen.
Was die Richter nämlich entschieden haben, ist, wie die Tatsachen liegen.
Nämlich daß der Motorradfahrer sich schuldhaft verhalten hat und zwar in dem
Maß, daß es gerechtfertigt ist, seinen Mitverschuldensanteil auf 100%
anzusetzen. Auch daran sieht man, daß es um einen Einzelfall geht und daß
dies nicht immer so zu entscheiden ist.

Fazit: Die Rechtslage in Deutschland stellt sich immer sehr differenziert
dar, denn es geht immer darum, eine sachgerechte Entscheidung für den
Einzelfall zu treffen. Deswegen ist selbst dann Skepsis angebracht, wenn die
Tagesschau meldet: "Der BGH hat die Rechte von Verbrauchern gestärkt." So
was mag im Ergebnis zwar oft stimmen, aber die Dinge können im Einzelfall
auch mal anders liegen. Allgemeingültige Regeln, die abstrakt-generell
gelten kann die Rechtsprechung nur in gewissen Grenzen aufstellen. Das ist
nämlich in erster Linie Aufgabe des Gesetzgebers.


Ciao
Anderl
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Raphael
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Beitrag von Raphael »

nix
Zuletzt geändert von Raphael am Do 4. Feb 2010, 18:25, insgesamt 1-mal geändert.
Günni
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Beitrag von Günni »

Hallo Holli,

zum Glück sind wir nicht in USA, wo jeder Depp Millionen zusammenklagen kann nur weil sein Kaffee heiß war als er ihn sich über die Hose geschüttet hat und dies nicht warnend groß mit 96 pixel auf dem Deckel stand. :lol:

Grüße
Günni
Holliheitzer hat geschrieben:Anderl,

sowas gibts nur in Deutschland. Nur hier gibts für jeden Pott nen Deckel und nur hier findest Du immer eine Gruppierung die sich höchst solidarisch zeigt.

Gruss Holli (Workflow- Geschädigter)
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phoenix
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Beitrag von phoenix »

@Günni,

wenn das in Deutschland so weitergeht,dann dauert es nicht mehr lange bis wir ein Teil der USA sind. Siehe das "Denglisch",was sich immer mehr verbreitet.

Gruß der Deutsche Phoenix
Martin B.Bj.41
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wwild
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Beitrag von wwild »

Wir sind zwar noch nicht ganz so weit wie die USA, aber da dort solche horrenden Summen den Geschädigten zugesprochen werden versuchen es die Leute hier auch.
Sobald sich einer blöd anstellt und etwas passiert, wird zuerst geschaut wen man dafür belangen könnte anstatt sich mal an die eigene Nase zu fassen.
Wenn ich das nächste Mal vom Mopped falle, werde ich die Bedienungsanleitung genau studieren und dann Yamaha verklagen, weil da nicht drinsteht dass man Grundregel 1 (der Fahrer ist immer oben) nicht verletzen soll.

Greetz Werner
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