RGV Verkleidung auf 1 WW Eintragung möglich

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Gast

Beitrag von Gast »

Hallo,
<BR>
<BR>ich habe ein gut gemachte 1WW angeboten bekommen bei der der Besitzer die originale Vollverkleidung gegen eine der RGV getauscht hat. Hat jemand von Euch so etwas schon einmal eintragen lassen? Geht das ohne Teilegutachten überhaupt?
<BR>
<BR>Grüße
<BR>Günni
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mosche
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Registriert: Di 9. Jul 2002, 01:00
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Ukraine

Beitrag von mosche »

so wie ich das mitbekommen habe muss man eh jede verkleidung (ausser orischinal, ausser ABE ist vorhanden) eintragen lassen, geh zum prüfer deines vertrauen, frage ihn wie es aussieht und du bist schlauer, gruss maoche <IMG SRC="/phpBB/images/smiles/icon_cool.gif">
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Michael K.
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Beitrag von Michael K. »

wenn es sich um eine Originale RGV-Verkleidung handelt ist das gar kein Problem, weil das Originalteil schon ein Bruchgutachten und eine ABE hat, zwar für die RGV aber das ist egal, die Halterung muss nur entsprechend modifiziert werden.
<BR>
<BR>
[addsig]
[align=center]RD, was sonst ?![/align]
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo Michael,
<BR>
<BR>Dank Dir für den Tip.
<BR>Ich werde mal den TÜV-Ingo meines Vertrauens mit Bildern von der Maschine anhauen und um eine Voreinschätzung bitten.
<BR>
<BR>Grüße
<BR>Günni
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