ich fuckel mich gerade durch zig Beitrage im Internetz was es mit den ganzen Geräuschklassen auf sich hat. Finde viel widersprüchliches und auch gefährliches Nichtwissen in einigen Foren.
Das Verständlichste finde ich hier
https://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/ ... otorrädern
Es wird viel erklärt rund um das P und N, selbst das E wird kurz angesprochen
Wobei auch hieraus nicht klar hervorgeht ist die eingetragene Zahl OHNE irgendwelche Buchstaben dazu.
Grund ist, dass ich seit der Eintragung der Micronanlage nun nicht mehr 89P und 81 eingetragen habe, sondern 91 und 81.
Meine DS6 hat 81 und 84 eingetragen - also das Fahrgeräusch lauter als das Standgeräusch

Die CBX1000 übrigens auch. Hier ists 80N und 82N
Im obigen Beitrag finde ich die Grenzwertangaben in Abhängigkeit vom Baujahr, also :
Ab dem 13. September 1966 stellte der Gesetzgeber die Messeinheit von DIN-Phon auf international gebräuchliche Dezibel mit dem Kürzel dB(A) um. So ein Kürzel habe ich in Papieren noch nie gesehen
Kennzeichnung N ........nationale Richtlinie mussten alle Fahrzeuge erfüllen, die zwischen besagtem 13. September 1966 und dem 7. November 1980
plus eben weitere Informationen
Interessant ist auch, dass der Tag der Zulassung relevant ist - meine CBX muss wohl ein Ladenhüter gewesen sein. es ist eine der ersten... der Tag der ersten Zulassung ist 1982...schon erstaunlich dass sich nur durchs herumstehen die Lautstärkeneinstufung ändern kann
Interessantes am Rand ist folgendes :
.....Nur Autos mit maximal 120 Kilowatt (163 PS) pro Tonne Gewicht müssen die strengen Lärmvorschriften einhalten. Bei 120 bis 160 kW (163 bis 218 PS) pro Tonne Leergewicht steigt der Grenzwert um jeweils ein Dezibel.
Nur was wird denn nun in einer Kontrolle angewandt, wenn in den Papieren die nackte Zahl steht??
Grüsse
Carsten