Typenschein kaufen
Moderatoren: solo, Kilroy, Stefan Philipp (M)
- zinnoberrot
- Beiträge: 475
- Registriert: Do 16. Nov 2017, 10:33
- Wohnort: Wiener Neudorf
Typenschein kaufen
Manchmal wird ein Typenschein zum Kauf angeboten.
Welchen Sinn hat das?
Ich hab z.B ein Moped gekauft, wo der Typenschein bei einer Übersiedlung
verlorengegangen ist. Der Verkäufer hat eine Verlustanzeige gemacht, die
ich beim Kauf dazu bekommen habe.
Würde mir da jetzt so ein gekaufter Typenschein was nützen?
Gruß, Walter
Welchen Sinn hat das?
Ich hab z.B ein Moped gekauft, wo der Typenschein bei einer Übersiedlung
verlorengegangen ist. Der Verkäufer hat eine Verlustanzeige gemacht, die
ich beim Kauf dazu bekommen habe.
Würde mir da jetzt so ein gekaufter Typenschein was nützen?
Gruß, Walter
Typenschein
Anderer Typenschein nützt dir nichts.
Wenn du Kaufvertrag,Verlustbestätigung hast,dürfte es kein Problem sein,
ein Duplikat ausstellen zu lassen.Damit bist du rechtlich auf der sicheren Seite.
Motorrad ohne Typenschein,ist wie Mensch ohne Personalausweis.
Es sind auch Gerüchte im Umlauf,das man für ein Ringgerät keine Papiere
benötigt. Riesengroßer Irrtum.
Wenn du Kaufvertrag,Verlustbestätigung hast,dürfte es kein Problem sein,
ein Duplikat ausstellen zu lassen.Damit bist du rechtlich auf der sicheren Seite.
Motorrad ohne Typenschein,ist wie Mensch ohne Personalausweis.
Es sind auch Gerüchte im Umlauf,das man für ein Ringgerät keine Papiere
benötigt. Riesengroßer Irrtum.
- zinnoberrot
- Beiträge: 475
- Registriert: Do 16. Nov 2017, 10:33
- Wohnort: Wiener Neudorf
Typenschein
Mit so einem Typenschein kannst du in Österreich nichts (legal) anfangen.(Sammeln)Habe auch einige Typenscheine von RDs die nachweislich entsorgt wurden.Würde aber keinen verkaufen.
Alle Aktionen, wie die Nummer des gekauftenTypensch. auf einen anderen Rahmen zu übertragen,ist absolut strafbar.
Erfüllt den Tatbestand der Urkundenfälschung/Unterdrückung.
Die rechtlichen Folgen werden leider Ignoriert.
Könnte aus meiner beruflichen Zeit einige Beispiele anführen.
Alle Aktionen, wie die Nummer des gekauftenTypensch. auf einen anderen Rahmen zu übertragen,ist absolut strafbar.
Erfüllt den Tatbestand der Urkundenfälschung/Unterdrückung.
Die rechtlichen Folgen werden leider Ignoriert.
Könnte aus meiner beruflichen Zeit einige Beispiele anführen.
- zinnoberrot
- Beiträge: 475
- Registriert: Do 16. Nov 2017, 10:33
- Wohnort: Wiener Neudorf
- orangerider85
- Beiträge: 114
- Registriert: Mo 18. Mär 2013, 21:14
- Wohnort: Mäder
Offiziell sind die Typenscheine natürlich immer zu Sammlerzwecken, wenn die Rahmennummer umgeschlagen wird (wie bereits erwähnt illegal) dann wird schnell aus z.B. einem deutschen Motorrad ein österrichisches, oder irgendwelche Eintragungen werden z.B. bei einem Totalschaden "übernommen". Auch ein gestohlenes Fahrzeug hat dann wieder Papiere.
Gilt als Urkundenfälschung.
Gilt als Urkundenfälschung.
Typenschein
Szenario.War noch wärend meiner Arbeitszeit.
1Person kauft sich Motorrad ohne Typenschein.(Mit Kaufvertrag,Verlustbestätigung,aber ohne Unbedenklichkeits Bestätigung von Polizei).
Mit diesen Papieren zur Bez.Hauptm. um ein Duplikat ausgestellt zu bekommen.
Ab hier wird es schwierig.
Zwischenzeitlich dürfte der Typenschein aufgetaucht sein und anderweitig
weitergegeben worden sein.
Auf der BZ.H.wurde festgestellt,das schon ein Fahrzeug damit angemeldet ist.
Ab hier geht es mit Polizei/Rechtsanwalt/Gericht weiter.
Käufer des Rahmens kann vorerst nichts damit anfangen.
Verkäufer des Rahmens(ohne Typenschein)Strafe wegen ilegaler Weitergabe von Dokumenten.(Geldstrafe ???)
Fahrer des Motorrades mit falschen Papieren.(Fahrzeug eingezogen,)
Anklage. Urkundenfälschung,Versicherungsb.ect.
Alle Daten und Strafen ect sind mir bekannt.Glaubt mir es war heftig.
Das bedeutet jetzt nicht das es bei dir auch so ist.Wollte damit nur zeigen,was alles möglich ist.
1Person kauft sich Motorrad ohne Typenschein.(Mit Kaufvertrag,Verlustbestätigung,aber ohne Unbedenklichkeits Bestätigung von Polizei).
Mit diesen Papieren zur Bez.Hauptm. um ein Duplikat ausgestellt zu bekommen.
Ab hier wird es schwierig.
Zwischenzeitlich dürfte der Typenschein aufgetaucht sein und anderweitig
weitergegeben worden sein.
Auf der BZ.H.wurde festgestellt,das schon ein Fahrzeug damit angemeldet ist.
Ab hier geht es mit Polizei/Rechtsanwalt/Gericht weiter.
Käufer des Rahmens kann vorerst nichts damit anfangen.
Verkäufer des Rahmens(ohne Typenschein)Strafe wegen ilegaler Weitergabe von Dokumenten.(Geldstrafe ???)
Fahrer des Motorrades mit falschen Papieren.(Fahrzeug eingezogen,)
Anklage. Urkundenfälschung,Versicherungsb.ect.
Alle Daten und Strafen ect sind mir bekannt.Glaubt mir es war heftig.
Das bedeutet jetzt nicht das es bei dir auch so ist.Wollte damit nur zeigen,was alles möglich ist.
- zinnoberrot
- Beiträge: 475
- Registriert: Do 16. Nov 2017, 10:33
- Wohnort: Wiener Neudorf
Nur zum Verständnis:
Ich will auf dem Mopped die Rahmennummer nicht verändern und den
"kaufbaren" Typenschein illegal verwenden.
Ich kann mir halt nicht vorstellen, wie mir jemand für mein erworbenes
Fahrzeug einen Typenschein ausstellen kann, wenn der gar nicht weiß,
was das für ein Mopped ist, bzw. was der da reinschreiben soll.
Wie soll die BH einen neuen Typenschein ausstellen?
Woher weiß die, was die da reinschreiben soll?
DARUM frag ich, ob es nicht hilfreich ist, wenn es sozusagen ein "Muster" gibt, wo jeder sehen kann:
Ja das ist genau so, das können wir so "abschreiben" und in einen NEUEN Typenschein mit MEINER Rahmen-/Motornummer eintragen.
Ich kenn mich da halt so überhaupt nicht aus, wie, wo, wer, so einen Typenschein ausstellt.
Mir geht`s darum WIE ich zu MEINEM Moped LEGAL zu einem Typenschein komme.
Ich will auf dem Mopped die Rahmennummer nicht verändern und den
"kaufbaren" Typenschein illegal verwenden.
Ich kann mir halt nicht vorstellen, wie mir jemand für mein erworbenes
Fahrzeug einen Typenschein ausstellen kann, wenn der gar nicht weiß,
was das für ein Mopped ist, bzw. was der da reinschreiben soll.
Wie soll die BH einen neuen Typenschein ausstellen?
Woher weiß die, was die da reinschreiben soll?
DARUM frag ich, ob es nicht hilfreich ist, wenn es sozusagen ein "Muster" gibt, wo jeder sehen kann:
Ja das ist genau so, das können wir so "abschreiben" und in einen NEUEN Typenschein mit MEINER Rahmen-/Motornummer eintragen.
Ich kenn mich da halt so überhaupt nicht aus, wie, wo, wer, so einen Typenschein ausstellt.
Mir geht`s darum WIE ich zu MEINEM Moped LEGAL zu einem Typenschein komme.
Typenschein
Sobald du mit dem Kaufvertrag/Verlustbestätigung zur Bh gehst,
können die anhand der Fahrgestellnummer sofort feststellen um welches Fahrzeug es sich handelt,ob es ordnungsgemäß abgemeldet wurde,oder sonstige Einträge vorhanden sind.
Auserdem können sie feststellen ob der Verkäufer des Motorrades auch der
letzte im Typenschein eingetragenen Besitzer war.
Habe eine RD 350 YPVS die 1991 abgemeldet wurde.Sie ging in der zwischenzeit durch einige Hände.Wurde ab nie angemeldet.
Somit habe ich eine RD mit Typenschein und 6 Kaufverträgen lückenlos
vom letzten Zulassungs Besitzer bis zum Kauf von mir 2017.
so,werde dich jetz nicht mehr nerven mit meinen Ausführungen.
können die anhand der Fahrgestellnummer sofort feststellen um welches Fahrzeug es sich handelt,ob es ordnungsgemäß abgemeldet wurde,oder sonstige Einträge vorhanden sind.
Auserdem können sie feststellen ob der Verkäufer des Motorrades auch der
letzte im Typenschein eingetragenen Besitzer war.
Habe eine RD 350 YPVS die 1991 abgemeldet wurde.Sie ging in der zwischenzeit durch einige Hände.Wurde ab nie angemeldet.
Somit habe ich eine RD mit Typenschein und 6 Kaufverträgen lückenlos
vom letzten Zulassungs Besitzer bis zum Kauf von mir 2017.
so,werde dich jetz nicht mehr nerven mit meinen Ausführungen.
- zinnoberrot
- Beiträge: 475
- Registriert: Do 16. Nov 2017, 10:33
- Wohnort: Wiener Neudorf
Oja, nerv mich ruihg.
Kann nur noch was mehr lernen.
Also hab ich schon noch eine Hürde zu nehmen, weiiiiil
der , von dem ich das Moped jetzt gekauft hab, hat das nie angemeldet gehabt.
Somit werde ich erst noch den Kaufvertrag von dem vorletzten Besitzer auch noch brauchen.
Mann, Bürokratie ist voll meins.........
Wenn ich dann also mit all dem Papierkram auf der BH bin, wird dann dort
diese berühmte Unbedenklichkeitsbestätigung ausgestellt.
Ok.
Und wo (von wem) bekomm ich dann den Typenschein ausgestellt?
Gruß, Walter (der gern weiter genervt werden will)
Kann nur noch was mehr lernen.
Also hab ich schon noch eine Hürde zu nehmen, weiiiiil
der , von dem ich das Moped jetzt gekauft hab, hat das nie angemeldet gehabt.
Somit werde ich erst noch den Kaufvertrag von dem vorletzten Besitzer auch noch brauchen.
Mann, Bürokratie ist voll meins.........
Wenn ich dann also mit all dem Papierkram auf der BH bin, wird dann dort
diese berühmte Unbedenklichkeitsbestätigung ausgestellt.
Ok.
Und wo (von wem) bekomm ich dann den Typenschein ausgestellt?
Gruß, Walter (der gern weiter genervt werden will)
Typenscheinzweitschrift
Servus Walter,
aufgrund der Unbedenklichkeitsbescheinigung kann dir der Fahrzeughersteller (in diesem Fall der österreichische Yamaha-Importeur) eine Typenscheinzweitschrift ausstellen, gegen Gebühr natürlich. Ich habe diesen Vorgang mit einem Puch-Maxi-Mofa durchlaufen, hat bei Magna in Graz (Nachfolgefirma der Steyr-Daimler-Puch AG) vor einigen Jahren € 80,00 gekostet. Du musst bei Yamaha Austria nachfragen (yamaha@yamaha-motor.co.at), ob die das auch so handhaben.
Grüße aus Tirol
von Josef
aufgrund der Unbedenklichkeitsbescheinigung kann dir der Fahrzeughersteller (in diesem Fall der österreichische Yamaha-Importeur) eine Typenscheinzweitschrift ausstellen, gegen Gebühr natürlich. Ich habe diesen Vorgang mit einem Puch-Maxi-Mofa durchlaufen, hat bei Magna in Graz (Nachfolgefirma der Steyr-Daimler-Puch AG) vor einigen Jahren € 80,00 gekostet. Du musst bei Yamaha Austria nachfragen (yamaha@yamaha-motor.co.at), ob die das auch so handhaben.
Grüße aus Tirol
von Josef
- zinnoberrot
- Beiträge: 475
- Registriert: Do 16. Nov 2017, 10:33
- Wohnort: Wiener Neudorf
Es ist nun schon 2 Monate her, seit ich versuche einen Typenschein zu bekommen.
Fazit: Ich hab immer noch leinen.
Meine Informationen bis jetzt:
Man kann auf einer x-beliebigen Zulassungsstelle vorstellig werden,
bringt dort einen lückenlosen Eigentumsnachweis mit, das heißt alle
Kaufverträge vom letzten Besitzer, (der das Fahrzeug angemeldet hatte) bis zum aktuellen Besitzer.
Egal durch wie viele Hände (Kaufverträge) das Fahrzeug in der Zwischenzeit gegangen ist.
Eine extra Unbedenklichkeitsbestätigung ist nicht notwendig, da eine Zulassungsstelle
ohnehin eine untergeordnete Stelle der BH ist.
Die Zulassungsstelle schaut dann auf Grund der Fahrgestellnummer nach,
ob der Kaufvertrag (des letzten Anmelders) mit den Daten übereinstimmt
und auch gleich ob das Fahrzeug eventuell als gestohlen gemeldet ist.
Ist alles in Ordnung, wird dann ein mehrseitiger Datenauszug über die Fahrzeugdaten ausgedruckt
und der dient dann als Typenschein, mit dem dann das Fahrzeug auch problemlos angemeldet werden kann.
Und das alles kostet keinen einzigen Euro.
Allerdings: das gilt nur für Fahrzeuge bis Erstzulassungsdatum 2007 !!!
Da meine RD aber Erstzulassung 1984 hat ist, das Ausdrucken eines Datenauszuges
leider NICHT möglich.
Mit der Begründung: Das Fahrzeug hatte vorher einen GEBUNDENEN Typenschein!!
Obwohl alle Fahrzeugdaten von der Zulassungsstelle online einsehbar sind,
ist es der Zulassungsstelle (softwaremäßig) nicht möglich diesen aus zu drucken!!!
Ich wurde belehrt, dass ich jetzt 2 Möglichkeiten habe:
1. Das Fahrzeug einer Landesprüfstelle vor zu führen und eine
Einzelgenehmigung zu beantragen,
2. einen Typenschein beim Hersteller zu beantragen.
zu 2. Ich war bei Yamaha-Motors Austria und die haben sofort abgewimmelt
und mir die Firma WVTA genannt, die einen Typenschein ausstellen.
Also hab dort angerufen und erfahren, dass ich dann DOCH eine Unbedenklichkeitsbestätigung und die Verlustbestätigung und lückenlose
Kaufverträge vorlegen muss.
Dann "kümmern" die sich darum, und "recherchieren" und "machen" bis ich
dann eine Rechnung bekäme, die ich dann einzahlen muss, und dann kommt
der Typenschein per Post.
Rechnungsbetrag: Euro 360,--
Blöder geht`s nimmer !!!!!!
Fazit: Ich hab immer noch leinen.
Meine Informationen bis jetzt:
Man kann auf einer x-beliebigen Zulassungsstelle vorstellig werden,
bringt dort einen lückenlosen Eigentumsnachweis mit, das heißt alle
Kaufverträge vom letzten Besitzer, (der das Fahrzeug angemeldet hatte) bis zum aktuellen Besitzer.
Egal durch wie viele Hände (Kaufverträge) das Fahrzeug in der Zwischenzeit gegangen ist.
Eine extra Unbedenklichkeitsbestätigung ist nicht notwendig, da eine Zulassungsstelle
ohnehin eine untergeordnete Stelle der BH ist.
Die Zulassungsstelle schaut dann auf Grund der Fahrgestellnummer nach,
ob der Kaufvertrag (des letzten Anmelders) mit den Daten übereinstimmt
und auch gleich ob das Fahrzeug eventuell als gestohlen gemeldet ist.
Ist alles in Ordnung, wird dann ein mehrseitiger Datenauszug über die Fahrzeugdaten ausgedruckt
und der dient dann als Typenschein, mit dem dann das Fahrzeug auch problemlos angemeldet werden kann.
Und das alles kostet keinen einzigen Euro.
Allerdings: das gilt nur für Fahrzeuge bis Erstzulassungsdatum 2007 !!!
Da meine RD aber Erstzulassung 1984 hat ist, das Ausdrucken eines Datenauszuges
leider NICHT möglich.
Mit der Begründung: Das Fahrzeug hatte vorher einen GEBUNDENEN Typenschein!!
Obwohl alle Fahrzeugdaten von der Zulassungsstelle online einsehbar sind,
ist es der Zulassungsstelle (softwaremäßig) nicht möglich diesen aus zu drucken!!!
Ich wurde belehrt, dass ich jetzt 2 Möglichkeiten habe:
1. Das Fahrzeug einer Landesprüfstelle vor zu führen und eine
Einzelgenehmigung zu beantragen,
2. einen Typenschein beim Hersteller zu beantragen.
zu 2. Ich war bei Yamaha-Motors Austria und die haben sofort abgewimmelt
und mir die Firma WVTA genannt, die einen Typenschein ausstellen.
Also hab dort angerufen und erfahren, dass ich dann DOCH eine Unbedenklichkeitsbestätigung und die Verlustbestätigung und lückenlose
Kaufverträge vorlegen muss.
Dann "kümmern" die sich darum, und "recherchieren" und "machen" bis ich
dann eine Rechnung bekäme, die ich dann einzahlen muss, und dann kommt
der Typenschein per Post.
Rechnungsbetrag: Euro 360,--
Blöder geht`s nimmer !!!!!!
- georg_horn
- Beiträge: 3051
- Registriert: Do 21. Sep 2006, 14:37
- Wohnort: Koblenz
- Kontaktdaten: