
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 79173.htmlAuch der Trick, die kommerzielle Sendung als Geschenk zu kennzeichnen, schützt den Angaben zufolge allenfalls bis zu einem Warenwert von 45 Euro vor Steuerzahlungen – wenn der Zoll die Trickserei nicht ohnehin durchschaut, weil der Sendung etwa eine Rechnung beilag. Denn auch Geschenksendungen werden stichprobenartig kontrolliert.
Gruß
Rene