ABE vs. e-Nummer

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Bigbike-Hunter
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ABE vs. e-Nummer

Beitrag von Bigbike-Hunter »

Hallo Leute,

könnte mich mal jemand aufklären wo der Unterschied
ist zwischen ABE-Nr. und e-Nummer ?

Ich dachte, die e-Nummer gibt es nur für Beleuchtungen,
aber offenbar auch für Auspuffanlagen, etc.. :shock:

Wie sieht das denn dann mit dem TÜV aus, kann man einen ESD
mit e-Nummer einfach dran bauen und gut ist, oder braucht man da
auch irgendeine Bescheinigung ? :?

Irgendwie stehe ich etwas auf dem Schlauch. :wink:

VG BBH
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StVOnix
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Beitrag von StVOnix »

moin

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Kilroy
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Beitrag von Kilroy »

@BBH: Das ausgerechnet Du TÜVer das fragst :shock:
Gruß Uwe
Mit einem Gruß aus dem Westen
*** Ein richtiges Motorrad braucht nur 2 Ventile. Eins am Vorder- und eins am Hinterrad. ***

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phoenix
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Beitrag von phoenix »

Kilroy hat geschrieben:@BBH: Das ausgerechnet Du TÜVer das fragst :shock:
Gruß Uwe
über manche TÜV-Männer kann man nur den Kopf schütteln bei dem, was ich erlebt habe.
Also scön "staunen"! :D

Gruß phoenix
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mdPeter
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Beitrag von mdPeter »

Natürlich kann man einen ESD mit E-Nummer einfach dranhängen. Der ist legal. Aber deswegen muß der Rest der Anlage nicht unbedingt legal sein. :wink:
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Bigbike-Hunter
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Beitrag von Bigbike-Hunter »

@Rene: Danke für den Link. :)
@mdPeter: Vielen Dank.
Kilroy hat geschrieben:@BBH: Das ausgerechnet Du TÜVer das fragst
Uwe, das war jetzt nicht fair, du weißt doch ganz genau, dass ich weder Kfz
noch Motorräder prüfe und schon fühlt sich jemand (wie Phoenix) bestätigt,
es schon immer gewusst zu haben dass der TÜV nix taugt. :evil:

Ferner habe ich nicht gerade einen guten Draht zu den Auto-Prüfern, die
sind meistens im Stress und haben keine Zeit für Kollegen, die Kunden
gehen vor. Zudem müsste ich dazu extra an eine Prüfstelle fahren.

VG BBH
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StVOnix
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Beitrag von StVOnix »

Haben Fahrstühle nur ein A-Zeichen? (Absturzfaktor)
moin

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Bigbike-Hunter
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Beitrag von Bigbike-Hunter »

Hallo Rene,

na ja, dein A-Zeichen heißt bei uns K-Faktor und beschreibt die Verzögerungskräfte die beim Auslösen der Fangvorrichtung
bei Übergeschwindigkeit in Abwärtsrichtung auf den menschlichen Körper wirken. - Sachverständigenmodus aus - :lol: .
Aber bitte zurück zum Motorrad, es geht hier nicht um mich oder meinen Beruf. Ich hoffte hier nur auf eine Klarstellung.

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Kilroy
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Beitrag von Kilroy »

Matthias, Du weisst doch wie das gemeint ist. :-(
Ich werde es in Zukunft berücksichtigen.
Gruß Uwe
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Bigbike-Hunter
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Beitrag von Bigbike-Hunter »

So, nun habe ich mir einen Giannelli-ESD mit e-Nummer gekauft,
es liegt eine Homologations-Bescheinigung bei, die man auf Verlagen
dem Prüfer vorlegen kann. Na, ich bin ja mal gespannt. :wink:

VG BBH
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mdPeter
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Beitrag von mdPeter »

Bei einer E-Nummer benoetigt man aber keine Bescheinigung. Da reicht doch die Nummer. Aber manche Gesetzeshueter glauben ja auch weder der E-Nummer noch der Bescheinigung. :roll:
murphy

Beitrag von murphy »

beachte das es mit e nummern bei esd etwas anders ist als mit zubehörblinkern
die sind nämlich typenbezogen

müssen aber dafür nicht eingetragen werden

bei abe
gibt es eine kann bestimmung der eintargungspflicht
bzw wird hier eine vorführung bei dekra oder tüv nötig sein
um den ordnungsgemäßen anbau zu dokumentieren
wie gesagt ist aber von der abe (wichtigkeit) abhängig

beispiel schwarze folie fürs auto mit abe
da reicht das mitführen der abe

beim lenker und oder einer fussrastenanlage
kann ein vorführen von nöten sein

gruß ralf
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xskalle
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Beitrag von xskalle »

@ BBH
Wie, du prüfst Fahrstühle??
Keine Aufzüge?
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