Neue Motorradregelungen in Belgien

Hier könnt ihr alles loswerden, was sonst nirgendwohin passt, außer Anzeigen - die werden rigoros gelöscht!

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Dirk01
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Neue Motorradregelungen in Belgien

Beitrag von Dirk01 »

Tach zusammen

Regelungen in Belgien
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Tragen von Schutzkleidung

Für Motorradfahrer und deren Beifahrer gehören nicht nur wie bisher Schutzhelme zur
vorgeschriebenen Ausrüstung. Sie müssen jetzt außerdem Handschuhe, eine langärmlige Jacke, eine lange Hose oder einen Overall tragen. Zudem sind Stiefel oder Stiefelletten zu verwenden, die über die Knöchel reichen. Weitergehende Bestimmungen zur Farbe oder Beschaffenheit der Kleidung enthalten die belgischen Vorschriften nicht. Verstöße werden mit Geldbußen ab 50 Euro geahndet.

Parken auf Gehsteigen

Motorräder dürfen innerorts auf Gehsteigen geparkt werden. Voraussetzung ist aber,
dass Fußgänger nicht behindert werden und für diese noch ein mindestens 1,50 Meter breiter Streifen verbleibt. Kleinkrafträder dürfen generell auf Gehsteigen abgestellt werden, wenn Fußgänger dadurch nicht behindert werden.

Mitnahme von Kindern auf Motorrädern

Kinder im Alter von 3 bis 8 Jahren dürfen nur noch auf Motorrädern mit einem Hubraum von mindestens 125 ccm als Beifahrer mitgenommen werden und dann nur in einem hierfür geeigneten Kindersitz. Die Mitnahme von Kindern unter 3 Jahren auf Motorrädern ist generell verboten.

Vorbeischlängeln

Das Vorbeischlängeln mit Motorrädern an stehenden oder langsam fahrenden Fahrzeugkolonnen ist jetzt erlaubt. Hierbei darf jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht überschritten werden. Die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen Motorrad und zu überholendem, langsam fahrenden Fahrzeug darf nicht mehr als 20 km/h betragen.

Befahren von Busspuren

Motorräder, Kleinkrafträder und Fahrräder dürfen für Busse reservierte Fahrspuren befahren, sofern dies durch Zusatzschilder mit den entsprechenden Symbolen für diese Fahrzeuge gestattet ist.

Trikes auf Autobahnen

Das Verbot von Trikes mit einem Leergewicht unter400 kg auf Autobahnen wurde aufgehoben.

Motorräder mit Beiwagen und Anhänger

Motorräder mit Beiwagen dürfen einen Anhänger ziehen, sofern das Rad des Beiwagens mit einer Bremse ausgestattet ist.

Neues Verkehrszeichen: Durchfahrt für Quads verboten

Neu ist das runde Verbotsschild (roter Rand, weiße Fläche, Symbol für Quad).

Quelle: ADAC

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Gruß
Dirk
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georg_horn
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Beitrag von georg_horn »

Neues Verkehrszeichen: Durchfahrt für Quads verboten
Geil! Und auch die anderen Gesetze finde ich sehr sinnvoll! (Naja, das Trikeverbot häte man besser auf alle Trikes und alle Strassen ausgeweitet, anstatt es aufzuheben... ;-))

Gruss,
Georg
Gruss,
Georg

Fahrt so schnell ihr könnt, so lange ihr noch könnt!
(Uli Peil im XJ-Forum)
Anderl
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Beitrag von Anderl »

georg_horn hat geschrieben:..(Naja, das Trikeverbot häte man besser auf alle Trikes und alle Strassen ausgeweitet, anstatt es aufzuheben... ;-))
..
Hässlich die Dinger... stimmt. Aber es gibt unter den Fahrern auch ehemalige Motorradfahrer, die aus gesundheitlich/körperlichen Gründen nicht mehr Motorrad fahren können. Die fahren dann Ersatzweise Trike.
Gruß
Anderl
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MK
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Re: Neue Motorradregelungen in Belgien

Beitrag von MK »

Dirk01 hat geschrieben: Mitnahme von Kindern auf Motorrädern

Kinder im Alter von 3 bis 8 Jahren dürfen nur noch auf Motorrädern mit einem Hubraum von mindestens 125 ccm als Beifahrer mitgenommen werden und dann nur in einem hierfür geeigneten Kindersitz. Die Mitnahme von Kindern unter 3 Jahren auf Motorrädern ist generell verboten.
Na dann muss ich doch wohl nochmal einen Umbau machen (Siehe Bild).


PS:
Woran hält sich ein Belgier beim Sex fest ?
Na ist doch klar: Am Schulranzen!
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Ciao
Martin
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