Mischbereifeung
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Mischbereifeung
Hallo, ist es erlaubt, wenn keine Reifenbindung eingetragen ist und die Reifen in Größe und Index dem Eintrag entsprechen, unterschiedliche Hersteller vorn und hhinten zu Fahren, z.B. vorn Metzeler und hinten Pirelli?
Wenn ja, gibt es das irgendwo schriftlich, sodass mein Prüfer es auch akzeptiert?
Gruß Andy
Wenn ja, gibt es das irgendwo schriftlich, sodass mein Prüfer es auch akzeptiert?
Gruß Andy
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- Dreitakter
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- Wohnort: Drangstedt
Hallo Andy,
Reifen unterschiedlicher Hersteller sind nicht erlaubt. Selbst wenn keine Reifenfabrikatsbindung in deinen Fahrzeugpapieren aufgeführt ist! Es sind bei Motorrädern grundsätzlich nur Reifenpaarungen von einem Hersteller und Typ zulässig. Reifen unterschiedlicher Hersteller vorn und hinten können miserable Fahreigenschaften haben. Du darfst nur Reifen fahren, die vom Fahrzeughersteller oder vom Reifenhersteller für dein Motorrad freigegeben sind. - Das ist auch gut so! Meistens merkt man erst in gefährlichen Situationen oder im Grenzbereich der Reifen, wie gut sie eigentlich sind.
Viele Grüße von der Küste
Lutz
Reifen unterschiedlicher Hersteller sind nicht erlaubt. Selbst wenn keine Reifenfabrikatsbindung in deinen Fahrzeugpapieren aufgeführt ist! Es sind bei Motorrädern grundsätzlich nur Reifenpaarungen von einem Hersteller und Typ zulässig. Reifen unterschiedlicher Hersteller vorn und hinten können miserable Fahreigenschaften haben. Du darfst nur Reifen fahren, die vom Fahrzeughersteller oder vom Reifenhersteller für dein Motorrad freigegeben sind. - Das ist auch gut so! Meistens merkt man erst in gefährlichen Situationen oder im Grenzbereich der Reifen, wie gut sie eigentlich sind.
Viele Grüße von der Küste
Lutz
Eine Ventilfederallergie ist nicht heilbar
- stullefumi
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hi@all
ich bin ja nun ein paar jährchen raus aus der narrenbranche,aber die einzige regel die es zu meinen zeiten gab,war daß man bei autos die keine sonstige bindung haben auf einer achse nix mischen darf
....wenn sonst bei einem kfz wenn nix im brief vorgegeben ist,gilt natürlich die freie wahl
gruß Richard
ich bin ja nun ein paar jährchen raus aus der narrenbranche,aber die einzige regel die es zu meinen zeiten gab,war daß man bei autos die keine sonstige bindung haben auf einer achse nix mischen darf
....wenn sonst bei einem kfz wenn nix im brief vorgegeben ist,gilt natürlich die freie wahl
gruß Richard
- stullefumi
- Beiträge: 1294
- Registriert: Sa 5. Aug 2006, 21:43
- Wohnort: Haltern
Hi, der "nette" Prüfer sagte, dass beim Auto achsweise unterschiedliche Hersteller montiert sein dürfen, nur halt beim Motorrad nicht. Steht das denn nicht igendwo schwarz auf weiss? Ne Diskussion ohne "Beweise" lässt der nicht zu!
Gruß Andreas
Gruß Andreas
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- Dreitakter
- Beiträge: 7
- Registriert: So 15. Nov 2009, 20:09
- Wohnort: Drangstedt
Zitat vom Institut für 2-Radsicherheit:
Reifenfabrikatsbindung bei motorisierten Zweirädern
Klartext: „Die Reifenfabrikatsbindung in Deutschland besteht!“
Um verkehrssichere Reifenkombinationen herauszufinden, werden jedes Jahr unter anderem
in Spanien auf dem Testgelände von ldiada bei Barcelona alle erdenklichen
Reifenkombinationen in verschiedenen Fahrsituationen getestet. Behilflich hierbei sind bis zu
80 Motorräder, Hunderte von Reifen und eine Gruppe von qualifizierten Testfahrern. Erst
nach bestandenen Tests erteilen die Fahrzeughersteller oder Reifenhersteller für die
betreffende Reifenkombination eine Freigabe, die alle auch für die offene Leistungsvariante
des jeweiligen Fahrzeugtyps gilt. Auch wenn dies nicht ausdrücklich auf der Freigabe
vermerkt ist.
Der Grund für dieses aufwendige Prozedere liegt auf der Hand: Anders als bei Autos stellt
die Fahrphysik von Zweirädern extrem hohe Anforderungen an das Zusammenspiel von
Maschine und Reifen. Nicht jeder Reifen, der von seiner Größe her auf ein bestimmtes
Motorrad passt, ist für diese Maschine auch wirklich geeignet. Um die Eignung von neuen
Reifen, die meist mit verbesserten Eigenschaften auf den Markt kommen, für die Fahrzeuge
zu prüfen, haben sich die Motorrad- und Reifenhersteller vor Jahren auf die gemeinsamen
Reifentests verständigt.
Seit dem Jahr 2000 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
(BMVBS) auf Anraten der europäischen Kommission die generelle Möglichkeit der
allgemeinen Reifenfabrikatsbindung gemäß der Richtlinie 92/23 EWG aufgehoben. Diese
Richtlinie gilt für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger. Hier sind die in den
Fahrzeugpapieren eingetragenen Reifenfabrikatsbindungen nur noch als Empfehlung zu
sehen.
Viele Motorradfahrer irrten in der falschen Annahme, dass diese Änderung auch Motorräder
beträfe. Ausschließlich maßgebend für Motorräder ist jedoch die Richtlinie 97/24 EG (Kapitel
1: Reifen für 2-und 3-rädrige Fahrzeuge). Hier ist nach Ansicht des Verkehrsministeriums
nach wie vor die Möglichkeit einer Reifenfabrikatsbindung gegeben, sofern der jeweilige
Fahrzeughersteller hier fahrzeugspezifische Vorgaben definiert. Sachstand ist also eine
gültige Reifenfabrikatsbindung für Motorräder.
Nach wie vor können vom Hersteller bestimmte Reifentypen in die Fahrzeugpapiere
eingetragen werden, die dann auch genutzt werden müssen. Ausnahmen sind Freigaben
seitens der Fahrzeug- oder Reifenhersteller in Form so genannter
Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UBB).
Für den Motorradfahrer als Verbraucher hat sich demnach nicht viel geändert. Möchte er
einen anderen Reifen fahren als in den Papieren eingetragen, muss er sich beim Motorradoder
Reifenfachhandel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Mit dieser
an Bord, befindet sich das Motorrad in einem vorschriftsmäßigen Zustand und der Fahrer hat
bei der nächsten Polizeikontrolle bzw. Hauptuntersuchung (HU) diesbezüglich nichts zu
befürchten. Beim Vorliegen einer entsprechenden UBB müssen die Reifen nicht in die
Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Ebenfalls bedarf es keiner Vorführung bei einer
Prüforganisation, solange nur das Fabrikat, nicht aber die Reifengröße geändert wird.
Zum 1. Oktober 2005 wurden die einheitlichen EU-Zulassungsdokumente eingeführt. Die
anfangs ausgegebenen Dokumente zeigten bei einer Reifenfabrikatsbindung nicht den
Reifentyp. Dies wurde jedoch inzwischen korrigiert, so dass bei den neueren Dokumenten
die konkreten Reifenfabrikate wieder im Teil I eingetragen sind. Viele Freigaben zur
Umrüstung werden auf den Internet-Seiten der Motorradreifen- und/oder Motorradhersteller
als Download angeboten. Hier lohnt es sich, einfach mal reinzuschauen.
Aus Sicht des Instituts für Zweiradsicherheit ist die Bindung des Reifenfabrikats an die
Typzulassung von Motorrädern eine sinnvolle Einrichtung, um sicherzustellen, dass Reifen
und Maschine optimal aufeinander abgestimmt sind. Da die Wechselwirkung von Fahrwerk
und Reifentyp, gerade beim Einspurfahrzeug enorme Auswirkungen auf Fahreigenschaften
und Fahrstabilität haben kann, ist es aus Sicht der Verkehrssicherheitsarbeit ein wichtiger
Punkt, hier klare Vorgaben zu bieten.
Das Testen sollte den Profis überlassen bleiben, damit der Kunde am Ende nicht einen Satz
Reifen teuer erstanden hat, der die Fahreigenschaften seines Fahrzeugs verschlechtert oder sie im schlimmsten Fall zum Sicherheitsrisiko werden lässt
Viele Grüße
Lutz
Reifenfabrikatsbindung bei motorisierten Zweirädern
Klartext: „Die Reifenfabrikatsbindung in Deutschland besteht!“
Um verkehrssichere Reifenkombinationen herauszufinden, werden jedes Jahr unter anderem
in Spanien auf dem Testgelände von ldiada bei Barcelona alle erdenklichen
Reifenkombinationen in verschiedenen Fahrsituationen getestet. Behilflich hierbei sind bis zu
80 Motorräder, Hunderte von Reifen und eine Gruppe von qualifizierten Testfahrern. Erst
nach bestandenen Tests erteilen die Fahrzeughersteller oder Reifenhersteller für die
betreffende Reifenkombination eine Freigabe, die alle auch für die offene Leistungsvariante
des jeweiligen Fahrzeugtyps gilt. Auch wenn dies nicht ausdrücklich auf der Freigabe
vermerkt ist.
Der Grund für dieses aufwendige Prozedere liegt auf der Hand: Anders als bei Autos stellt
die Fahrphysik von Zweirädern extrem hohe Anforderungen an das Zusammenspiel von
Maschine und Reifen. Nicht jeder Reifen, der von seiner Größe her auf ein bestimmtes
Motorrad passt, ist für diese Maschine auch wirklich geeignet. Um die Eignung von neuen
Reifen, die meist mit verbesserten Eigenschaften auf den Markt kommen, für die Fahrzeuge
zu prüfen, haben sich die Motorrad- und Reifenhersteller vor Jahren auf die gemeinsamen
Reifentests verständigt.
Seit dem Jahr 2000 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
(BMVBS) auf Anraten der europäischen Kommission die generelle Möglichkeit der
allgemeinen Reifenfabrikatsbindung gemäß der Richtlinie 92/23 EWG aufgehoben. Diese
Richtlinie gilt für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger. Hier sind die in den
Fahrzeugpapieren eingetragenen Reifenfabrikatsbindungen nur noch als Empfehlung zu
sehen.
Viele Motorradfahrer irrten in der falschen Annahme, dass diese Änderung auch Motorräder
beträfe. Ausschließlich maßgebend für Motorräder ist jedoch die Richtlinie 97/24 EG (Kapitel
1: Reifen für 2-und 3-rädrige Fahrzeuge). Hier ist nach Ansicht des Verkehrsministeriums
nach wie vor die Möglichkeit einer Reifenfabrikatsbindung gegeben, sofern der jeweilige
Fahrzeughersteller hier fahrzeugspezifische Vorgaben definiert. Sachstand ist also eine
gültige Reifenfabrikatsbindung für Motorräder.
Nach wie vor können vom Hersteller bestimmte Reifentypen in die Fahrzeugpapiere
eingetragen werden, die dann auch genutzt werden müssen. Ausnahmen sind Freigaben
seitens der Fahrzeug- oder Reifenhersteller in Form so genannter
Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UBB).
Für den Motorradfahrer als Verbraucher hat sich demnach nicht viel geändert. Möchte er
einen anderen Reifen fahren als in den Papieren eingetragen, muss er sich beim Motorradoder
Reifenfachhandel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Mit dieser
an Bord, befindet sich das Motorrad in einem vorschriftsmäßigen Zustand und der Fahrer hat
bei der nächsten Polizeikontrolle bzw. Hauptuntersuchung (HU) diesbezüglich nichts zu
befürchten. Beim Vorliegen einer entsprechenden UBB müssen die Reifen nicht in die
Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Ebenfalls bedarf es keiner Vorführung bei einer
Prüforganisation, solange nur das Fabrikat, nicht aber die Reifengröße geändert wird.
Zum 1. Oktober 2005 wurden die einheitlichen EU-Zulassungsdokumente eingeführt. Die
anfangs ausgegebenen Dokumente zeigten bei einer Reifenfabrikatsbindung nicht den
Reifentyp. Dies wurde jedoch inzwischen korrigiert, so dass bei den neueren Dokumenten
die konkreten Reifenfabrikate wieder im Teil I eingetragen sind. Viele Freigaben zur
Umrüstung werden auf den Internet-Seiten der Motorradreifen- und/oder Motorradhersteller
als Download angeboten. Hier lohnt es sich, einfach mal reinzuschauen.
Aus Sicht des Instituts für Zweiradsicherheit ist die Bindung des Reifenfabrikats an die
Typzulassung von Motorrädern eine sinnvolle Einrichtung, um sicherzustellen, dass Reifen
und Maschine optimal aufeinander abgestimmt sind. Da die Wechselwirkung von Fahrwerk
und Reifentyp, gerade beim Einspurfahrzeug enorme Auswirkungen auf Fahreigenschaften
und Fahrstabilität haben kann, ist es aus Sicht der Verkehrssicherheitsarbeit ein wichtiger
Punkt, hier klare Vorgaben zu bieten.
Das Testen sollte den Profis überlassen bleiben, damit der Kunde am Ende nicht einen Satz
Reifen teuer erstanden hat, der die Fahreigenschaften seines Fahrzeugs verschlechtert oder sie im schlimmsten Fall zum Sicherheitsrisiko werden lässt
Viele Grüße
Lutz
Eine Ventilfederallergie ist nicht heilbar
Hallo Lutz,
was willst du damit sagen? Nix anders haben wir geschrieben. Da steht nirgends geschrieben das es Verboten ist 2 verschiedene Marken oder Profile zu Fahren. Das Institut für 2-Rad Sicherheit ist kein Gesetzgeber und somit auch nicht Maßgebend. Sie Empfehlen nur.
Gruß Uwe
was willst du damit sagen? Nix anders haben wir geschrieben. Da steht nirgends geschrieben das es Verboten ist 2 verschiedene Marken oder Profile zu Fahren. Das Institut für 2-Rad Sicherheit ist kein Gesetzgeber und somit auch nicht Maßgebend. Sie Empfehlen nur.
Gruß Uwe
Classic Racer bewahren nicht Asche, sondern sie schüren das Feuer
Hallo
Habe eben mal mit meinem Dekra Prüfer gesprochen, die lassen Mischbereifung durch ( wenn nur die Reifengrössen eingetragen sind ), da nirgendwo steht das es verboten ist.
@ RD-Andy
Mein Prüfer sagt, nicht du musst beweisen das es erlaubt ist, der Prüfer muss dir beweisen, das es verboten ist. Soll er dir doch mal zeigen wo es steht. Jedenfalls wusste weder mein Prüfer, noch sein Kollege, den er anrief, wo es steht.
Er würde sich beim Vorgesetzten des Prüfer beschweren.
Hoffe das hilft dir.
Gruß Klaus
Habe eben mal mit meinem Dekra Prüfer gesprochen, die lassen Mischbereifung durch ( wenn nur die Reifengrössen eingetragen sind ), da nirgendwo steht das es verboten ist.
@ RD-Andy
Mein Prüfer sagt, nicht du musst beweisen das es erlaubt ist, der Prüfer muss dir beweisen, das es verboten ist. Soll er dir doch mal zeigen wo es steht. Jedenfalls wusste weder mein Prüfer, noch sein Kollege, den er anrief, wo es steht.
Er würde sich beim Vorgesetzten des Prüfer beschweren.
Hoffe das hilft dir.
Gruß Klaus