Mönsch jau, wir haben hier ja noch gar keinen Winterreifen-für-Mopeds-Fred.
Die neue Winterreifen-Pflicht gilt ja nun auch für Motorräder.
Achsoja, man muss noch dazu schreiben das die Pflicht Fahrbahnoberflächen abhängig ist. Also Schnee, Schneematsch, Eis, Reifglätte. Mit einem Brenner hab ich bei Schnee seit Jahren niemanden mehr getroffen....
Ich schreib also mal was ich schon mal in einem anderen Forum dazu geschrieben hab und ein paar Sachen die dazu gekommen sind.
Viel ist es noch nicht.
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ich hab die heidenau mal mit link rausgesucht
http://www.reifenwerk-heidenau.de/modul ... yp=17&sv=1
bei metzler leider nur den prospekt gefunden
http://www.metzelermoto.de/de_DE/browse ... d_2009.pdf
dann noch "motorrad", lol von 2001 (???)
http://www.motorradonline.de/de/zubehoe ... ion/129007
http://www.motorradonline.de/de/zubehoe ... ion/129005
http://www.motorradonline.de/de/zubehoe ... ion/129003
http://www.motorradonline.de/de/zubehoe ... ion/129001
bei conti gibts den tkc80
http://www.conti-online.com/generator/w ... 80_de.html
na sowas:
http://motorang.com/motorrad/winterfahr ... htm#reifen
oh, schraubbare spikes:
http://aufspur.de/schraubbare-spikes.html
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http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... 88759&st=0
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Winterreifenpflicht
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Winterreifenpflicht
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- Goldbroiler
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Mir machts nach wie vor Spass, insbesondere wenn der Schnee gerade frisch gefallen ist, spurrillenfrei, und natürlich nur da wo kaum Dosen rumfahren. Hier im Kreis Herford ist der Verkehr auch schon oft so dicht das man allerbeste Chancen hat überrollt zu werden falls man fällt.
Gruss,...
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- Madstuntman
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gehabt euch wohl!
<BR>Gruß Lars
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<BR>Durch E-Starter ist die Seele in der Hand des Teufels!
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Also doch nicht oder wie jetzt?!
In § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung (...) werden die Sätze 1 und 2 durch folgenden Satz ersetzt:
"Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG (...) beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)."
Artikel 1 der 92/23/EWG
Im Sinne dieser Richtlinie
sind „Reifen" neue Original- oder Ersatzluftreifen (...) die zur Ausrüstung von Fahrzeugen im Sinne der Richtlinie 70/156/EWG bestimmt sind. (...)
sind „Fahrzeuge" alle Fahrzeuge im Sinne der Richtlinie 70/156/EWG des Rates".
Richtlinie in 70/156/EWG
Artikel 2 Begriffsbestimmung:
„Fahrzeug": mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen, land- und forstwirtschaftlichen Zug- und Arbeitsmaschinen sowie allen anderen Arbeitsmaschinen, alle zur Teilnahme am Straßenverkehr bestimmten vollständigen oder unvollständigen Kraftfahrzeuge, mit mindestens vier Rädern und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, sowie ihre Anhänger; Motorräder sind in diesem Sinne also keine Fahrzeuge, da sie nicht mindestens vier Räder haben.
Okay, zurück zur Richtlinie 92/23/EWG. Wie oben beschrieben, bedeuten Reifen in dieser Richtlinie = Reifen für Fahrzeuge mit mindestens 4 Rädern. "Reifen" in dieser Richtlinie bedeuten demnach nicht "Motorradreifen".
Als Motorradfahrer kann man sich jetzt - nach Begriffsbestimmung - eigentlich sparen noch in den Anhang II, Punkt 2.2 der 92/23/EWG reinzusehen, da dies nicht in den Geltungsbereich für Motorräder fällt. Der Vollständigkeit halber sei er aber hier noch genannt:
RICHTLINIE 92/23/EWG ANHANG II - ANFORDERUNGEN FÜR REIFEN (also Reifen für Fahrzeuge mit mindestens 4 Rädern)
2. Im Sinne dieser Richtlinie bedeuten:
2.2. „M + S-Reifen" Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, daß sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M + S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist;
In § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung (...) werden die Sätze 1 und 2 durch folgenden Satz ersetzt:
"Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG (...) beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)."
Artikel 1 der 92/23/EWG
Im Sinne dieser Richtlinie
sind „Reifen" neue Original- oder Ersatzluftreifen (...) die zur Ausrüstung von Fahrzeugen im Sinne der Richtlinie 70/156/EWG bestimmt sind. (...)
sind „Fahrzeuge" alle Fahrzeuge im Sinne der Richtlinie 70/156/EWG des Rates".
Richtlinie in 70/156/EWG
Artikel 2 Begriffsbestimmung:
„Fahrzeug": mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen, land- und forstwirtschaftlichen Zug- und Arbeitsmaschinen sowie allen anderen Arbeitsmaschinen, alle zur Teilnahme am Straßenverkehr bestimmten vollständigen oder unvollständigen Kraftfahrzeuge, mit mindestens vier Rädern und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, sowie ihre Anhänger; Motorräder sind in diesem Sinne also keine Fahrzeuge, da sie nicht mindestens vier Räder haben.
Okay, zurück zur Richtlinie 92/23/EWG. Wie oben beschrieben, bedeuten Reifen in dieser Richtlinie = Reifen für Fahrzeuge mit mindestens 4 Rädern. "Reifen" in dieser Richtlinie bedeuten demnach nicht "Motorradreifen".
Als Motorradfahrer kann man sich jetzt - nach Begriffsbestimmung - eigentlich sparen noch in den Anhang II, Punkt 2.2 der 92/23/EWG reinzusehen, da dies nicht in den Geltungsbereich für Motorräder fällt. Der Vollständigkeit halber sei er aber hier noch genannt:
RICHTLINIE 92/23/EWG ANHANG II - ANFORDERUNGEN FÜR REIFEN (also Reifen für Fahrzeuge mit mindestens 4 Rädern)
2. Im Sinne dieser Richtlinie bedeuten:
2.2. „M + S-Reifen" Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, daß sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M + S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist;
gehabt euch wohl!
<BR>Gruß Lars
<BR>
<BR>Durch E-Starter ist die Seele in der Hand des Teufels!
<BR>4L1/31K
http://historischefahrzeugschmiede.blogspot.com/
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