Hallo,
ich habe vor das Heck der RD umzubauen.
Laut Gesetz müssen die Blinker jeweils 12cm von der Fzg.mitte stehen.
Also 24 cm. auseinander. Jetzt brauche ich für das Baujahr aber überhaupt
keine Blinker. Müssen die Blinker, wenn ich dann welche dran habe den
Vorschriften entsprechen oder können sie näher zusammenrücken( z.B.
20cm)
Gruß,
Bernd

Es gibt Tage, die man eigentlich nicht erleben möchte. Gestern war für mich so ein Tag.
Gestern ist ein guter Freund und ein Forum-Mitglied der ersten Stunde von uns gegangen.
Viel zu früh im Alter von 73 Jahren ist FRIEDEL verstorben und weilt nun nicht mehr unter uns.
Die meisten werden ihn persönlich gekannt und wegen seines einzigartigen Wesens geschätzt haben.
Die, die ihn kannten werden ihn sicher nicht vergessen.
Blinker
Moderatoren: solo, Kilroy, Stefan Philipp (M)
Hi,
würde meinen; wenn was dran ist, dann muß es den Vorschriften entsprechen.
Wobei bei mir die hinteren auch nur 22cm auseinander sind und keiner hat sich bis jetzt deswegen wichtig gehabt.
Gruß,
Solo
würde meinen; wenn was dran ist, dann muß es den Vorschriften entsprechen.
Wobei bei mir die hinteren auch nur 22cm auseinander sind und keiner hat sich bis jetzt deswegen wichtig gehabt.
Gruß,
Solo

4L1 `80
und viele Baustellen
I'm just sitting here watching the wheels go round and round, I really love to watch them roll
Hallo,
keine Blinker brauchen nur Motorräder vor dem Baujahr 1961. Das können entweder vier sein, oder Lenkerendenblinker (Ochsenaugen) bis irgendwann Anfang der 80er...
Wenn hinten welche montiert sind, muss der Abstand eingehalten werden, wobei diese Bestimmung heute nicht mehr immer angewendet wird...
Viele Grüße
Peter
keine Blinker brauchen nur Motorräder vor dem Baujahr 1961. Das können entweder vier sein, oder Lenkerendenblinker (Ochsenaugen) bis irgendwann Anfang der 80er...
Wenn hinten welche montiert sind, muss der Abstand eingehalten werden, wobei diese Bestimmung heute nicht mehr immer angewendet wird...
Viele Grüße
Peter
