Gutachten für Umbau 31k/ 1WT

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Matt21
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Beitrag von Matt21 »

Wenn ein Ersatzmotor eingebaut wird und die also nicht mehr nummerngleich sind, muß das eingetragen werden?
Das ist mir neu.

Beim 1WW-Motor kann ich mir das noch vorstellen, da er ja mehr (zumindest auf dem Papier) Leistung hat.
Gruß Matthias
manicmecanic

Beitrag von manicmecanic »

Wo sollte das denn überhaupt eintragbar sein?
In D gibts keinerlei spalte im kfz brief wo eine motornummer steht
Es ist natürlich vollkommen egal welche nummer der block hat solange es ein originaler typ ist
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georg_horn
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Beitrag von georg_horn »

Wenn der Ersatzmotor vom gleichen Typ ist muss das nicht eingetragen werden, die Nummer muss also mit der gleichen Zeichenfolge beginnen. Wird ein anderer Motortyp eingebaut muss das imho sehr wohl enigetragen werden.
Gruss,
Georg

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Holliheitzer
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Beitrag von Holliheitzer »

Da hat sich noch nie ein TÜV für interessiert, nicht für meine oder andere Fahrzeuge, die ich beim TÜV vorgeführt habe. Noch nicht mal ein Blick gabs da auf die Motornummer. Was stimmen muss ,ist die Leistung des Motors auf die Angabe im Schein. Sogar meine 2 RGV /RD Umbauten sind ohne Nachfrage durch den TÜV...also den ordentlichen TÜV!!! Und da wurde auf alles geschaut.

Andere Länder, andere Sitten. Wenn es in Österreich so ist, dann ist das so.

Wegen der Erhaltung der gerippten Oberfläche meinte ich auch deswegen "aufwändig". Es gibt auch die Variante, nur das obere Gehäuse zu behalten und unten zu wechseln. Oft ist ja das untere Gehäuse bzw. deren Lagersitze defekt bzw. eher ausgeschlagen (als das obere Gehäuse).

Gruß Holli
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georg_horn
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Beitrag von georg_horn »

Bei der normalen HU mags nicht auffallen wenn in einer 31K ein 1WW Motor ist aber bei einem Komplettumbau bei dem alles genau unter die Lupe genommen wird bin ich mir da nicht sicher. Der 1WW Motor ist nun mal ein anderer und hat zumindest auf dem Papier mehr Leistung, also eintragen lassen und auch der Versicherung melden. Oder Leistungsgutachten machen lassen, das ist aber noch teurer...
Gruss,
Georg

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Holliheitzer
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Beitrag von Holliheitzer »

Du bist dir sicher.....bist aber kein TÜV Ing :? . Da weist du also wieder mehr als ein Blaukittel. Selbst meine TDR wurde nach ca. 4 Jahren ohne TÜV komplett überprüft.....auch da ist ein anderer Motor drin. Könnte sogar ein 2MA Gehäuse sein....muss ich mal nachschauen.

Keine Ahnung ob die wegen 4PS auf dem Papier 59/63 bzw. 31k 50PS und 1WW 50PS Ärger machen. 4PS fallen in die baulichen Unterschiede.

Aber ich kann nachfragen, muss eh mit der Honda zum TÜV.


Gruß Holli
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Peter A
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Beitrag von Peter A »

Moin,

wenn das Egal wäre müsste ja auch ein YPVS Motor in einer LC kein Problem sein... die 10 PS Unterschied...

Grüße

Peter
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Holliheitzer
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Beitrag von Holliheitzer »

Peter, das ist doch eine ganz andere RD- Version. Da könnte auch jetzt eine luftgekühlte RD 350 genommen werden. Bleibt doch mal beim normalen Lauf der Dinge. Normal fragt keiner nach, schaut keiner auf die Motornummer. Es gibt RD´s mit leerem Feld, wo normalerweise eine Motornummer steht.

Gruß Holli
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georg_horn
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Beitrag von georg_horn »

Oder ein 500er in der 80er. Schlappe 80 PS mehr, das merken die nie! ;-)

Holli, man muss dazu kein Ing sein aber die StVZO ansatzweise kennen. Eine Leistungsänderung ist nun mal nicht einfach beliebig machbar ohne Eintragung und entsprechende Versicherung mit Einstufung in der richtigen Klasse. Ich finds ja auch schön das es Ings gibt die nicht kleinlich sind wenn es ein Motor mit (fast) gleicher Leistung ist, wie 31K in 1WW oder TZR in TDR, aber strenggenommen geht das so nicht.

Bei den XJs wurde z.B. gerne der 750er oder 900er Motor in die 650er eingebaut, dort wird dann die andere Leistung und Kubikzahl eingetragen und unten unter Bemerkungen "Mit Motor Typ 31A (XJ900)"
Gruss,
Georg

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stullefumi
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Beitrag von stullefumi »

TDR und TZR haben beide 50 PS eingetragen.

Gruß
Stulle
TDR 421 in mache , RD 350 LC, TDR 250

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Peter A
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Beitrag von Peter A »

Holliheitzer hat geschrieben:Peter, das ist doch eine ganz andere RD- Version. Da könnte auch jetzt eine luftgekühlte RD 350 genommen werden. Bleibt doch mal beim normalen Lauf der Dinge. Normal fragt keiner nach, schaut keiner auf die Motornummer. Es gibt RD´s mit leerem Feld, wo normalerweise eine Motornummer steht.

Gruß Holli
Naja aber der Mtor passt mit wenigen Änderungen so in den Rahmen rein... ich bin ja bei Dir das das im Regelfall keiner merkt aber wie schon mehrfach geschrieben rechtens ist es nicht. Ich habe als ich in den 90ern PVM Räder gekauft habe und die nur ein Gutachten für 1WW hatten auch ein Schreiben von Yamaha gebraucht das 1WW und 1WX bis auf die Serienleistung identisch sind...

Grüße

Peter
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Holliheitzer
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Beitrag von Holliheitzer »

Streng genommen geht eine RD 350 YPVS nur bis 349ccm. Wenn du also über 349ccm mit normalen Übermaßkolben erreichst, bist du illegal unterwegs ....die Betriebserlaubnis erlischt. Dazu auch noch Steuerbetrug.

Achja....

Gruß Holli
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Matt21
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Beitrag von Matt21 »

Gemäß Paragraph 19 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis, wenn die Bauart des Fahrzeugs geändert, sich das Geräusch- oder Abgasverhalten ändert oder durch die Änderung andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.

Wenn man jetzt beispielsweise einen anderen Motor einbaut, geänderte Vergaser verbaut oder den Hubraum erhöht gilt obeiges.

Von daher ist auch in Deutschland ein 1WW-Motor in der 31K eintragungspflichtig, oder besser gesagt die Leistungssteigerung.
Gruß Matthias
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RD93R
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Beitrag von RD93R »

manicmecanic hat geschrieben:Wo sollte das denn überhaupt eintragbar sein?
In D gibts keinerlei spalte im kfz brief wo eine motornummer steht
In der Zulassung gibt es diese Spalte bei uns auch (nicht) mehr, aber im Typenschein von mir ist sie vorhanden und den brauch ich zum Eintragen.
georg_horn hat geschrieben:Wenn der Ersatzmotor vom gleichen Typ ist muss das nicht eingetragen werden, die Nummer muss also mit der gleichen Zeichenfolge beginnen. Wird ein anderer Motortyp eingebaut muss das imho sehr wohl enigetragen werden.
Die Information hab ich auch. Wobei es immer ratsam ist den Tauschmotor für alle Fälle (uneinsichtiger Freund und Helfer) trotzdem einzutragen... Ich sprech da leider aus (teilweise eigener) Erfahrung...
georg_horn hat geschrieben:Oder ein 500er in der 80er. Schlappe 80 PS mehr, das merken die nie! ;-)
"Die 4 Zylinder waren beim Kauf schon vorhanden" :lol: :lol: :lol:
Da legst den Gang ein und der Motor hüpft ohne Fahrgestell davon :lol: :lol: :lol:
Holliheitzer hat geschrieben:Streng genommen geht eine RD 350 YPVS nur bis 349ccm. Wenn du also über 349ccm mit normalen Übermaßkolben erreichst, bist du illegal unterwegs ....die Betriebserlaubnis erlischt. Dazu auch noch Steuerbetrug.

Achja....

Gruß Holli
Solang es ein "originaler" Übermaßkolben ist passt das alles...
Solche "unsichtbaren" Veränderungen stören da kaum jemanden.
Wenn jetzt nicht der Athena-Kit vom Banshee und ein goldener VHM-Kopf drauf steckt merkt da wirklich niemand was. Auf der Prüfstelle wird jetzt keiner den Motor zerlegen samt Kühlwasser ablassen usw. nur um zu messen welcher Kolben drinnen ist.

Ich bin auch so böse und verbau Boysen Membrane, ein anderes Primär und vll. noch andere "unsichtbare" Teile. :P

Unpassend ist es halt nur wenn man in eine Kontrolle kommt mit zu lauter Tröte, 17 Zoll-Felgen (Reifenmaß stimmt dann auch nicht), Rennverkleidung und nicht stimmiger Motornummer. Da gibt man den Herren in Blau genug zu bemängeln was selbst für den Laien ersichtlich ist ;)

Ich möchte jetzt keinem zu nahe treten, aber ob das alles in Deutschland "ohne wenn und aber" oder "irgendwie geht das schon" eingetragen wurde ist für mich leider wenig hilfreich. Das einzige was die bei uns hier sehen wollen ist ein Gutachten. Auch ein deutsches Gutachten mit dem in DE etwas eingetragen wurde nehmen einige hin und wieder nicht an. Es ist aber zumindest besser als gar keines.
MfG
RD93R

Ventile gehören in den Reifen und nicht in den Motor ;)
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Matt21
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Beitrag von Matt21 »

Keine Angst, wir können was ab. :wink:

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Gruß Matthias
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