nach 1,5 Jahren gibt es endlich eine positive Nachricht.
Hier ein Beitrag von unserem "Kesselberg-Anwalt":
Dann warten wir mal ab, mit welchen Schikanen uns die gegnerische Seite dieses Jahr erfreut.So Leute,
heute hab ich gewonnen.
Der Verwaltungsgerichtshof im München ( 2. Instanz) hat das "Sicherstellungsurteil" des VG München (1. Instanz) vom 12.03.2008 nach meiner Berufungseinlegung aufgehoben.
Begründung (u.a.): eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 44 km/h alleine stellt keine konkrete Gefahr für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Die Sicherstellung erfolgte ohne Rechtsgrundlage und war deshalb rechtswidrig.
Mein aufrichtiges Beileid an unsere verehrten grünen Mitleser. Aber wir leben halt in einem Rechtsstaat. Da dürfen polizeiliche Maßnahmen gerichtlich kontolliert werden.
Das Urteil stellt aber keinen Freibrief zum Rasen dar. Es bleibt das Bußgeldverfahren, Punkte, Fahrverbot, MPU........
Gruß,
Solo