Keim-Vollverkleidung
Moderatoren: solo, Kilroy, Stefan Philipp (M)
Keim-Vollverkleidung
Hallo,
mal ne Frage, hab günstig eine Keim-Vollverleidung erstanden.
Nun finde ich im Internet so gut wie keine Informationen über diese Verkleidung. Kann mir jemand sagen wie die so ist?? Erfahrungen usw.
Und muß ich diesen Umbau eigentlich eintragen lassen???
Schon mal danke...
Gruß Thomas
mal ne Frage, hab günstig eine Keim-Vollverleidung erstanden.
Nun finde ich im Internet so gut wie keine Informationen über diese Verkleidung. Kann mir jemand sagen wie die so ist?? Erfahrungen usw.
Und muß ich diesen Umbau eigentlich eintragen lassen???
Schon mal danke...
Gruß Thomas
Was soll den der Sch.... ?? Bei meinem Auto muß ich ja auch nicht ständig mit Alu's rumfahren wenn ich die Eintrage... geschweige denn einen Heckspoiler... Was jetzt nicht heißt ich glaube dir nicht Bea!!!!!
Kann mir das hier in Deutschland gut vorstellen... Aber verstehen muß man es zum Glück deshalb trotzdem nicht
Kann mir das hier in Deutschland gut vorstellen... Aber verstehen muß man es zum Glück deshalb trotzdem nicht

Alus haben ABE oder werden als Zusatz eingetragen. Heckspoiler brauchen auch eine ABE und wenn diese nicht vorhanden ist muss es eingetragen werden.
Zum Austragen einer Vollverkleidung gibts auch TÜVler die ein Gutachten verlangen.
Du vergleichst Äpfel mit Birnen - Verkleidung austragen oder eintragen ist in Etwa wie aus einem Käfer nen Porsche zu bauen, da darfst du die Karosserie auch nicht nach lust und laune wechseln
Etwas zum wechseln eintragen zu lassen geht auch aber auch dafür brauchts extra gutachten
Googel doch mal nach "Vollverkleidung" "eintragen" oder frag direkt beim TÜ an wenn du mir nicht glaubst.
Du darfst nicht mal ohne AHK rumfahren wenn die eingetragen ist
Zum Austragen einer Vollverkleidung gibts auch TÜVler die ein Gutachten verlangen.
Du vergleichst Äpfel mit Birnen - Verkleidung austragen oder eintragen ist in Etwa wie aus einem Käfer nen Porsche zu bauen, da darfst du die Karosserie auch nicht nach lust und laune wechseln
Etwas zum wechseln eintragen zu lassen geht auch aber auch dafür brauchts extra gutachten
Googel doch mal nach "Vollverkleidung" "eintragen" oder frag direkt beim TÜ an wenn du mir nicht glaubst.
Du darfst nicht mal ohne AHK rumfahren wenn die eingetragen ist
meine "Ratte" wird man erkennen
- Punto405
- Beiträge: 1456
- Registriert: Mo 15. Okt 2001, 01:00
- Wohnort: 58285 Gevelsberg/EN
- Kontaktdaten:
Wenn man nett mit dem Prüfer spricht schreibt er auch die Zauberbuchstaben "ww" rein-also wahlweise.Und mit Gutachten wird auch nicht alles so heiß gegessen.Mein Prüfer hat sich vor dem Eintragen meine GFK-Sitzbank mit passendem Schutzblech angesehen(ohne Gutachten),sein OK gegeben und erst dann Geld verlangt.Hab ihn dann noch freundlich nach "wahlweise" gefragt,das hat er dann ohne Extrakosten mit reingeschrieben.
Stefan aus Gevelsberg
Hier mal ein Link über alles was man wissen sollte wenn man den Blaukittel besuchen möchte 
http://www.ilosee.de/Download/An-%20und%20Umbau.htm
Bei Dingen für die ein Gutachten existiert ,frag mal beim TÜV nach ,die haben Ordnerweise Gutachten.Mit etwas Glück haben die was über eine Keim Verkleidung da.Aber ich glaube nicht das du eine Verkleidung wahlweise eingetragen bekommst, bei Höckersitzbänken etc. sieht es da anders aus.
Gruß Erdwin

http://www.ilosee.de/Download/An-%20und%20Umbau.htm
Bei Dingen für die ein Gutachten existiert ,frag mal beim TÜV nach ,die haben Ordnerweise Gutachten.Mit etwas Glück haben die was über eine Keim Verkleidung da.Aber ich glaube nicht das du eine Verkleidung wahlweise eingetragen bekommst, bei Höckersitzbänken etc. sieht es da anders aus.
Gruß Erdwin
mal das wichtige für die Frage hier raus gesucht
Der An-/ Ab- / Umbau einer Verkleidung - egal ob Teil- oder Vollverkleidung - muß grundsätzlich abgenommen werden. Ob es sich dabei um einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) oder um einen "freien" Sachverständigen handeln muss, hängt vom Umbau selber und den mitgelieferten Unterlagen ab. Bei Verkleidungen aus dem Zubehörangebot muß dazu ein Gutachten vorgelegt werden, woraus das verwendete Material sowie die Anbaumaße ersichtlich sind. Dies gilt auch, wenn es sich um ein in den Abmessungen gleiches, aber preisgünstigeres Teil anstelle der Original-Verkleidung handelt. Bei der Abnahme wird in der Regel eine Anbauprüfung und ein Fahrversuch durchgeführt. Bei der Anbauprüfung wird besonders auf ausreichenden Abstand von Lenker und Hebel bei vollem Lenkeinschlag zu den Verkleidungsteilen geachtet.
Will man eine Verkleidung selber bauen, so sollte man dieses Vorhaben (zwecks späterer Abnahme) zuerst mit dem Sachverständigen besprechen. Dann sollte man vom Material-Lieferant gleich einen Materialnachweis und Splitterverhalten mitgeliefert bekommen. Sollten die Kanten keinen entsprechenden Radius haben, muß ein Kantenschutz verwendet werden. Die Abnahme erfolgt wie oben beschrieben, wobei der aaS auch eine Höchstgeschwindigkeitsprüfung durchführen kann. Die meisten aaS's haben davor aber Schiss...
Eine weitere Möglichkeit ist natürlich die Serienverkleidung zu entfernen. Auch dieser Umbau ist abnahmepflichtig, da die Verkleidung Gegenstand der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs ist. Der Sachverständige kann außer der "Anbauprüfung" (!) auch eine Höchstgeschwindigkeitsprüfung durchführen.
Der An-/ Ab- / Umbau einer Verkleidung - egal ob Teil- oder Vollverkleidung - muß grundsätzlich abgenommen werden. Ob es sich dabei um einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) oder um einen "freien" Sachverständigen handeln muss, hängt vom Umbau selber und den mitgelieferten Unterlagen ab. Bei Verkleidungen aus dem Zubehörangebot muß dazu ein Gutachten vorgelegt werden, woraus das verwendete Material sowie die Anbaumaße ersichtlich sind. Dies gilt auch, wenn es sich um ein in den Abmessungen gleiches, aber preisgünstigeres Teil anstelle der Original-Verkleidung handelt. Bei der Abnahme wird in der Regel eine Anbauprüfung und ein Fahrversuch durchgeführt. Bei der Anbauprüfung wird besonders auf ausreichenden Abstand von Lenker und Hebel bei vollem Lenkeinschlag zu den Verkleidungsteilen geachtet.
Will man eine Verkleidung selber bauen, so sollte man dieses Vorhaben (zwecks späterer Abnahme) zuerst mit dem Sachverständigen besprechen. Dann sollte man vom Material-Lieferant gleich einen Materialnachweis und Splitterverhalten mitgeliefert bekommen. Sollten die Kanten keinen entsprechenden Radius haben, muß ein Kantenschutz verwendet werden. Die Abnahme erfolgt wie oben beschrieben, wobei der aaS auch eine Höchstgeschwindigkeitsprüfung durchführen kann. Die meisten aaS's haben davor aber Schiss...
Eine weitere Möglichkeit ist natürlich die Serienverkleidung zu entfernen. Auch dieser Umbau ist abnahmepflichtig, da die Verkleidung Gegenstand der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs ist. Der Sachverständige kann außer der "Anbauprüfung" (!) auch eine Höchstgeschwindigkeitsprüfung durchführen.
meine "Ratte" wird man erkennen
- Holliheitzer
- IG-Mitglied
- Beiträge: 17717
- Registriert: Mi 4. Sep 2002, 01:00
- Wohnort: Frechen
- Kontaktdaten:
Moin Stefan
Wenn du dir die Scheibe legal eintragen lassen willst,dann könnte ich dir meinen KFZ-Schein kopieren.Ich hab mir vor einiger Zeit mal so´ne Scheibe legal eintragen lassen,weil die nur für die LC ne ABE hat.
Die Prüfung ging schneller als das eintragen lassen und der Sch... Eintrag war am Ende auch noch teurer wie die Scheibe selbst.
Hauptsache legal.
Gruß Ralf
Wenn du dir die Scheibe legal eintragen lassen willst,dann könnte ich dir meinen KFZ-Schein kopieren.Ich hab mir vor einiger Zeit mal so´ne Scheibe legal eintragen lassen,weil die nur für die LC ne ABE hat.
Die Prüfung ging schneller als das eintragen lassen und der Sch... Eintrag war am Ende auch noch teurer wie die Scheibe selbst.

Hauptsache legal.

Gruß Ralf
Gruss Ralf
Mopeds:
NSU-Quickly
2R8 Bj.78
BMW R850R,Bj.96
- Boxer Markus
- Beiträge: 2260
- Registriert: Mi 26. Mai 2004, 01:00
- Wohnort: 67227 Frankenthal
- Punto405
- Beiträge: 1456
- Registriert: Mo 15. Okt 2001, 01:00
- Wohnort: 58285 Gevelsberg/EN
- Kontaktdaten:
@Markus,
Jo-hab ich über ebay vertickert.
Warum? Nun ja-ich bin ja neben meinem Job noch zu 50 % an einem Blumengeschäft beteiligt.Und da wollte das Finanzamt etwas Geld von mir.Ergo muß man Prioritäten setzen.
Aber da ich nach 12 Jahren Probezeit Ende des Jahres meine Lebensgefährtin geheiratet habe-müssen mir die Jungs vom FA einiges an Geld wiedergeben
Somit steht dem Kauf eines neuen Moppeds-selbstredend nur RD nix im Wege.
Ist mir zwar schwergefallen die RD (noch dazu zum Schnäppchenpreis) abzugeben,aber so ist das Leben.
Jo-hab ich über ebay vertickert.
Warum? Nun ja-ich bin ja neben meinem Job noch zu 50 % an einem Blumengeschäft beteiligt.Und da wollte das Finanzamt etwas Geld von mir.Ergo muß man Prioritäten setzen.
Aber da ich nach 12 Jahren Probezeit Ende des Jahres meine Lebensgefährtin geheiratet habe-müssen mir die Jungs vom FA einiges an Geld wiedergeben

Somit steht dem Kauf eines neuen Moppeds-selbstredend nur RD nix im Wege.
Ist mir zwar schwergefallen die RD (noch dazu zum Schnäppchenpreis) abzugeben,aber so ist das Leben.
Stefan aus Gevelsberg
- Boxer Markus
- Beiträge: 2260
- Registriert: Mi 26. Mai 2004, 01:00
- Wohnort: 67227 Frankenthal
Das glaube ich dir aufs Wort!
ich hatte auch 4 Jahre ein "Nebengerwerbe" laufen , der Stress mit dem Finanzamt war grausam.
Ich bin schon die ganze Zeit am nach denken ob ich meine blaue 1A2 verkaufen soll ??
Aber was bekomme ich dafür, wenn mann die viele Arbeit und Freude dabei bedenkt ??
Ich weiß noch nicht was ich mache , ich brauche sie eigentlich nicht.
Gruß Markus
ich hatte auch 4 Jahre ein "Nebengerwerbe" laufen , der Stress mit dem Finanzamt war grausam.
Ich bin schon die ganze Zeit am nach denken ob ich meine blaue 1A2 verkaufen soll ??
Aber was bekomme ich dafür, wenn mann die viele Arbeit und Freude dabei bedenkt ??
Ich weiß noch nicht was ich mache , ich brauche sie eigentlich nicht.
Gruß Markus
Gruß BoxerMarkus