Entwarnung für die meisten :
Zitat:
In seiner Sitzung am Freitag, dem 10.02.2006, hat der Bundesrat der 41. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
zugestimmt.
Einführung der Untersuchung der Abgase (Abgasuntersuchung Kraftrad - AUK) und Geräusche in Verkehr befindlicher
Krafträder.
Während die Geräuschuntersuchung nur bei festgestellten Auffälligkeiten durchgeführt wird, muss die Abgasuntersuchung in jedem Fall
erfolgen.
Diese Untersuchungen erfolgen im Rahmen der alle 2 Jahre fällig werdenden Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO und zwar nun doch schon
ab dem 1. April 2006.
Betroffen sind alle Krafträder mit einer Erstzulassung ab dem 01. 01. 1989.
Die Abgasuntersuchung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch vom Händler durchgeführt werden.
Zitat Ende.
AUK ( MOPEDABGASUNTERSUCHUNG) ab 01.01.2006
Moderatoren: solo, Kilroy, Stefan Philipp (M)
Hallo,
hinzu kommt noch, die dabei mit beschlossene Geräuschprüfung falls dem Prüfer das Fahrzeug zu laut erscheint. (Stand- und Fahrgeräusch).
Grüße
Günni
hinzu kommt noch, die dabei mit beschlossene Geräuschprüfung falls dem Prüfer das Fahrzeug zu laut erscheint. (Stand- und Fahrgeräusch).

Grüße
Günni

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@hasi
eigentlich weiss jeder das gerade ne 50er und mofas mit zu fettem gemisch
oder zuviel benzin gedrosselt wird.ne rd 4lo und 50ps fährt mit pumpe max. 1:33,ne mofa mit 1,8 ps muss 1:25 fahren?
da wird ja wohl der hebel wieder falsch angesetzt.
alles beutelschneiderei wie bei den geplanten tüv-terminen.
wenn alle neufahrzeuge so in schuss wären wie die meisten rd's,gäbe es keine rückrufe der hersteller.
eigentlich weiss jeder das gerade ne 50er und mofas mit zu fettem gemisch
oder zuviel benzin gedrosselt wird.ne rd 4lo und 50ps fährt mit pumpe max. 1:33,ne mofa mit 1,8 ps muss 1:25 fahren?
da wird ja wohl der hebel wieder falsch angesetzt.
alles beutelschneiderei wie bei den geplanten tüv-terminen.
wenn alle neufahrzeuge so in schuss wären wie die meisten rd's,gäbe es keine rückrufe der hersteller.