ASU für Bikes ab 01.01.1989

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RD-Andy
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ASU für Bikes ab 01.01.1989

Beitrag von RD-Andy »

Hallo, hat schon Jemand Erfahrungen mit der neuen ASU gemacht? Ich stehe kurz vor dem Kauf einer RD350 1WW, die aber als EZ leider 04/1989 hat und somit ASU-pflichtig ist! Ist es wohl ein Problem die Abgaswerte zu erzielen?
Gruß Andreas
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solo
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Beitrag von solo »

Hi,
da wurde schon einiges dazu geschrieben.

Die Suchfunktion hat z.B. folgendes gefunden. Lies Dich da mal ein.

http://forum.rd350lc.de/viewtopic.php?t ... tersuchung

Gibt auch noch mehr, mußt Du nur schauen :wink:

Gruß,
Solo
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4L1 `80
und viele Baustellen

I'm just sitting here watching the wheels go round and round, I really love to watch them roll
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RD-Andy
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Beitrag von RD-Andy »

Hallo, danke aber hat den schon jemand konkrete Erfahrungen beim TÜV gemacht?
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Holliheitzer
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Beitrag von Holliheitzer »

Lt. meinem TÜV-Prüfer fällt da kein 2 Takter durch. Es sind 4 Volumen% deutlich zu überschreiten,was wohl eigentlich kein 2 Takter hinbekommt. Der Motor sollte schon schön warm sein.

Habe jetzt 2 Moppeds vorgestellt beim TÜV.Läuft wie beim Auto ab ,geht allerdings deutlich schneller.
Also bis auf die überflüssigen Mehrgebühren nicht der Rede wert.
Reicht Dir das an "Erfahrungen" ?? :wink:

Gruss Holli
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Peter A
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Beitrag von Peter A »

Meine Erfahrungen sind KEINE!!!

Weil normalerweise bei jeder deutschen 1WW/1WX in den Papieren steht "gilt als vor dem 1.1.1989 als erstmals in den Verkehr genommen" Das heisst man muss keine AUK machen!!! So die Auskunft vom TÜV (Hauptstelle in Essen!!)

Angeblich bescheinigt Yamaha auch bei denen Mopeds wo dieser Zusatz aus den Papieren gestrichen wurde den Sachverhalt!

Peter
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nordschleifler
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Beitrag von nordschleifler »

Auch wenn es für mich bzw. die 4L0 nicht zutrifft, würde mich doch interessieren bei welcher Drehzahl die Prüfung gemacht wird. Bei meinem Diesel wird dort Anschlag gefahren.
Das sollten die bei unseren Liebsten besser nicht probieren!
Da würde Deine, lieber Holli, vermutlich auch an die 14t herankommen, zumindest kurzzeitig!? :shock:

Gruß

Rainer
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RDThorsten
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Beitrag von RDThorsten »

Peter A hat geschrieben:
Angeblich bescheinigt Yamaha auch bei denen Mopeds wo dieser Zusatz aus den Papieren gestrichen wurde den Sachverhalt!

Peter
Kann man das "angeblich" noch etwas genauer erfahren? Wir haben ja so einige 1WW/1WX`ler im Forum die das gebrauchen könnten. Hat jemand solch einen Schrieb eventuell vorliegen???
If it isn`t smokin it`s broken!

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Peter A
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Beitrag von Peter A »

Moin,

Frank Kegel hat bei Zweitakte geschrieben, man braucht dafür die Fahrgestellnummer, da sie den Schrieb nur für von Yamaha-Deutschland ausgelieferte Mopeds ausstellen.

Sollte denn bei so vielen dieser Satz gestrichen worden sein? Bei mir ist er drin!

Peter
holger
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Beitrag von holger »

Der Kai aus Seevetal hat beim letzten Stammtisch von seiner AU-Erfahrung berichtet.
Bezüglich des Eintrags "...als vor dem 1.1.1989 zugelassen" hat der Prüfer erst mal das Gesetzbuch gewältzt, mit dem Ergebnis, daß $47 Abs.7 bzw. Abs.8 STVZO nur etwas über den Geräuschpegel aussagen, nicht aber über die Abgaswerte. Wenn das so stimmt, dann müssen die 1WW ungeachtet des Eintrags zur AU. Den Rest kann er vielleicht lieber selbst erzählen, nur soviel: er hat seine TÜV-Plakette bekommen.
Bj.68
<BR>1WW Bj.88
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Peter A
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Beitrag von Peter A »

Moin,

das die Verwirrung groß ist draussen in den Prüfstellen mag ich ja glauben. Ich frage mich nur, welche Werte die prüfen, denn nach meinem Wissen existieren keine Abgas-Werksangaben für die RDs...

Kann mich allerdings noch gut erinnern als ich 1991 meine RD aufgemacht habe (1WX auf 63PS) , wie sich der Prüfer wegen Lärm angestellt hat - bis er den Eintrag 1.1.89 gefunden hat. Dann war alles gut. Insofern gebe ich Dir Recht - es ging bei dem Eintrag wohl vor allem um Lärm.

Wenn jemand mehr weis wäre ich auch interessiert...

Peter
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Holliheitzer
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Beitrag von Holliheitzer »

Gemessen wird jedenfalls bei Standgas-die ganze Zeit. Und das dauert echt nicht lang. Vielleicht 1-2 Minuten.
Nachdem was F.Kegel geschrieben hat,müssten unsere RD´s nicht zur AU oder ASU. Aber mein TÜV-Mensch meint ja.

Vor dem nächsten TÜV werde ich mich ganz schlau machen und ihm das mal sagen. Ist es korrekt macht er auch keinen Aufstand. Aber normalerweise ist der echt nich auf den Kopf gefallen.

Gruss Holli
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stullefumi
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Beitrag von stullefumi »

Ich habe bei meiner TDR 350 mal messen lassen, von einem Kollegen.
Es waren 1 bis 2%.
Ich fahre TM 30 und Gemisch, habe auch kein Loch beim Anfahren, also eine
relativ fette Abstimmung im Leerlaufbereich.

Kein normal laufender Zweitakter dürfte Probleme kriegen.
Kostet nur unnötig Geld!

Gruß Stullefumi
TDR 421 in mache , RD 350 LC, TDR 250

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aircooledfreak
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Beitrag von aircooledfreak »

hier nen Link, wo alles nochmal genauer erklärt wird:

http://kues.de/pdf/flyer_AUK.pdf
Schrammhans
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Registriert: Do 23. Dez 2004, 01:00

Beitrag von Schrammhans »

habe mich wg. meiner Mühle (NS400R, Bj.:84, EZ:92) sowohl mit KÜS als auch Kraftfahrtbundesamt auseinandergesetzt. Beide haben auf den Gesetzestext verwiesen, und der sagt: Datum der Erstzulassung.
D.h. ich habe zähneknirschend gezahlt.

Meßwerte bei normalem Standgas, Maschine auf Seitenständer, kalter Motor:
Nr. 1: 2,7 %,
Nr. 2: 3,1%,
Nr. 3: 4,2%.
Mittelwert kleiner 4,1% und damit bestanden :-)
Der sehr hohe Wert bei Nr. 3 war übrigens auf einen verklemmten Schwimmer zurückzuführen.


Später habe ich dann irgendwo (wo war das nur ?) gelesen,daß
a) bei leicht erhöhter Drehzahl (ca. 1800 U/min)
b) bei warmem Motor
c) bei aufrecht stehender Maschine gemessen
werden muß/soll.

Weiterhin gibt es Leute, die behaupten, daß die "neueren" Abgastester mit den Kohlenwasserstoffen aus 2-T-Abgasen gar nicht klarkommen und deshalb u.U. Hausnummern anzeigen.

Fazit: viel Geld für nix


Schrammhans
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MK
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Beitrag von MK »

Marco hat ja einen Vielgastester und der meint, das wäre selbst für gut laufende 2T kein Thema. Da hast Du CO Werte von um 4 %.
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