1. Habe jetzt eine Micron Auspuffanlage angeboten bekommen. Kann mann die gebrauchen ??
<BR>2. Bei meiner 31k ist die Vollverkleidung eingetragen ist, aber der Vorbesitzer hat diese entfernt. Jetzt meckert näturlich der liebe Tüv-Beamten. Gibt es da irgendein Gutachten, dass man auch ohne Verkleidung fahren darf ?
<BR>
<BR>mfg
<BR>
<BR>Mad
Micron-Auspuffanlage + Vollverkleidung bei 31k
Moderatoren: solo, Kilroy, Stefan Philipp (M)
Hi,
<BR>also das formale Problem dabei ist folgendes:
<BR>Wenn die nachträglich eingetragene Verkleidung wieder demontiert wurde handelt es sich um eine Rückrüstung in den Originalzustand, welche auch in den Papieren eingetragen werden muß, da ansonsten die BE des Fahrzeugs erlischt.
<BR>Bei den Tüvprüfern gibt es jodoch verschiedene Befugnisse. Da währe zum einem der sogenannte aaPmt. Das sind die typischen Kfz-Meister die nur an den Stationen arbeiten dürfen. Von ihm dürfen keine Änderungsabnahmen durchgeführt werden.
<BR>Dann währe da noch der sogenannte Prüfingenieur, der jedoch für gewöhnlich eher in Werkstätten anzutreffen ist. PI´S dürfen nur auf Grundlage von Teilegutachten tätig werden und Eintragungen vornehmen, bzw. Anbaubescheinigungen ausstellen. Da währe dann das Problem, daß in der Regel nur ein gültiges Prüfzeugnis für die Umrüstung vorliegt, nicht jedoch für die Rückrüstung. Der Gesetzgeber sagt, daß der mit der Änderungsabnahme zwifelsfrei feststellen können muß, daß der ursprünglich Fahrzeugzustand wieser hergestelt wurde. Als Vorraussetzung dafür müssen in dem Gutachten beide Varianten beschrieben sein. Außerdem sind alte Prüfzeugnisse seit Ende letztem Jahres als Arbeitsgrundlage für den PI nicht mehr zulässig. Letztlich handelt es sich also eigentlich nur um eine Formsache, die der PI aufgrund seiner beschränkten Befugnisse jedoch nicht dokumentieren darf.
<BR>Als letztes währe dann da noch der sogenannte aaS oder aaSmT. Dieser Typ Prüfer darf die Änderungsabnahme eigentlich problemlos durchführen wenn die Um- bzw. Rückrüstung nach seinem eigenem Ermessensspielraum einwandfrei erfolgte. Hier spielt letzlich also nur derSachverstand des Prüfers und leider auch häufig seine persönliche Einstellung eine Rolle.
<BR>Diese Aussagen sind auch auf viele andere formale Eintragungsprobleme zu übertragen. Also im zweifelsfalle immer vorher informieren wer der richtige Ansprechpartner ist und welche Prüfzeugnisse erforderlich sind.
<BR>
<BR>Hoffe etwas Licht in`s Dunkel gebracht zu haben.
<BR>
<BR>Ciao
<BR>
<BR>Martin
<BR>also das formale Problem dabei ist folgendes:
<BR>Wenn die nachträglich eingetragene Verkleidung wieder demontiert wurde handelt es sich um eine Rückrüstung in den Originalzustand, welche auch in den Papieren eingetragen werden muß, da ansonsten die BE des Fahrzeugs erlischt.
<BR>Bei den Tüvprüfern gibt es jodoch verschiedene Befugnisse. Da währe zum einem der sogenannte aaPmt. Das sind die typischen Kfz-Meister die nur an den Stationen arbeiten dürfen. Von ihm dürfen keine Änderungsabnahmen durchgeführt werden.
<BR>Dann währe da noch der sogenannte Prüfingenieur, der jedoch für gewöhnlich eher in Werkstätten anzutreffen ist. PI´S dürfen nur auf Grundlage von Teilegutachten tätig werden und Eintragungen vornehmen, bzw. Anbaubescheinigungen ausstellen. Da währe dann das Problem, daß in der Regel nur ein gültiges Prüfzeugnis für die Umrüstung vorliegt, nicht jedoch für die Rückrüstung. Der Gesetzgeber sagt, daß der mit der Änderungsabnahme zwifelsfrei feststellen können muß, daß der ursprünglich Fahrzeugzustand wieser hergestelt wurde. Als Vorraussetzung dafür müssen in dem Gutachten beide Varianten beschrieben sein. Außerdem sind alte Prüfzeugnisse seit Ende letztem Jahres als Arbeitsgrundlage für den PI nicht mehr zulässig. Letztlich handelt es sich also eigentlich nur um eine Formsache, die der PI aufgrund seiner beschränkten Befugnisse jedoch nicht dokumentieren darf.
<BR>Als letztes währe dann da noch der sogenannte aaS oder aaSmT. Dieser Typ Prüfer darf die Änderungsabnahme eigentlich problemlos durchführen wenn die Um- bzw. Rückrüstung nach seinem eigenem Ermessensspielraum einwandfrei erfolgte. Hier spielt letzlich also nur derSachverstand des Prüfers und leider auch häufig seine persönliche Einstellung eine Rolle.
<BR>Diese Aussagen sind auch auf viele andere formale Eintragungsprobleme zu übertragen. Also im zweifelsfalle immer vorher informieren wer der richtige Ansprechpartner ist und welche Prüfzeugnisse erforderlich sind.
<BR>
<BR>Hoffe etwas Licht in`s Dunkel gebracht zu haben.
<BR>
<BR>Ciao
<BR>
<BR>Martin
Ohne Verkleidung ist sie in dem Zustand,in dem Yamaha die ABE dafür erteilt wurde. Jetzt muß man einen Prüfer finden, der sich das zu beurteilen zutraut.
<BR>Das ist halt der Schwachsinn in Deutschland,hier muß man den Originalzustand eintragen lassen.
<BR>Gruß Heinz
<BR>Das ist halt der Schwachsinn in Deutschland,hier muß man den Originalzustand eintragen lassen.
<BR>Gruß Heinz
Ich glaub, ich werd zu alt für Lenkerstummel unter der Gabelbrücke...
RD350YPVS
RD250LC- wenn ich mal Zeit habe
RD200DX- rostet vor sich hin
BMW F800S
Opel A-Manta- wird wohl in Rente restauriert
Honda XBR 500
RD350YPVS
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