
Glasbruchschäden am Moppes beheben!
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- RDThorsten
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Glasbruchschäden am Moppes beheben!
Aus gegebenem Anlass an dieser Stelle mal ein versicherungstechnischer Hinweis. Defekte Verkleidungsscheiben, Blinkerkappen, Rücklichtkappen, Scheinwerfergläser, Instrumentengläser usw. lassen sich hervorragend über die Teilkaskoversicherung regulieren. Da verbaut man dann auch gerne mal Original Yamahateile.
Fragt bei Bedarf mal bei Eurem Versicherungsberater nach. Wenn Ihr keine habt, nehmt unbedingt eine ohne SB. Teilkasko ist für wirklich nicht teuer. Wenn das Moped gestohlen wird ist es dann z.B. auch versichert. Dazu empfehle ich das Mopped ggf. mal beim Versicherer vorzuführen um ein Wertgutachten erstellen zu lasssen. Kostet nix. Dann braucht Ihr Euch im Schadensfall auch nicht über den Fahrzeugwert zu streiten.....

If it isn`t smokin it`s broken!




Wertgutachten umsonst?
Hallo Thorsten,
habe einen wirklich guten Draht zu meinem Versicherungsvertreter hier in Bochum und kenne Ihn schon seit 15 Jahren (ist selber Harley Fahrer), aber das WGAs von der Versicherung umsonst erstellt werden, ist mir neu. Kannst Du mir vielleicht eine Datenquelle nennen?
Grüße
Roland
habe einen wirklich guten Draht zu meinem Versicherungsvertreter hier in Bochum und kenne Ihn schon seit 15 Jahren (ist selber Harley Fahrer), aber das WGAs von der Versicherung umsonst erstellt werden, ist mir neu. Kannst Du mir vielleicht eine Datenquelle nennen?
Grüße
Roland
Wenn ein Viertakter vor dir das Gas wegnimmt, ist es so, wie wenn du mit deiner RD eine Vollbremsung machst.
Noch was Versicherungstechnisches!
Fällt mir gerade noch ein, da ich meine RD500 im März auch nur Haftplicht versichern wollte. Ich sitze eh drauf oder habe sie im Blickfeld, so das sie nicht geklaut werden kann. Aber was ist in der Garage? Auf Nachfrage bei der Versicherung gab es folgende Auskunft: Trotz Diebstahlsicherung (Lenkradschloss und Kette o.ä.) und abgeschlossener Garage, die sich direkt am Haus angebaut befindet, zahlen sie keinen Teuro, da das nicht unter die Hausratversicherung fällt.
Hat jemand andere Klauseln im Vertrag und gegen welchen Aufpreis?
Grüße
Roland

Hat jemand andere Klauseln im Vertrag und gegen welchen Aufpreis?
Grüße
Roland
Wenn ein Viertakter vor dir das Gas wegnimmt, ist es so, wie wenn du mit deiner RD eine Vollbremsung machst.
- RDThorsten
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Hallo Mamola, die Auskunft dass sie auch in der verschloßenen Garage nicht verrsichert ist, ist korrekt. Das Du Dein Krad in der Hausratversicherung versichern kannst ist schlicht falsch und unmöglich!!!
Das geht definitiv NUR über die Teilkasko. Frag mal bei Deinem Versicherer an, was die TK 000 kostet. Wer RD 500 führt hat doch wohl 100 Euro im Jahr dafür übrig oder?
Ich hab meine Moppeds ausnahmslos Teilkasko versichert. Wenn Du den Versicherer Direkt ansprichst wird es wohl möglich sein, dass sie sich Dein Mopped mal anschauen und ein Wertgutachten erstellen. Wenn Du einen Haftpflichtschaden hast, tun sie das beim Unfallgegner ja auch. Der Versicherer für den ich auch arbeite "WERBUNG AN" Öffentliche Versicherung OLDENBURG "WERBUNG AUS" hat mit der Erstellung von Gutachten keine Probleme. Kost auch nix! Hast Du bei Dir nicht irgendeinen ortsansässigen öffentlich rechtlichen Versicherer? Frag da mal. Was willst denn machen, wenn Dir die RD 500 direkt aus der Garage gezockt wird? Die Polen und Rumänen arbeiten übrigens so! Dann speist Dich Dein Versicherer mit 750 Euro für einen 20 Jahre alten Zweitakter ab, der noch nicht einmal mehr in der Schwackeliste zu finden ist....
Übrigens "WERBUNG AN" bis zum 30.11.2006 könnt Ihr Eure Versicherung noch kündigen "WERBUNG AUS"
In dem Sinne..........

Das geht definitiv NUR über die Teilkasko. Frag mal bei Deinem Versicherer an, was die TK 000 kostet. Wer RD 500 führt hat doch wohl 100 Euro im Jahr dafür übrig oder?



Ich hab meine Moppeds ausnahmslos Teilkasko versichert. Wenn Du den Versicherer Direkt ansprichst wird es wohl möglich sein, dass sie sich Dein Mopped mal anschauen und ein Wertgutachten erstellen. Wenn Du einen Haftpflichtschaden hast, tun sie das beim Unfallgegner ja auch. Der Versicherer für den ich auch arbeite "WERBUNG AN" Öffentliche Versicherung OLDENBURG "WERBUNG AUS" hat mit der Erstellung von Gutachten keine Probleme. Kost auch nix! Hast Du bei Dir nicht irgendeinen ortsansässigen öffentlich rechtlichen Versicherer? Frag da mal. Was willst denn machen, wenn Dir die RD 500 direkt aus der Garage gezockt wird? Die Polen und Rumänen arbeiten übrigens so! Dann speist Dich Dein Versicherer mit 750 Euro für einen 20 Jahre alten Zweitakter ab, der noch nicht einmal mehr in der Schwackeliste zu finden ist....
Übrigens "WERBUNG AN" bis zum 30.11.2006 könnt Ihr Eure Versicherung noch kündigen "WERBUNG AUS"
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wo wir grade bei der versicherung sind,herr fachmann;meine rd habe ich im märz ganzjährig versichert(ich bezahl auch fürs ganze jahr).laut versicherung verschiebt sich damit auch mein kündigungstermin in diese richtung.stimmt das?ich kriege vorher auch keine neue beitragsberechnung,die kommt auch erst nächstes jahr.
möchte nämmich mein möppi zu meinem autoversicherer hinziehen.
möchte nämmich mein möppi zu meinem autoversicherer hinziehen.
moin growdaweed,
DAS sollte sich in den bedingungen finden.
kündige doch einfach jetzt zum nächst möglichen termin und bitte den versicherer um eine schriftliche bestätigung der kündigung.
mit dieser bestätigung gehst du dann zu deinem versicherer - der regelt alles weitere, ob zum 1. januar oder 1. märz.
übrigens: in der kfz-versicherung gilt
1) 1-monatige kündigungsfrist und
2) sonderkündigungsrecht von vier wochen nach kenntnisnahme einer erhöhung auch nach diesem termin, wenn der versicherer die beiträge erhöht.
beispiel: brief mit info über erhöhung kommt am 20 november. eine kündigung ist dann auch noch vier wochen später fristgerecht beim versicherer.
p.s. viele grüße an den kollegen rdthorsten
DAS sollte sich in den bedingungen finden.
kündige doch einfach jetzt zum nächst möglichen termin und bitte den versicherer um eine schriftliche bestätigung der kündigung.
mit dieser bestätigung gehst du dann zu deinem versicherer - der regelt alles weitere, ob zum 1. januar oder 1. märz.
übrigens: in der kfz-versicherung gilt
1) 1-monatige kündigungsfrist und
2) sonderkündigungsrecht von vier wochen nach kenntnisnahme einer erhöhung auch nach diesem termin, wenn der versicherer die beiträge erhöht.
beispiel: brief mit info über erhöhung kommt am 20 november. eine kündigung ist dann auch noch vier wochen später fristgerecht beim versicherer.
p.s. viele grüße an den kollegen rdthorsten

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