AU Krafträder (AUK)

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Drehzahlkönig
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Beitrag von Drehzahlkönig »

Willi hat geschrieben:Ich denke im Moment gilt noch:
Vollabnahme in den alten Bundesländern macht nur der TÜV. In den neuen Bundesländer machts nur die DEKRA.
stimmt so nicht! eine vollabnahme darf nur eine sorte von prüfinjeniör machen...

bei meinem bruder inne werkstatt kommt immer einer von einem ganz anderen verein, der macht die "normalen" abnahmen, die firma heisst "KÜS".

mein bruder hat aber letztens seinen alten fiat 500 neu als oldtimer zugelassen und dazu musste dann ein anderer "prüfer" kommen, der muss irgendeine extra qualifikation haben, war aber von der gleichen firma und nicht vom TÜV oder DEKRA :?:

wie es auch sei: ich werde mich jetzt an die zulassungsstelle wenden und dort um berichtigung des erstzulassungsdatums "bitten"...

danke für eure hilfe!

wenn ich das problem gelöst habe, werde ich darüber berichten :twisted:
dr. räng-däng
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Beitrag von dr. räng-däng »

stimmt so nicht! eine vollabnahme darf nur eine sorte von prüfinjeniör machen...
falsch! "vollabnahmen" (§21 StVZO) darf ein prüfingenieur (nach StVZO)gar nicht machen, sondern nur ein amtl. anerk. sachverständiger (nach KfSachVG).
war aber von der gleichen firma und nicht vom TÜV oder DEKRA
kann nicht sein! "Oldtimergutachten" (nach §21c StVZO) darf z.zt. auch nur ein amtl. anerk. sachverständiger machen. das soll allerdings in 2007 geändert werden, dann solls der prüfing. auch dürfen.
Drehzahlkönig
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Beitrag von Drehzahlkönig »

dr. räng-däng hat geschrieben: kann nicht sein! "Oldtimergutachten" (nach §21c StVZO) darf z.zt. auch nur ein amtl. anerk. sachverständiger machen. das soll allerdings in 2007 geändert werden, dann solls der prüfing. auch dürfen.
na da werde ich meinen bruder noch mal genau interviewen, wie der es gemacht hat, bzw. wo der typ herkam :oops:
Drehzahlkönig
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Beitrag von Drehzahlkönig »

also, die geschichte mit der alten dt 80 hat nun eine ende gefunden:

eigentlich wollte ich auf anraten eines beamten von der zulassungsstelle nun eine KBA-Bescheinigung von dem moped beantragen. da würde das ganze leben des mopeds drin stehen (oder fast), koste aber gebühren...

doch dann hat er sich den brief mal genauer angesehen: da steht klein und handschriftlich rechts das erste zulasssungsdatum von 1984 drauf, warum jetzt aber im brief unter "Tag der ersten Zulassung" (und damit natürlich auch im schein) 1990 steht, wusste er auch nicht genau. wahrscheinlich, weil sie da offiziell zum motorrad zugelasssen wurde...

kurzum: vorgesetzten geholt, der machte dann einen vermerk im schein und brief und hat das in der edv auch gleich geändert.

stempel drauf und gut ist nu :D

er meinte noch, wäre deren fehler und gekostet hat es so auch nichts 8)

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HF
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Beitrag von HF »

Hättest glaub ich auch einfacher haben können, wenn du mal die Frau Dege von Yamaha kontaktiert hättest.

Habe mir von von ihr ein Gutachten für meine TZR ausstellen, lassen, weil da im Brief die Klausel mit "vor 1990 zugelassen" fehlt.
Hab das zwei Tage nach meiner Anfrage zugeschickt bekommen. Das nenne ich prompten Service. :)
HF®.
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