Hallo,
hat jemand Erfahrung mit sowas?
Möchte mir je nach dem ne Scheinwerferverkleidung und nen Höcker von einem anderen Moped anbauen. Also Originalteile eines anderen Herstellers.
Da ist ja nix mit ABE, Gutachten, Festigkeitsnachweis usw.
Nur Einzelabnahme?
Eintragung Typ-fremder Anbauteile?
Moderatoren: solo, Kilroy, Stefan Philipp (M)
Hallo
Ich hab im Zuge einer HU mal ne 31K Halbschale an einer 1WW eintragen lassen mitsamt der oberen 31K Gabelbrücke nebst Lenker.Soweit ich mich erinnere war zumindest die Verkleidung und die Scheibe mit Mitsui Yamaha und 31K gekennzeichnet.Dabei gab es trotz fehlender Papiere keine Probleme.
Hilfreich dabei war sicher,das die vorgestellte RD in technisch einwandfreiem Zustand war (und ich sie dem Prüfer auch angekickt habe
) und so wurde auch ohne weitere Überprüfung eine 27PS Drosselung eingetragen.Ist halt auch eine Frage wie man in die TÜV-Halle reinruft-sind ja meist auch nur Menschen.
Bei einem anderen Umbau hab ich eine ZRX1100 Halbschale an einer GSXR eintragen lassen-auch da ohne Gutachten oder sonstige Kennzeichnung.Solange da nix klemmt,reibt oder wackelt und der SW anständig einstellbar ist gibts auch nichts zu befürchten.
Gruß.Micha
Ich hab im Zuge einer HU mal ne 31K Halbschale an einer 1WW eintragen lassen mitsamt der oberen 31K Gabelbrücke nebst Lenker.Soweit ich mich erinnere war zumindest die Verkleidung und die Scheibe mit Mitsui Yamaha und 31K gekennzeichnet.Dabei gab es trotz fehlender Papiere keine Probleme.
Hilfreich dabei war sicher,das die vorgestellte RD in technisch einwandfreiem Zustand war (und ich sie dem Prüfer auch angekickt habe

Bei einem anderen Umbau hab ich eine ZRX1100 Halbschale an einer GSXR eintragen lassen-auch da ohne Gutachten oder sonstige Kennzeichnung.Solange da nix klemmt,reibt oder wackelt und der SW anständig einstellbar ist gibts auch nichts zu befürchten.
Gruß.Micha
Danke für die Antworten!
Das scheint ja bei einem guten TÜV'er wirklich machbar zu sein. Das gibt Hoffnung.
Problematisch wird es nur wenn für viel Kohle schöne Teile angeschafft werden die dann nicht eingetragen werden.
Ich werd mich wohl erstmal mit der Eintragung des RGV Fahrwerks begnügen und dann wegen den anderen Sachen nachfragen.
Das ist im Moment auch verträglicher mit meinem Geldbeutel.
Das scheint ja bei einem guten TÜV'er wirklich machbar zu sein. Das gibt Hoffnung.

Problematisch wird es nur wenn für viel Kohle schöne Teile angeschafft werden die dann nicht eingetragen werden.
Ich werd mich wohl erstmal mit der Eintragung des RGV Fahrwerks begnügen und dann wegen den anderen Sachen nachfragen.
Das ist im Moment auch verträglicher mit meinem Geldbeutel.
Gruß
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Hallo miteinander,
mir wurde es einmal von einem Prüfer erklärt: "Da die Teile bei der ersten Abnahme für funktionstüchtig erklärt wurden, steht einer Eintragung bei sachgemäßer anbringung nichts im Wege."
Ich interpretiere es so, da alle Motorradteile die an einer straßenzugelassenen Maschiene schon bei der ersten Typenprüfung durch den Importeur auf Ihre Tauglichkeit für den Strassenverkehr für funktionstüchtig befunden wurden steht einer weiteren Verwendung an Umbauten nichts im Weg, falls bei der Montage vernünftig gearbeitet wurde.
Dabei ist es egal ob es sich um Teile von Hersteller A,B oder C handelt.
Bei Fahrwerksumbauten muß sich der Prüfer alledings vergewissern, das die Maschiene fahrbar und sicher ist, schließlich muß der Prüfer den Umbau bestätigen, durch Stempel und SEINE Unterschrift.
Sollte er grobfahrlässig handeln bei der Vergabe, so gibt das unter umständen für Ihn selbst Probleme, das heißt auf gut deutsch er spielt mit seinem Job.
Gruß
Thomas
mir wurde es einmal von einem Prüfer erklärt: "Da die Teile bei der ersten Abnahme für funktionstüchtig erklärt wurden, steht einer Eintragung bei sachgemäßer anbringung nichts im Wege."
Ich interpretiere es so, da alle Motorradteile die an einer straßenzugelassenen Maschiene schon bei der ersten Typenprüfung durch den Importeur auf Ihre Tauglichkeit für den Strassenverkehr für funktionstüchtig befunden wurden steht einer weiteren Verwendung an Umbauten nichts im Weg, falls bei der Montage vernünftig gearbeitet wurde.
Dabei ist es egal ob es sich um Teile von Hersteller A,B oder C handelt.
Bei Fahrwerksumbauten muß sich der Prüfer alledings vergewissern, das die Maschiene fahrbar und sicher ist, schließlich muß der Prüfer den Umbau bestätigen, durch Stempel und SEINE Unterschrift.
Sollte er grobfahrlässig handeln bei der Vergabe, so gibt das unter umständen für Ihn selbst Probleme, das heißt auf gut deutsch er spielt mit seinem Job.
Gruß
Thomas