AU Krafträder (AUK)

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Drehzahlkönig
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AU Krafträder (AUK)

Beitrag von Drehzahlkönig »

moin,
ich habe heute die alte DT 80 LC baujahr 1984 meiner gattin durch den TÜV in der werkstatt meines bruders bringen lassen.

1. problem: das moped ist durch eine umrüstung im jahr 1990 jetzt ein motorrad (länger übersetzt und dadurch (theoretisch) schneller als 80 km/h) und gilt damit als 1990 erstmals zugelassen und ist somit AUK-pflichtig. ich habe noch einmal im brief nachgesehen, da steht zwar noch das datum der ersten zulassung als 80er drin (08.05.1984) aber auch das datum der umrüstung und erstmaligen motorradzulassung (10.04.1990)...
im schein steht natürlich nur das datum der ersten motorradzulassung von 1990 drin.
und damit muss (nach ansicht des prüfers, er weiss ja auch nichts von der alten zulassung in 1984 da er ja nur den schein hat) natürlich durch die AUK...
und durch die ist sie dann natürlich auch sauber durchgeRAUCHT :evil: , so wie man es ja auch von ihr erwarten kann und muss!
er hat dann aber die plakette trotzdem geklebt, weil er wohl auch keine lust auf mehrarbeit hatte und er sich auch sonst immer als seeeehr kooperativ zeigt :D

2. problem: das moped hätte eigentlich im oktober 2005 zum TÜV gemusst, ich habe es aber verpennt und bin nun erst jetzt hin.
prompt klebt er eine plakette nur bis oktober 2007. o.k., da hatte ich schon von gehört, dass jetzt immer der monat der alten plakette geklebt wird...
was macht er nun aber, wenn ich erst nach 6 abgelaufenen TÜV-jahren da auftauche? 3 plaketten kleben? 3 mal kassieren?
gibt es da eine grenze, das moped ist ja die ganze zeit noch zugelassen?

danke für eure vorschläge!
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hasi
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Beitrag von hasi »

Hallo,
zu 1.
Glück gehabt mit dem Prüfer. :lol:

Zu 2.

http://www.gatago.com/de/rec/motorrad/19986562.html

les mal.Ich denke das es so ist.

Gruß
Hasi
Drehzahlkönig
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Beitrag von Drehzahlkönig »

hasi hat geschrieben:Hallo,
zu 1.
Glück gehabt mit dem Prüfer. :lol:
ja, sicher glück gehabt aber das kann doch keine lösung sein? was mache ich denn nun, wenn sie beim nächsten mal die werte wieder nicht schafft (was sicher so ist) bei einem anderen prüfer?

hat keiner eine idee?

ob ich noch einmal mit der zulassungsstelle rede, vielleicht tragen die das alte datum ja als erstzulassungsdatum ein?

was ist euer tipp, wenn ich sie wieder als 80er zulasse: würde dann wieder das alte datum von 1984 als erstzulassung eingetragen werden?
Anderl
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Re: AU Krafträder (AUK)

Beitrag von Anderl »

Drehzahlkönig hat geschrieben:..
2. problem: das moped hätte eigentlich im oktober 2005 zum TÜV gemusst, ich habe es aber verpennt und bin nun erst jetzt hin.
prompt klebt er eine plakette nur bis oktober 2007. o.k., da hatte ich schon von gehört, dass jetzt immer der monat der alten plakette geklebt wird...
was macht er nun aber, wenn ich erst nach 6 abgelaufenen TÜV-jahren da auftauche? 3 plaketten kleben? 3 mal kassieren?
gibt es da eine grenze, das moped ist ja die ganze zeit noch zugelassen?

..!
Meine Pantah hätte im August 2003 zum TÜV gemusst. Wegen eines Motorschadens war sie aber zerlegt und ich wollte Sie im Juni 2005 wieder fertig machen und zum TÜV bringen. Vorher hatte ich dort angerufen und nach gefragt wie lange ich denn TÜV bekäme. Tatsächlich wollten die mir im Juni nur noch bis August 2005 TÜV machen. Meine Aussage, daß dies absoluter Quatsch sei, da er doch den für die Straße notwendig technischen Zustand für die Dauer von 2 Jahren prüfen würde und nicht für 2 Monate hat ihn nicht gejuckt wobei er es schon irgendwo bestätigte. Er sagte, es gäbe 3 Möglichkeiten. Im Juni 2005 TÜV machen lassen bis August 2005, oder bis Ende Juli warten, denn wenn es nur noch 4 Wochen bis zum erneuten ablaufen des Termines wären, dann würde man für volle 2 Jahre TÜV erhalten oder die letzte Möglichkeit; Abmelden, neu Anmelden und dann bekommt man direkt 2 Jahre TÜV.

Absolut bescheuert, aber so ist das.

Grüße
Anderl
Hans K.
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Re: AU Krafträder (AUK)

Beitrag von Hans K. »

Anderl hat geschrieben: Meine Pantah hätte im August 2003 zum TÜV gemusst. Wegen eines Motorschadens war sie aber zerlegt und ich wollte Sie im Juni 2005 wieder fertig machen und zum TÜV bringen. Vorher hatte ich dort angerufen und nach gefragt wie lange ich denn TÜV bekäme. Tatsächlich wollten die mir im Juni nur noch bis August 2005 TÜV machen. Meine Aussage, daß dies absoluter Quatsch sei, da er doch den für die Straße notwendig technischen Zustand für die Dauer von 2 Jahren prüfen würde und nicht für 2 Monate hat ihn nicht gejuckt wobei er es schon irgendwo bestätigte. Er sagte, es gäbe 3 Möglichkeiten. Im Juni 2005 TÜV machen lassen bis August 2005, oder bis Ende Juli warten, denn wenn es nur noch 4 Wochen bis zum erneuten ablaufen des Termines wären, dann würde man für volle 2 Jahre TÜV erhalten oder die letzte Möglichkeit; Abmelden, neu Anmelden und dann bekommt man direkt 2 Jahre TÜV.

Absolut bescheuert, aber so ist das.

Grüße
Anderl
Bescheuert ist noch untertrieben. Ich fahre nun schon seit 27 Jahren Motorrad, aber mit dem TÜV ist das noch genau so bescheuert wie früher und wird sogar noch immer schlimmer. Ist halt so. Da wird sich auch nichts mehr ändern.
Wenn der TÜV 6 Jahre lang abgelaufen ist, dann kassiert der TÜV halt 3 mal. Es sei denn du meldest vorher ab und wieder an. Dann bezahlst du nur 1 mal den TÜV. Ich frage mich nur, wenn der TÜV 3 mal kassiert, ob er auch 3 mal kontrolliert? Also 3 mal Bremsprobe, 3 mal die Reifen nach messen, 3 mal die Plakette erteilen usw. :lol:


Gruß, Sester
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Bigbike-Hunter
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Beitrag von Bigbike-Hunter »

2. problem: das moped hätte eigentlich im oktober 2005 zum TÜV gemusst, ich habe es aber verpennt und bin nun erst jetzt hin.
prompt klebt er eine plakette nur bis oktober 2007. o.k., da hatte ich schon von gehört, dass jetzt immer der monat der alten plakette geklebt wird...
Tach Leute,

ich hatte dieses Jahr ein ähnliches Problem, da meine RD im Aug. 05 zur HU gemusst hätte, sie aber wegen siffender Gabelsimmerringe :shock: und ähnlicher Probleme nicht über den TÜV gekommen ist ( TÜV-Prüfer hat die undichten Simmerringe gleich gesehen und hat mich wieder heimgeschickt - ohne Prüfgebühr zu verlangen :) ).
Also hab ich über den Winter geschraubt und hab die RD dann Ende April - mängelfrei - über den TÜV gefahren. Die Plakette wurde dann bis zum Okt. 07 erteilt, d.h. 18 Monate obwohl ich ja schon 8 Monate drüber war :o ! Der Sachverständige erklärte mir, dass er max. 6 Monate abziehen kann.
Ob das nur in Hessen so ist weiß ich leider nicht, aber ein Versuch ist es wert die Maschíne wenn möglich hier beim TÜV vorzufahren. :!:

Viele Grüße sendet der

Bigbike-Hunter


P.S. zu Punkt 1.) sehe ich auch keine andere Lösung als mit der Zulassungsstelle zu reden, ggf. auch mit dem TÜV ob der eine Lösung des Problems sieht.
RD350LC - leider verkauft,
MT-09 RN29 - total begeistert !
aber einmal 2T-Fan, bleibt 2T-Fan. :wink:
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Boxer Markus
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Beitrag von Boxer Markus »

Ich habe bei meiner ks 80 mal nach gesehen, diese wurde 2001 von mir mittels 17er Ritzel als Motorrad angemldet, im nun ausgestelletn Fahrzeugschein steht noch das ursprüngliche Zulsssungsdatum.

Frage doch mal nach ggf. können Sie das ja wieder ändern.

Ich glaue aber schon den Amtsschimmel zu hören. :(
Gruß BoxerMarkus
dr. räng-däng
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Beitrag von dr. räng-däng »

:roll:
auweia!
da hat anscheinend keiner so richtig ahnung.
also, erstzulassung ist immer der das datum an dem das fahrzeug erstmalig in den verkehr kam. und wenn das als kehrmaschine war und heute ists ein trike: scheissegal! das erstmalige in den verkehr kommen zählt! selbst wenn das vor 30 jahren mal in nord-korea war!
leider sitzen auch in den straßenverkehrsämtern nicht immer die hellsten köpfe. zur not den amtsvorsteher verlangen.

die sache mit der rückdatierung der plaketten ist von bundesland zu bundesland unterschiedlich. manche kleben bei überziehung einer kompletten periode nur für einen monat, andere datieren max. 6 monate zurück, wieder andere überhaupt nicht. dass aber 3 oder mehr untersuchungen kassiert werden, habe ich noch nie gehört!
einfach mal den örtlichen TÜV/DEKRA fragen.
BackOonRD
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Beitrag von BackOonRD »

Meine Erfahrungen in Thüringen:

Wenn das Fahrzeug länger als 2 Jahre abgemeldet war - ist eine sog. Vollabnahme notwendig - die ist nix anderes als eine normale TÜV- Untersuchung , aber ein klein bischen teurer. Das gleiche gilt sicherlich auch, wenn das Fahrzeug nicht abgemeldet war und der letzte TÜV länger als 4 Jahre her ist.

Die Vollabnahme kann allerdings nur von der DEKRA gemacht werden, nicht vom TÜV.

NIcht vorstellen kann ich mir, daß wird mehrmals kassiert wird, das wäre ja wohl ein Witz.

Grüße
Rainer
dr. räng-däng
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Beitrag von dr. räng-däng »

Das gleiche gilt sicherlich auch, wenn das Fahrzeug nicht abgemeldet war und der letzte TÜV länger als 4 Jahre her ist.
Nöö! Vollabnahme ist nach 18 Monaten oder mehr Abmeldezeitraum nötig. Dann gilt das Fahrzeug als endgültig aus dem Verkehr gezogen, die Betriebserlaubnis erlischt und bei Wiederzulassung ist eine Vollabnahme nötig.
Bleibt das Fahrzeug angemeldet, ist es mit abgelaufener Plakette zwar nicht vorschriftsmäßig, aber da die Betriebserlaubnis erhalten bleibt, ist nur eine normale Hauptuntersuchung nötig.

Die 18-Monatsfrist soll übrigens im nächsten Jahr auf 72 Monate verlängert werden.
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Razor
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Beitrag von Razor »

Moin,

@BackOonRD
Die Vollabnahme kann allerdings nur von der DEKRA gemacht werden, nicht vom TÜV.
Habe meine Vollabnahme (1GE) beim TÜV in Koblenz machen lassen.

Ist villeicht wieder bundeslandabhängig :!: :?:


Gruss Razor
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69´er Razor
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Punto405
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Beitrag von Punto405 »

Genau umgekehrt: Vollabnahme darf nur der TÜV machen.Weder DEKRA,GTÜ oder wie sie alle heißen dürfen das.
Stefan aus Gevelsberg
Willi
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Beitrag von Willi »

Ich denke im Moment gilt noch:
Vollabnahme in den alten Bundesländern macht nur der TÜV. In den neuen Bundesländer machts nur die DEKRA.
Gruß Willi

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Punto405
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Beitrag von Punto405 »

Hallo Willi,
im Osten die Dekra? War mir neu-nun gut.
PS: Paket geht morgen raus !
Stefan aus Gevelsberg
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Zweitaktfahrer
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Beitrag von Zweitaktfahrer »

Punto405 hat geschrieben:Hallo Willi,
im Osten die Dekra? (...)
Ja.
Es Grüessli
Uli

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