RD-Szene in der Schweiz

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Steff II
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Beitrag von Steff II »

Hallo RD-Gemeinde
<BR>Kann mir jemand sagen, ob in der Schweiz 'ne Rd 250 4L1 Bauj 1982 zulassungsfähig ist. Wegen der Abgaswerte usw.
<BR>
<BR> <BR><BR><font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: Steff II am 2002-11-20 19:57 ]</font>
Schrott und Bullenfreie Fahrt, wünscht
<BR>Steff II
<BR>geb.: Aug.1972
<BR>Moped: 4L1
Helvetier
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Beitrag von Helvetier »

Hallo zäme!

RD Szene in der Schweiz....

...eine alte Geschichte, es versucht's immer wieder mal Einer hier im Forum, der unter "Schweiz" nicht eine Hügel-Region im Norden, sondern das kleine Land eines verschworenes Bergvolkes mit zollrechtlichem Übersee-Inselstatus versteht. Ich bin der Nächste.

Ich beobachte das Forum nun seit 2001 und fahre wegen dem Forum, Hartmut und Konsorten aus dem grossen Kanton (Fragezeichen für nicht 1WU Fahrer :? ) seit 2002 wieder RD350 1WU.

Erreichen der Serienleistung hat für Eidgenössisch gemeldete 1WU-Fahrer noch einen ganz anderen Stellenwert, wir fliegen mit 33kW (45PS) den Bergflanken entlang :twisted: . Den Berg hinunter geht das ganz ordentlich.

Den Berg hinauf... :cry: ...das ist mein Anliegen. Wenn man nur schon daran denkt, was mit einem 1WW Auspuff und entsprechendem Vergaser möglich wäre. Ich bin kein Rechnungstalent, aber wenn ich nur halbwegs richtig liege wären es für eine 1WU gut 20% Mehrleistung ---ohne Tuning---.

Ich bin dran die Geschichte etwas gründlicher Anzuschauen. Vielleicht gibts noch mehr Leute die daran Interesse haben, oder schon CH-Erfahrungen gemacht haben?

Grüessli Pascal
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tell
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Beitrag von tell »

Moin zäme 8)

die 4L1 ist in der Schweiz verkauft worden. Daher müsste das kein Problem sein.

Ruf doch den Generalimporteur an. Der kann Dir das mit Sicherheit sagen.
Hier die Seiten:

http://www.yamaha-motor.ch/german/index.jsp

Eidgenössische Grüße aus Berlin
Tell
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Helvetier
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Beitrag von Helvetier »

Ciao tell,

ich hoffe Steff II sieht Deinen Antwort noch... ist etwas eine alte Geschichte die ich da aufgefrischt habe. Ich hab davon eine kleine Ahnung, mein Senf dazu:

@Steff II
wenn Du den Wohnsitz aus D in die Schweiz wechselst und Dein Fahrzeug mit dem Hausrat verzollst, müssten die Behörden Dir das Fahrzeug zulassen. Das Moped gilt dann als Übersiedelungsgut. Die ziemlich einzige Bedingung ist, das Fahrzeug muss TÜV-tauglich sein, Du musst es vorher min. 6 Monate in D zugelassen haben und es darf nicht wesentlich von den CH-Lärmnormen entfernt sein. Die genauen Bedingungen sollte das zuständige Kantonale Strassenverkehrsamt abgeben können.

Ein Beispiel findest Du unter:
http://www.stva.zh.ch/internet/ds/stva/ ... esung.html

guckstu: PDF-Merkblatt

Falls der Import nicht als Übersiedelungsgut möglich ist musst Du Dich beim Yamaha Importeur Hostettler schlau machen und um die Papiere bemühen.

Gruess Pascal
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tell
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Beitrag von tell »

Ups "Amkopfkratz" hab ich nicht bemerkt.

Verfasst am: 20.11.2002 00:00

Vielleicht ist der Knabe ja noch unter uns :wink:

Grüße
Tell
Zuletzt geändert von tell am Di 21. Feb 2006, 12:15, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von tell »

Helvetier hat geschrieben: wenn Du den Wohnsitz aus D in die Schweiz wechselst und Dein Fahrzeug mit dem Hausrat verzollst, müssten die Behörden Dir das Fahrzeug zulassen. Das Moped gilt dann als Übersiedelungsgut. Die ziemlich einzige Bedingung ist, das Fahrzeug muss TÜV-tauglich sein, Du musst es vorher min. 6 Monate in D zugelassen haben und es darf nicht wesentlich von den CH-Lärmnormen entfernt sein. Die genauen Bedingungen sollte das zuständige Kantonale Strassenverkehrsamt abgeben können.

Ein Beispiel findest Du unter:
http://www.stva.zh.ch/internet/ds/stva/ ... esung.html

guckstu: PDF-Merkblatt

Falls der Import nicht als Übersiedelungsgut möglich ist musst Du Dich beim Yamaha Importeur Hostettler schlau machen und um die Papiere bemühen.

Gruess Pascal
Hallo Pascal,

Interessanter Hinweis, denn auf diesem Weg ist es möglich, in der Schweiz eine RD 500 oder RG 500 zuzulassen, obwohl diese Motorräder wegen div. Vorschriften damals nicht importiert wurden. Letzten Sommer hielt ich auf meiner Schweiztour mit der 500er bei einem Yamaha Händler. Der Cheff dort begann fast zu onanieren, als er die RD 500 sah. So selten sind die da und zugelassen sehr, sehr, sehr teuer :D 8)

Grüße
Tell
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Beitrag von Helvetier »

Ciao tell,

tja, die 1WU ist für Eidgenössische 2-Takt Freaks im Prinzip das höchste der Gefühle... Alles was nachher kam hatte höchsten 125cm2 und über dieses Alter bin ich nun wirklich hinaus. Falls Du mal wieder durchs Toblerone Land fräst, sag schnell Bescheid. Ich sabber dann auch mal über die 500er... :lol:

Grüessli Pascal
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Helmut
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Beitrag von Helmut »

Der Uli aus der Schweiz bewegt seine RG500 auch offiziel in der Schweiz.

Steff II ist leider nicht mehr im Forum aktiv.

Gruß
Helmut
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Beitrag von Zweitaktfahrer »

Helvetier hat geschrieben:(...)
Ich bin dran die Geschichte etwas gründlicher Anzuschauen. Vielleicht gibts noch mehr Leute die daran Interesse haben, oder schon CH-Erfahrungen gemacht haben?

Grüessli Pascal
Hoi Pascal,
meine 1WW mit RGV Fahrwerk sollte (hoffetlich) demnächst geprüft werden (ist 'Übersiedlungsgut) Wenn das das durchgeht, könnte man auch die 1WU mit RGV Fahrwerk ausrüsten und prüfen. Mit Auspuff und Vergaser müsste es aber (leider) beim Orginal beiben, obwohl, die 1WW Vergaser und Auspuffe sehen ja genau gleich aus... :mrgreen:
Eine CH-geprüfte RG 500 kannst Du bei mir auch anschauen, nur drübersabbern nicht. :!:
Es Grüessli
Uli

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Beitrag von Helvetier »

Hallo Uli,

bisher kenne ich noch keinen schweizerischen TÜV-Mann der einen solchen Umbau an einer 1WU gutheissen würde. Ob das mit dem Beispiel der "grauen" 1WW hinzu kriegen wäre... ... ich müsste da nochmal genauer dahinter, glaube aber ehrlich gesagt nicht daran. Unsere Prüfstellen kennen das Wort "Ermessens-Spielraum" nicht mal vom hörensagen.

Naja, das Original-Fahrwerk ist zwar nicht top, aber bei Höchstgeschwindigkeit 80km/h auf Landstrassen... öööhhhm.. :roll: ... :wink: ausreichend. Mir geht's um die Leistung am Kurvenende. Habe gerade die einschlägige Lektüre von MK angefordert. Mal schauen wie weit ich damit komme.

Melde mich dann mal...

gruzz pazcal
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Beitrag von Zweitaktfahrer »

Hallo Pascal,
Ich denke mal, man braucht eine Bestätigung von Yamaha, dass die 1WW und die 1WU fahrwerkstechnisch gleich sind. So wie ich den Hostetter kenne (Generalimporteur, ich wusste gar nicht, dass es tatsächlich noch kompetente und hilfsbereite Händler gibt...) stellt der so was aus und wenn so ein Umbau schon mal gemacht wurde, kommt man damit schon durch. Schwierig ist es immer nur wenn man der erste ist, weil man alles nachweisen muss. Ist ein Fahrzeug aber schon mal eingelöst in der Schweiz, kann man das leicht 'kopieren'.

Ach ja, 1WW-Auspuffe und Vergaser hab' ich noch hier liegen...
Es Grüessli
Uli

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Beitrag von Helvetier »

Hoi Uli,

Dein Optimismus ist gut! Unbedingt beibehalten! Wenn's Fahrwerk zum Thema wird kostet Fragen im Amt ja nix.

Ich meld' mich dann am Besten mal per Mail... wegen Puff und Gaser.

Hmm... kennst Du einen 2-Takttreff am Alpenrand, gibt's so was in der Nähe? Seit Tom Lüthi dürfen sich im Emmental wahrscheinlich ausschliesslich 2-Takter bewegen, also sollte es doch sowas geben.

Gruess Pascal
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Beitrag von Zweitaktfahrer »

Helvetier hat geschrieben:Hoi Uli,
(...)
Hmm... kennst Du einen 2-Takttreff am Alpenrand, gibt's so was in der Nähe? (...)
Nö, 2-T Treffen gibt's hier keine. Ich geh' hin und wieder an den Hauenstein: http://www.toefftreff-hauenstein.ch/
Es Grüessli
Uli

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Beitrag von Helvetier »

... das legendäre Trimbach... ich hab's noch nie bis dahin geschafft... Gnade! Bitte nur weiche Steine werfen :cry: !!!

Es geht bei mir hinter dem Haus ins Tösstal und somit direkt ins Kurven-Paradies.
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Beitrag von Helvetier »

Hallo,

wollte nur noch kurz melden, dass die 1WW Teile an meiner 1WU WUNDERBAR funktionieren! Danke Uli !!!

Das ich noch beim Einfahren der Kolben einen prächtigen Ampel-Wheelie hingelegt habe, war nicht wirklich beabsichtigt. Einigermassen erschreckt hat mich die Mehrleistung (anner RD) schon. Als später, beim nächsten Halt mein Kumpel von der Verdutz hinterher schauenden Polizeistreife erzählt hat, habe ich beschlossen die 1WU Anfahrtechnik zu begraben. Glücklicherweise liegt die Schmerzgrenze von Beamten im Schwarzwald deutlich höher als in der Schweiz.

Jaja, ich weiss. 60 Pferde sind nicht der Hammer, aber wenn du vorher nichts anderes als eine 33,3kW-Krücke gewohnt warst...

Grüsse Päse
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