Vereinsmeierei

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Frank G.
Beiträge: 596
Registriert: So 16. Jun 2002, 01:00
Wohnort: Hamm/Westf.

Beitrag von Frank G. »

Ich will angesichts eines Lichts am Horizont eigentlich im Augenblick nicht mehr in ein Wespennest stoßen, aber dieses Problem ist von grundsätzlicher Bedeutung:
<BR>
<BR>Penible Vereinsmeierei ist teilweise dröge und schreckt viele ab, da wird um Pöstchen und Einfluss gestritten, aber eine genaue Satzung mit klaren Vertretungsregelungen und eindeutigen Vereinsvertretern muss sein, insbesondere bei einem nicht ins Vereinsregister eingetragenen Verein, der nicht unerhebliche Umsätze und Geschäfte verbucht!
<BR>
<BR>Ein eingetragener Verein ist eine eigene Rechtspersönlichkeit, gegenüber Gläubigern haftet nur das Vereinsvermögen!
<BR>Allerdings ist die entsprechende Verwaltung teuer und aufwendig.
<BR>
<BR>Bei einem nicht eingetragenen Verein haften die Mitglieder für die im Namen des Vereins durch deren Vertreter für den Verein vorgenommen Geschäfte mit ihrem gesamten persönlichen Eigentum!
<BR>
<BR>Wenn also der Trikotwart im Namen des Fußballvereins z.B. ein Fußballfeld kauft und die brasilianische Nationalmannschaft zur Eröffnung einlädt, kann es sein, dass für die Kosten alle Mitglieder persönlich mithaften, wenn die Vereinskasse nicht ausreicht!
<BR>
<BR>Damit das Risiko der eigenen Haftung möglichst klein bleibt, ist daher eine Vereinsatzung zwingend erforderlich, die die Vertreter und die Vertretung des Vereins vollständig regelt (Wer hat welche Aufgabe und wer darf mit wem zusammen welche Geschäfte für den Verein abschließen?).
<BR>Dazu gehört selbstverständlich eine ebenfalls genau zu regelnde Eigenkontrolle über regelmäßige (Voll-)versammlungen mit Kassenprüfern und allem Pipapo.
<BR>
<BR>Einschlägige Literatur gibt es in jeder Stadtbücherei!
<BR>
<BR>Man kann auch regeln, dass verdiente Mitglieder, die -aus welchen Gründen auch immer- irgendwann an der aktiven Vereinstätigkeit nicht mehr mitarbeiten, zu Ehrenmitgliedern oder Ehrenvorsitzenden mit repräsentativen Funktionen gemacht werden können.
<BR>
<BR>Nichts spricht dagegen, dass eine jährliche Veranstaltung eines Mitglieds, der eventuell aus Gesundheitsgründen irgendwann nicht mehr selbst dazu in der Lage ist, z.B. des jährlichen ?Franz´s Fussballcup der einbeinigen Blutgrätscher 200x?, mit seinem Einverständnis fortgeführt wird und z.B. als ?Franz´s Fussballcup der einbeinigen Blutgrätscher 2006? unter der Federführung des Fußballvereins und unter der Schirmherrschaft von Franz fortgeführt wird.
<BR>
<BR>Ich will hier keine neue Diskussionsrunde zu Namen und Personen eröffnen, jedoch sollten die Leute, die von so einer Problematik betroffen sind, mal darüber nachdenken und zumindest die erstgenannten Ratschläge kurzfristigst umsetzen.
<BR>
<BR>Also in diesem Fred bitte nur rechtliche Fragen/Diskussionen!
<BR>
<BR>Grüße
<BR>Frank G.
<BR>-Nur wo Rauch ist, ist auch Feuer!-
Grüße
<BR>Frank G.
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Baerle
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Beitrag von Baerle »

Eine IG is doch kein Verein, oder täusch' ich mich da nu gewaltig?
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mosche
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Registriert: Di 9. Jul 2002, 01:00
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Beitrag von mosche »

gehe schonmal sammeln baerle oder den nur hinflug nach kuba buchen, das wird teuer und ist leider so wie frank es sagt, eure IG ist anzusehen wie ein n.e.V., da nix geregelt ist haftet ihr wenn alle, gruß mosche <IMG SRC="/phpBB/images/smiles/icon_cool.gif">
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phoenix
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Beitrag von phoenix »

@Baerle,
<BR>da ich ja nun massgeblich zur Gründung unseres Garagenvereins e.V. beigetragen habe,kenne ich auch genau die Unterschiede auf
<BR>Grund der Auiskünfte bei den Behörden.
<BR>Eine IG ist ein loser Zusammenschluß von
<BR>Gleichgesinnten ohne gesamtheitliche juristische Verantwortung.
<BR>Ein eingetragener Verein muß bei der Gründung
<BR>bestimmte gesetzliche Auflagen einhalten
<BR>und gilt dann als eigenständige juristische
<BR>Körperschaft,die vor Gericht klagen und verklagen kann. Hoffentlich sind meine Erklärungen allgemein verständlich.
<BR>Gruß Martin
Martin B.Bj.41
<BR>4L0 Bj.81 verkauft
Frank G.
Beiträge: 596
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Wohnort: Hamm/Westf.

Beitrag von Frank G. »

Hallo,
<BR>die IG ist sicherlich kein Verein, die im Internet stehende Satzung ist dazu völlig unzureichend.
<BR>Aber ein "lockerer" Zusammenschluss ist sie wohl auch nicht, das wäre z.B ein einfacher Stammtisch, bei dem keine festen "Mitglieder" vorhanden sind(also jeder kommen und gehen kann, wenn er will), keine Beitäge gezahlt werden und niemand zum Chef o.ä. ernannt wurde.
<BR>Wenn sich eine fest definierbare Gruppe (Mitglieder) unter einem eigenen Namen zu einem bestimmten Zweck zusammenschließt und Beiträge an (eine) gewählte/ernannte Person(en) dieser Gruppe leistet, damit diese Handlungen/Verträge/Maßnahmen in deren Namen vornimmt, dürfte eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (BGB-Gesellschaft) vorliegen, deren Haftung und sonstige rechtlichen Grundlagen denen eines nicht eingetragenen Vereins entsprechen (eigentlich ist es umgekehrt, auf den nicht eingetragenen Verein werden die Vorschriften der BGB-Gesellschaft angewendet).
<BR>Ich bin ja kein Mitglied der IG, daher kann ich mir darüber keine abschließende Aussage erlauben, aber sie dürfte mindestens in einer rechtlichen Grauzone liegen.
<BR>Aber eine Klassifizierung als freiwilligen Fanclub von Dauerspendern dürfte wohl äußerst weltfremd und abwegig sein.
<BR>
<BR>Grüße
<BR>Frank G.
<BR>-Nur wo Rauch ist, ist auch Feuer!-
<BR>
<BR>P.S.: Man kann auf falsche Fragen leicht die richtigen Antworten bekommen!
Grüße
<BR>Frank G.
<BR>1WW, [s]30W[/s]
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Raphael
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Registriert: Mo 12. Nov 2001, 01:00

Beitrag von Raphael »

nix
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