Führerscheinregelung

Hier könnt ihr alles loswerden, was sonst nirgendwohin passt, außer Anzeigen - die werden rigoros gelöscht!

Moderatoren: solo, Kilroy, Stefan Philipp (M)

Antworten
Friedel
Beiträge: 1292
Registriert: Sa 20. Okt 2001, 01:00
Wohnort: Mettingen
Germany

Beitrag von Friedel »

Hallo Experten !
<BR>
<BR>Ich besitze 2 Motorräder, Yamaha Bop LB3/80 Typ:1M9. Hierbei handelt es sich um "Motorräder" die ich auch angemeldet habe um den Schadenfreiheitsrabatt für KFZ-Versicherungen zu drücken.
<BR>Meine Zwillinge werden bald 16 Jahre alt und brennen darauf die Fahrzeuge zu fahren.
<BR>Nun meine Frage:"Was muss alles erfüllt werden, damit meine Kinder diese "Motorräder" fahren dürfen ?"
<BR>Bis jetzt bin ich davon ausgegangen, die "Motorräder" auf meinen Namen weiterzuversichern und die Kinder mit Führerschein 1B fahren zu lassen. Ganz legal scheint mir das aber nicht zu sein.
<BR>Teuer wird es aber wenn ich die "Motorräder" als "Leichtkrafträder" umtragen lasse ( wenn möglich ) und sie dann versichere. Beim TÜV und Fahrschulen habe ich bis jetzt noch keine klare Aussage bekommen.
<BR>
<BR>Wer löst die Expertenfrage ?
<BR>Grüsse von Friedel
<BR>
Thomas Bayer
Beiträge: 119
Registriert: Di 16. Okt 2001, 01:00
Wohnort: 55278 Hahnheim

Beitrag von Thomas Bayer »

Hai,
<BR>es ist ganz einfach: wenn deine "Motorräder", - leider sind es nach dem Gesetz jetzt automatisch Leichtkrafträder, nicht mehr als 125ccm, nicht mehr als 12kw Leistung haben und nicht schneller als 80km/h (lt. Papiere) rennen, so dürfen deine Jungs ab 16 Jahren mit dem 1b damit fahren. Deine Bops erfüllen diese Kriterien, also viel Spaß damit.
<BR>Versicherungstechnisch schwanken die Tarife von supergünstig bis extrem unverschämt; da hilft aber in jedem Falle verhandeln. Normalerweise kosten Geräte bis 80km/h sehr viel, darüber sinkt der Tarif auf ein Bruchteil. Ich denke ein Tarif p.a. um die 60,00 EUR (bei 100%) ist o.k..
<BR>
<BR>Gruß Thomas
<BR>
Antworten