<!-- BBCode Quote Start --><TABLE BORDER=0 ALIGN=CENTER WIDTH=85%><TR><TD><font size=-1>Quote:</font><HR></TD></TR><TR><TD><FONT SIZE=-1><BLOCKQUOTE>
<BR>Holliheitzer schrieb am 2004-03-09 17:33 :
<BR>@ Michael
<BR>
<BR>Also bei mir im Schein steht drin: Gilt bez. §47 Abs. 7 bzw. 8 STVZO als vor dem 01.01.1989 erstmals in den Verkehr gekommen.
<BR>
<BR>Also darf ich das so verstehen,das auch wenn Erstzul. 6/90 ,man sich im Falle des CO-Probelms auf den § 47 berufen kann?
<BR>
<BR>Gruss Holger
<BR>
<BR></BLOCKQUOTE></FONT></TD></TR><TR><TD><HR></TD></TR></TABLE><!-- BBCode Quote End -->
<BR>
<BR>Hallo Holger,
<BR>
<BR>genau so sehe ich das auch. Mine 1WW ist Erstzul. 03/90. Meiner Meinung nach ist nicht die Erstzulassung entscheidend, sondern das Datum, wann die Karre erstmals in den Verkehr gekommen ist. Und das ist bei der 1WW der 01.01.1989
<BR>D.h. am 01.01.1989 wurde für die 1WW hier in Deutschland die allgemeine Betriebserlaubnis erteilt. Meiner Meinung nach kann man sich also auf dieses Datum beziehen, auch wenn die Erstzulassung später erfolgt.
<BR>Denn wenn ich die 1WW nur noch mit Kat fahren darf, dann lege ich mich zum sterben nieder <IMG SRC="/phpBB/images/smiles/icon_biggrin.gif">
<BR>
[addsig]

Es gibt Tage, die man eigentlich nicht erleben möchte. Gestern war für mich so ein Tag.
Gestern ist ein guter Freund und ein Forum-Mitglied der ersten Stunde von uns gegangen.
Viel zu früh im Alter von 73 Jahren ist FRIEDEL verstorben und weilt nun nicht mehr unter uns.
Die meisten werden ihn persönlich gekannt und wegen seines einzigartigen Wesens geschätzt haben.
Die, die ihn kannten werden ihn sicher nicht vergessen.
Umweltuntersuchung kommt ab 2006 !
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