Hallo Leute,
ich hätte da mal gerne eine Frage beantwortet wenn das schon mal einer umgesetzt hat. Bei meiner RD350 1UA, wollte ich das Zündschloß
in das linke YPVS Dreieck versetzen, damit ich Platz für ein anderes Cockpit bekomme.
Jetzt ist das Zündschloß aber auch mit dieser mechanischen Wegfahrsperre versehen, die bei Schlüsseldrehung einen Stift in den Lenkkopf schiebt.
Was sagt der Tüv dazu? Ich denke das Zündschloß wird nicht das Problem für die sein, sondern eher diese Wegfahrsperre.
Wer kennt sich mit der Sachlage aus?
Gruss Wiba

Es gibt Tage, die man eigentlich nicht erleben möchte. Gestern war für mich so ein Tag.
Gestern ist ein guter Freund und ein Forum-Mitglied der ersten Stunde von uns gegangen.
Viel zu früh im Alter von 73 Jahren ist FRIEDEL verstorben und weilt nun nicht mehr unter uns.
Die meisten werden ihn persönlich gekannt und wegen seines einzigartigen Wesens geschätzt haben.
Die, die ihn kannten werden ihn sicher nicht vergessen.
Zündschloß entfernen oder versetzen, was sagt der Tüv???
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Zündschloß entfernen oder versetzen, was sagt der Tüv???
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- georg_horn
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Das Fahrzeucg muss gegen unbefugte Benutzung gesichert werden können. Ich kenne jemand der hat mal einen Guzzi Caferacer gebaut, der bekam eine Eintragung in den Brief dass er eine Kette mit Schloss mitführen musste.
Gruss,
Georg
Fahrt so schnell ihr könnt, so lange ihr noch könnt!
(Uli Peil im XJ-Forum)
Georg
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- georg_horn
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