Behaltet eure Mopeds!
Moderatoren: solo, Kilroy, Stefan Philipp (M)
Behaltet eure Mopeds!
Wer heute ein altes Fahrzeug verkauft, bringt sich mit der neuen Rechtsprechung in Teufels Küche.
Zitat:
Im vorliegenden Fall ging es um einen Gebrauchtwagen, bei dem nach knapp fünf Monaten und einer Laufleistung von 13.000 Kilometern die Automatikschaltung nicht mehr funktionierte. Nach der neuen Rechtsprechung des BGH muss das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main den Fall nun neu verhandeln. Dabei muss das OLG vor allem prüfen, ob der Verkäufer des Wagens definitiv nachweisen konnte, dass der Getriebeschaden nicht bereits beim Verkauf vorlag. Gelingt ihm das nicht, wird vermutet, dass der Schaden von Anfang an zumindest im Ansatz vorhanden war.
http://www.tagesschau.de/inland/gebrauchtwagen-101.html
Zitat:
Im vorliegenden Fall ging es um einen Gebrauchtwagen, bei dem nach knapp fünf Monaten und einer Laufleistung von 13.000 Kilometern die Automatikschaltung nicht mehr funktionierte. Nach der neuen Rechtsprechung des BGH muss das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main den Fall nun neu verhandeln. Dabei muss das OLG vor allem prüfen, ob der Verkäufer des Wagens definitiv nachweisen konnte, dass der Getriebeschaden nicht bereits beim Verkauf vorlag. Gelingt ihm das nicht, wird vermutet, dass der Schaden von Anfang an zumindest im Ansatz vorhanden war.
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moin
[font=Comic Sans MS]Das Leben ist wie eine Ketchupflasche - erst kommt nichts und dann alles auf einmal.[/font]
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- Holliheitzer
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Oder als deutlich BASTLER anbieten bzw. Export.
Es ist stark in Mode geraten, alles über die "Kunst" der geldgeilen Rechtsverdreher zu regeln.
Gerade VW hat ja beim 7 Gang DSG Getriebe den Vogel abgeschossen......von wegen 2. Gang Schleifkupplung und ewig defekten bzw. verglasten Kupplungen bis zum Totalausfall. Wenn es dann komplett ausfällt, kostet das weit über 7000,-.
Ich gebe meine Autos mit Restwert 500,- beim Händler ab = keinen Ärger.
Gruß Holli
Es ist stark in Mode geraten, alles über die "Kunst" der geldgeilen Rechtsverdreher zu regeln.
Gerade VW hat ja beim 7 Gang DSG Getriebe den Vogel abgeschossen......von wegen 2. Gang Schleifkupplung und ewig defekten bzw. verglasten Kupplungen bis zum Totalausfall. Wenn es dann komplett ausfällt, kostet das weit über 7000,-.
Ich gebe meine Autos mit Restwert 500,- beim Händler ab = keinen Ärger.
Gruß Holli


Und was machst du, wenn du eine richtig gut dastehende RD für - sagen wir mal - 3600,-€ verkaufen willst? Kannst du ja schlecht als Bastlerobjekt verkaufen.
So - und nach 2000 km fliegt die Kurbelwelle völlig auseinander. Und nun beweise mal, dass der Schaden beim Verkauf noch nicht vorhanden war. Kannste nich!
So - und nach 2000 km fliegt die Kurbelwelle völlig auseinander. Und nun beweise mal, dass der Schaden beim Verkauf noch nicht vorhanden war. Kannste nich!
moin
[font=Comic Sans MS]Das Leben ist wie eine Ketchupflasche - erst kommt nichts und dann alles auf einmal.[/font]
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- Holliheitzer
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Ich glaube, das es etwas anders ist bei unseren alten Stinkern. Bei Fahrzeugen mit mehr als 25/30 Jahren auf dem Buckel ist das nicht so vergleichbar. Das wird auch ein Richter so sehen. Zudem bei X- Vorbesitzern und dem alten Baujahren. Auch glaube ich, das es nicht so viele Idioten gibt, die dann in der Art den Rechtsweg einschlagen mit diesen Begründungen.
Möglich ist alles....das stimmt schon. Und die Welt ansich wird immer bekloppter...das sehe ich täglich im Strassenverkehr. Was z.B. Frauen während der Fahrt alles so nebenbei erledigen...das ist schon kriminell.
Gruß Holli
Möglich ist alles....das stimmt schon. Und die Welt ansich wird immer bekloppter...das sehe ich täglich im Strassenverkehr. Was z.B. Frauen während der Fahrt alles so nebenbei erledigen...das ist schon kriminell.
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- Beiträge: 397
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- einzweitakter
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- Registriert: Mo 3. Sep 2012, 20:26
- Wohnort: Kordel
Ich denke es gibt viel zu viele Anwälte denen ist jedes Mittel recht ist um Geld zu verdienen.
Und auch die Mitmenschen werden immer unverschämter.
Dieses ergibt eine gefährliche Mischung.
Aber im Kaufvertrag vereinbaren, dass das Fahrzeug bei der Übergabe ohne Mängel ist kann mit Sicherheit nicht schaden.
Ist auch eine Art Hemmschwelle für weitere Schritte.
Und auch die Mitmenschen werden immer unverschämter.
Dieses ergibt eine gefährliche Mischung.
Aber im Kaufvertrag vereinbaren, dass das Fahrzeug bei der Übergabe ohne Mängel ist kann mit Sicherheit nicht schaden.
Ist auch eine Art Hemmschwelle für weitere Schritte.
Gruß Günter
Frei statt Bayern!!
Frei statt Bayern!!
Das Verfahren bezieht sich auf den Verkauf von gewerblich an privat.
Dort gilt die Beweislastumkehr nach 6 Monaten bei grundsätzlich 2 Jahren Gewährleistung, die jedoch vertraglich auf 1 jahr verkürzt werden kann bei gebrauchten Gütern.
Das ist alles nichts Neues, sondern seit Jahren gängige Rechtspraxis. Steht so im BGB, 2. Buch, Schuldrecht.
Grüße,
Bernd
Dort gilt die Beweislastumkehr nach 6 Monaten bei grundsätzlich 2 Jahren Gewährleistung, die jedoch vertraglich auf 1 jahr verkürzt werden kann bei gebrauchten Gütern.
Das ist alles nichts Neues, sondern seit Jahren gängige Rechtspraxis. Steht so im BGB, 2. Buch, Schuldrecht.
Grüße,
Bernd
- RDThorsten
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- Registriert: Mi 6. Nov 2002, 01:00
- Wohnort: 26160 Bad Zwischenahn 42,3 km bis zur Nordsee
- georg_horn
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