Meine 1WW hat im Brief die original Vollverkleidung eingetragen. Nun habe ich das ja alles auf die nackte Version umgestrickt. Muss ich die Verkleidung für den TÜV austragen lassen? Wenn ja, gibt es da von Yamaha eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder ähnliches? Die SuFu hat mir keine zufriedenstellende Auskunft gegeben

Gruß
Alex