Ebay Aktion abgebrochen

Hier könnt ihr alles loswerden, was sonst nirgendwohin passt, außer Anzeigen - die werden rigoros gelöscht!

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StVOnix
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Ebay Aktion abgebrochen

Beitrag von StVOnix »

Hallo
Das dürfte hier auch interessant sein, weil ja schon viele solche Aktionen erlebt haben.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... eitrag.rdf

Gruß
Rene
moin

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m.eckert77
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Beitrag von m.eckert77 »

Ach, was soll man sich darüber aufregen... Hoch lebe Justizia, die über jeden von uns wacht aber Ihre Augen ja nicht überall gleichzeitig haben kann.
Schau mal in die Kommentare rein, da ist so ziemlich jede Möglichkeit aufgeführt wie es auch ohne Klagen von Amöben geht.
Ich danke allen die geschwiegen haben obwohl sie nichts zu sagen hatten.
manicmecanic

Beitrag von manicmecanic »

Ist nicht mehr so neu Rene...im net hab ich vor einiger zeit schon davon gelesen daß es schmarotzer gibt die sich auf solche auktionen nur deshalb festgelegt haben...
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StVOnix
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Beitrag von StVOnix »

Ich seh das mehr aus der umgekehrten Perspektive.
Wie oft hatten wir das schon in der Ebay-Rubrik, dass Aktionen abgebrochen wurden, weil sich der Preis nicht in die richtige Richtung bewegt hat. Oder weil der Verkäufer ein besseres Angebot erhalten hat. Mit dem Urteil ist klar, dass sich diese Schlaumeier nicht so einfach rauswinden können.

Gruß
Rene
moin

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Silvio63
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Beitrag von Silvio63 »

Dafür braucht es nicht Ebay. Das reicht auch schon, wenn hier im Forum
einer was anbietet und es kommt in den gegenseitigen PN`s zu einer klaren Kaufabsicht und der Verkäufer meint er müsse den Käufer verarschen, wie mit, es hat sie gestern einer abgeholt, usw. usw..

Ich hasse sowas.

Gruß
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georg_horn
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Beitrag von georg_horn »

Umgekehrt gibts es auch Leute die zusagen etwas zu kaufen und dann kommen sie an und suchen in den Krümeln und wollen weniger bezahlen. Oder tauchen zum vereinbarten Termin dann doch nicht auf.

Ich finde dieses Urteil nicht korrekt, der hat doch nicht ernsthaft geglaubt dass er ein Auto das noch rund 5.000 wert ist für einen EUR bekommt oder für sein Maximalgebot von 555 oder was es waren. Wäre das Angebot weiter gelaufen hätten ja andere mehr geboten. Das riecht schon nach Absicht...

Anders wäre es imho wenn die Auktion ausgelaufen wäre zu einem Preis der dem Verkäufer zu gering ist.

Gruss,
Georg
Gruss,
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(Uli Peil im XJ-Forum)
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StVOnix
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Beitrag von StVOnix »

Was denn? Hat ihm doch keiner gesagt, dass er die Auktion abbrechen soll.
Und zu dem Zeitpunkt war das Auto genau einen Euro wert. Nämlich das höchste Gebot.
Selber Schuld, wenn er so clever sein will. Wer anderen eine Grabe grubt und so.

Gruß
Rene
moin

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m.eckert77
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Beitrag von m.eckert77 »

Dann nimm einfach mal an, dass der Typ seiner Karre in der Woche der Auktion das Licht ausgeblasen hätte. Die Gebote wären unterdessen schon bei 4000 gewesen und er schreibt es gnädigerweise noch dazu, dass das Ding ab heute Aktenkofferformat hat.
Hätte der dann Recht bekommen? Ist doch dem Bieter mit Kaufabsicht und zu diesem Zeitpunkt höchstem Gebot sein Problem wenn sowas passiert. Also soll er doch abdrücken und das Alteisen holen.

Fahrzeuge auf Ebay zu versteigern habe ich aufgehört, hat zuviel Humanmüll da drin, da überlege ich mir lieber. was ich gern hätte und inseriere ganz normal. Der Kaufvertrag wird erst unterschrieben wenn Beide glücklich sind und gut ist. Da kommt auch keiner dumm, weil man kann sich ja nicht mehr im WWW verstecken. Man einigt sich oder halt nicht und geht wieder seiner Wege.

Vor einer Weile hab ich eine Kupplungspumpe meiner ehem SS 750 bei Ebay vertickt, lustigerweise liegen die Gebote bei sowas immer nur 10-20 Euro wie der Neupreis dort ist (liegt wohl dran dass Ducati dabeisteht).
Der dumme Hund der sie ersteigert hat, kam dann nach 3 Wochen und wollte mir angeben, dass die Pumpe total fest gewesen wäre, er für den Müll von knapp 70 Euro noch 40 für einen Überholsatz kaufen musste und er nun erwartet, dass ich die ihm zurückerstatte.
In meiner gewohnt schüchternen Art hab ich ihm dann mitgeteilt, dass er etwas spät kommt, mir ins Gesicht lügt und er mir den Buckel runterrutschen mag. Wenn er meint auch mit neg. Bewertung. Komisch, gab weder eine Antwort noch eine neg. Bewertung von dem.

Dieses Gesindel, welches nichts besseres zu tun hat als zu versuchen andere zu verarschen kommt auch noch offiziell zu seinem Recht....
Ne, da hab ich null Verständnis für.
Der Kerl bot auf Ware mit einem definiertem Auktionsende. Steht der Artikel dann vor diesem Termin aus irgendwelchen Gründen nicht mehr zum Verkauf dann ist es halt Pech.
Der grosse Segen der Rechtsschutzversicherung für jeden Pfosten kann das nun ändern wie man sieht.

Muss aber auch sagen, dass solche Leute auch in der heutigen Zeit bei Ebay noch die Ausnahme darstellen. Ich kann die an einer Hand abzählen, die versuchten mir ans Bein zu pinkeln.

Wenn man eine Verkaufsabsicht oder auch eine Kaufabsicht darniederlegt dann zeugt es einfach von Anstand wenn man sich daran hält, was nicht mal im Forum immer selbstverständlich ist.
Ich danke allen die geschwiegen haben obwohl sie nichts zu sagen hatten.
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RDThorsten
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Beitrag von RDThorsten »

Silvio63 hat geschrieben:Dafür braucht es nicht Ebay. Das reicht auch schon, wenn hier im Forum einer was anbietet und es kommt in den gegenseitigen PN`s zu einer klaren Kaufabsicht und der Verkäufer meint er müsse den Käufer verarschen, wie mit, es hat sie gestern einer abgeholt, usw. usw..

Ich hasse sowas.

Gruß
Silvio, das Moped steht hier noch. :wink:
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StVOnix
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Beitrag von StVOnix »

m.eckert77 hat geschrieben:Dann nimm einfach mal an, dass der Typ seiner Karre in der Woche der Auktion das Licht ausgeblasen hätte. Die Gebote wären unterdessen schon bei 4000 gewesen und er schreibt es gnädigerweise noch dazu, dass das Ding ab heute Aktenkofferformat hat.
Hätte der dann Recht bekommen?
Mit dem Gebot ist das Ding formal verkauft. Wenn man dann noch damit fährt und einen Schaden anrichtet, dann hat man den Schaden zu begleichen.
Nehmen wir an, der Verkauf hätte in der unvirtuellen Welt statt gefunden.
Der Käufer hat den Artikel besichtigt, der Kaufvertrag ist unterschrieben und eine Abholung in der nächsten Woche vereinbart.
Fährt der Verkäufer dann damit weiter? Und wenn ja, und er fährt das Ding kaputt - was dann? Es war ja formal schon vorher verkauft.
moin

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georg_horn
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Beitrag von georg_horn »

Und zu dem Zeitpunkt war das Auto genau einen Euro wert. Nämlich das höchste Gebot.
Wenn die Auktion ausgelaufen ist, ist es soviel Wert wie der dann Höchstbietende geboten hat. Während die Auktion läuft kann man das so imho nicht sagen. Sonst müsste ja der der das erste Gebot abgibt direkt den Zuschlag bekommen, weil er ja das bietet was es wert ist. So funktionieren Auklionen aber nicht.

Das Problem ist, das ebay überhaupt das Abbrechen von Auktionen erlaubt, ausser in Sonderfällen wo die Vase wirklich runtergefallen ist oder das Auto zsammgefahren wurde, was man ja dann auch beweisen kann. Aber so ein Urteil öffnet die Tür für Gauner die 1 EUR auf Autos bieten und drauf warten dass der Verkäufer die Auktion abbricht.
Mit dem Gebot ist das Ding formal verkauft.
Imho erst nachdem die Auktion ausgelaufen ist und wenn bis dahin kein anderer höher geboten hat.

Gruss,
Georg
m.eckert77
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Beitrag von m.eckert77 »

Rene, explizit Dir mit diesen Ansichten wünsche ich, nie an einen Bieter zu geraten wie denjenigen, der von Gerichten nun noch belohnt wird, dass er eine krumme Tour abzieht.
Ich danke allen die geschwiegen haben obwohl sie nichts zu sagen hatten.
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StVOnix
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Beitrag von StVOnix »

Es geht doch gar nicht um Ansichten. Sondern um Tatsachen.
Wenn du auf einen Artikel bietest, musst du dein Gebot bestätigen. Und dabei wirst du ausdrücklich und unübersehbar darauf hingewiesen, dass du mit dieser Bestätigung einen rechtsverbindlichen Vertrag eingehst. Und zwar nicht, wie Georg sagt, erst bei Auktionsende.
Und natürlich gilt diese Rechtsverbindlichkeit für beide Seiten: Anbieter und Käufer. Ob man deshalb klagen muss, steht auf einem anderen Blatt. Seh ich auch nicht so. Ich find's aber richtig, dass für Käufer und Verkäufer die gleichen Rechte und Pflichten gelten müssen.
Und derjenige, der beschissen hat, war in dem Fall der Verkäufer. Daher versteh ich gar nicht, warum ihr den jetzt so in Schutz nehmt.
moin

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2-Takt-Sigi
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Beitrag von 2-Takt-Sigi »

Man kann doch offiziell bis 24Std vor Ende die Auktion abbrechen, wo liegt da das Problem? Der Verkäufer kann es sich doch überlegen.

Gruss Sigi
Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sichs gänzlich ungeniert!
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Brechty
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Beitrag von Brechty »

2-Takt-Sigi hat geschrieben:Man kann doch offiziell bis 24Std vor Ende die Auktion abbrechen, wo liegt da das Problem? Der Verkäufer kann es sich doch überlegen.

Gruss Sigi
Sicher kann er das - aber vorher, d.h. BEVOR er eine Willenserklärung zu einem Rechtsgeschäft abgibt.
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