Abgasuntersucheung bei 1WW Erstzulassung 1990 notwendig?

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Kilroy
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Beitrag von Kilroy »

Wieso muss beim Fahhrad die Bremse denn rechts sein?
Watt en Quatsch ... Kölle Allaf
Mit einem Gruß aus dem Westen
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K-RD350
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Beitrag von K-RD350 »

Mir ist es jüngst passiert, dass trotz eines Eintrages im Brief (...gilt als vor dem 1.1.89 zugelassen...) die neuerdings stets freundlichen Blaukittel auf der AU bestanden, mit einem Hinweis auf EU-Normen und einem Papier - was der stets Kundenfreunliche mir als wartendem Untertan in Kopie "gerne" überlassen hat. Irgend ein unverständlicher und aus dem Zusammenhang gerissener Auszug aus irgendwelchen internen Handbüchern, wimmelt nur so vor Paragraphen, blubb. Wenn's interessiert, kann ich es ja zur Tiefenanalyse (oder für Alpträume) mal scannen und einstellen.

Denke Georg hat es gut auf den Punkt gebracht: die bestehen (anscheinend heute vermehrt) einfach drauf, und ohne AU gibt's dann einfach keine Plakette. Und wer klappert dann denn schon mehrere Prüfstellen ab...

Gruß
Hägar
wwild
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Beitrag von wwild »

K-RD350 hat geschrieben:... Und wer klappert dann denn schon mehrere Prüfstellen ab...

Gruß
Hägar
Ich.

Mittlerweile halte ich von den Blaukitteln (bis auf eine einzelne Ausnahme und der fährt TZ) gar nix mehr.
Ich hatte da im letzten Jahr so ne Odyssee wegen der Zulassung einer 125er (folgende Assagen sind damals bei 3 TÜV Prüfstellen gefallen:

1. "Kommen sie morgen früh wieder, heute ist keiner da der Ahnung hat". (zu dem Zeitpunkt waren mindestens 3 Prüfer in der Halle - ich frage mich, wie die dann die Fahrzeuge begutachtet haben)
2. "Wenn sie ein anderes Ritzel montieren, ändert sich die Leistung des Fahrzeugs." ( klar, ist bei meinem Auto auch so, die Motorleistung ändert sich bei jedem Schaltvorgang --- ehrlich!!!!)
3. "Wenn Sie ein anderes Ritzel montieren muss zwingend ein Geräuschgutachten durchgeführt werden." (Er ließ sich davon nicht abbringen,obwohl ich Ihm erklärt habe, dass bei einer längeren Übersetzung die Drehzahl und damit die Geräuschentwicklung sicherlich weniger wären, als bei einer kürzeren Übersetzung)

Und ich dachte immer, ich hätte es da mit sachverständigen Ingenieuren z tun....


Zur normalen HU fahre ich derzeit deshalb zu den Grünkitteln - Zitat bei der letzten HU vom Grünkittel wegen technischen Details an der TZR - "bei solch alten Fahrzeugen in dem Zustand kennen die Halter sich meist mehr in der Materie aus als wir".
Ich hab's nicht verneint :)
Gruß Werner
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RDThorsten
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Beitrag von RDThorsten »

Hehehe, zu meiner DT250mx sagte der Kittel letztes mal. Was soll ich daran denn Prüfen, die sieht doch gut aus.

OK, blinken musste ich dann aber trotz dem... :lol:
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Friedel
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Beitrag von Friedel »

Ich habe mal meinen "Blaukittel" befragt.
Wenn der Zusatz "gilt vor dem 1.1.1989 erstmals zugelassen" fehlt wird er die ASU machen.
Da hilft nur den "verlorengegangenen" Zusatz im Straßenverkehrsamt ? nachtragen zu lassen ( alter Brief oder Yamahabescheinigung ? ).
Übigens habe ich keine Probleme mit dem TÜV, Sondereintragungen und Änderungen frage ich bei dem "Motorradingenieur" nach, der "einfache" TÜV-Mann der nur HU macht ist da einfach überfordert.
Wenn man dann den Papierkrieg sieht, den der "Motorradingenieur" z.B. bei einer Änderung meiner Räder/Reifen in der RD500 zu erledigen hat, versteht man die "Zurückhaltung" der Prüfer.

Friedel
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Kilroy
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Beitrag von Kilroy »

der "einfache" TÜV-Mann der nur HU macht ist da einfach überfordert.
So sehe ich das auch, Friedel. In Deustchland wird ja alles reguliert und das muss mit Bescheinigungen, Erlaubnissen, Gutachten und was weiß ich noch alles nachgewiesen werden.
Die Prüfer machen auch nur ihre Arbeit und wenn die Vorgabe beim TÜV strenger als zb. bei der Dekra ist, dann müssen die sich einfach daran halten.
Ist halt nur wieder mal blöd für den "Kunden", nämlich uns.
Gruß Uwe
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m.eckert77
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Beitrag von m.eckert77 »

Seid froh dass eine Eintragung fahrzeugfremder Räder oder ähnlichem Kram überhaupt möglich ist. Hier geht das absolut nicht, es sei denn Yamaha würde bestätigen dass die RGV-Räder in der RD sicher und tauglich sind ;)

Abgasuntersuchungen gibts (noch) gar keine. Diesbezüglich ist es in D aber auch kein Aufriss, das Prüfinstitut zu wechseln um auch weiterhin ohne Extragebühr durch die HU zu laufen.

Meine Autowerkstatt über der Grenze hatte lange Jahre immer den TÜV im Haus. Als er seit neustem verlangte, die AU selbst durchzuführen und noch Gebühren abzusahnen wurde der kurzerhand rausgeworfen und seither kommt Dekra wöchentlich zu Besuch und akzeptiert auch die AU, welche mit geeichtem werkstatteigenem Gerät durchgeführt wurde.
Da stimmts doch daheim schon nicht, denen fehlts einfach am Wettbewerb.
Ich danke allen die geschwiegen haben obwohl sie nichts zu sagen hatten.
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georg_horn
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Beitrag von georg_horn »

Wenn man dann den Papierkrieg sieht, den der "Motorradingenieur" z.B. bei einer Änderung meiner Räder/Reifen in der RD500 zu erledigen hat, versteht man die "Zurückhaltung" der Prüfer.
Das ist aber doch sein Job!

Gruss,
Georg
Gruss,
Georg

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Holliheitzer
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Beitrag von Holliheitzer »

Ist denn da Papierkrieg?
Mein Prüfer macht Fotos von den Umbauten und trägt das recht schnell in den TÜV Compi ein. Das wars.
Deswegen verstehe ich nicht, warum da immer son Wind gemacht wird, wenn man mit nem Umbau kommt , der schon zig mal gemacht wurde in der BRD.
Also z.B. 16" Felge raus und 17" da rein.
Das muss dann auch zig mal im Compi stehen und wenn das ein Ing. durchgeführt hat, sollte es sozusagen bei allen folgenden Eselchen OHNE Vorlage von Briefkopien glatt durchgehen (wenn alles sauber gemacht wurde am Mopped).
Ich finde den tatsächlichen Aufwand daher nicht so arg, ich bin ja dabei und sehe wie es ist.

Wenn man den wichtigen Satz nachtragen kann, dann sollte man das auch tun. Kostet dann nur noch 1x was auf dem Amt. Dann kann der Prüfer auch nichts mehr machen von wegen abkassieren.


Gruß Holli
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Flory
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Beitrag von Flory »

War eben noch mal bei meinen TÜV- Prüfer. (Macht alle Sonderabnamen beim Motorrad). AU ab 01.01.1989 EZ bei allen Fahrzeugen, ohne Ausnahme.
Wenn es einige nicht machen, ist das nicht korrekt. Also glücklich sein und
und gut.
Sondereintragungen, wie Räder sind immer Einzelabnahmen. Briefkopie eines anderen Fahrzeug gilt als Nachweis, dass es möglich ist. Es wird die Umsetzung und Ausführung geprüft. Alles ist fahrzeugbezogen und nicht allgemeingültig.

Gruß Flory
Friedel
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Beitrag von Friedel »

"Gilt bezgl. §47 Abs. 7 bzw. 8 STVZO als vor dem 1.1.89 erstmals in den Verkehr gebracht gekommen"

Das gilt für mich, konnte mich deswegen auch noch nicht mit dem TÜV anlegen, würde ich aber durchziehen.

Friedel
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RDThorsten
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Beitrag von RDThorsten »

Sehe ich wie Friedel. Vielleicht sollte man die Jungs einfach mal verklagen!
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georg_horn
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Beitrag von georg_horn »

Deswegen verstehe ich nicht, warum da immer son Wind gemacht wird, wenn man mit nem Umbau kommt , der schon zig mal gemacht wurde in der BRD.
Das ist einfach, die Maf^w^wder Tüv will bei jedem einzelnen die Prüfgebühren kassieren!
War eben noch mal bei meinen TÜV- Prüfer. (Macht alle Sonderabnamen beim Motorrad). AU ab 01.01.1989 EZ bei allen Fahrzeugen, ohne Ausnahme.
Wenn es einige nicht machen, ist das nicht korrekt
Der Mann irrt. Auf Seite 1 dieses Threads kann man doch folgende Aussage vom Tüv höchstpersönlich lesen: An Ihrem Fahrzeug ist wegen der Eintragung FZ.Gilt BEZ. Par.47 Abs.7 STVZO als vor dem 01.01.1989 in den Verkehr gekommen keine Abgasuntersuchung erforderlich.

Wenn er sich da drüber hinwegsetzt ist das Willkür und Abzocke.
Sondereintragungen, wie Räder sind immer Einzelabnahmen. Briefkopie eines anderen Fahrzeug gilt als Nachweis, dass es möglich ist. Es wird die Umsetzung und Ausführung geprüft. Alles ist fahrzeugbezogen und nicht allgemeingültig.
Das widerspricht sich doch selbst. Wenn die Briefkopie als Nachweis gilt, muss doch nicht mehr die Umsetzung und Ausführung geprüft werden.

Gruss,
Georg
Gruss,
Georg

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Holliheitzer
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Beitrag von Holliheitzer »

Wie mir das scheint, kocht da beim TÜV jeder Ing seine eigene Suppe. Scheiss egal ob es das einen StVo Paragraphen gibt oder nicht. Hauptsache ich bin der King aufn Amt :roll: .

Da muss man eben woanders hin und gut. Da müssen wir uns jetzt hier bitte nicht in Haare gehen, Ok? DIE beim TÜV sind sich nicht einig ,ganz klar :D

Gruß Holli
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rdquaktia
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Beitrag von rdquaktia »

Unser TÜV-Prüfer sagt genau das gleiche wie Friedel:
Wenn der Zusatz "gilt vor dem 1.1.1989 erstmals zugelassen" fehlt ... muss !!! er die ASU machen. Es genügt eine originale Yamaha-Bescheinigung. Diese gilt aber nur für eine spezielle Fahrgestellnummer und ist somit nicht übertragbar auf andere RD 350. Yamaha ist da sehr freundlich, ...die schicken die Bescheinigung per Post oder PDF sehr zügig zu.
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