Abgasuntersucheung bei 1WW Erstzulassung 1990 notwendig?

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georg_horn
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Abgasuntersucheung bei 1WW Erstzulassung 1990 notwendig?

Beitrag von georg_horn »

Moin,

meine 1WW ist EZ 1990, es müsste also normal beim Tüv eine AU gemacht werden. Im Brief/Schein steht aber eine Eintragung, dass sie laut §xy als vor dem 1.1.1989 in den Verkehr gekommen gilt. Mit EZ vor '89 müsste ja keine AU gemacht werden. Dennoch wurde laut Prüfbericht, den ich vom Vorbesitzer bekommen habe, beim letzten Tüv eine AU gemacht. Hat noch jemand eine RD mit EZ 89, 90 oder später und wird da regelmässig eine AU gemacht?

Gruss,
Georg
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redandblue
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Beitrag von redandblue »

Es ist keine AU nötig.
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Holliheitzer
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Beitrag von Holliheitzer »

Irgendwie scheiden sich hier die Geister beim TÜV, keine Ahnung warum. Ich muss bei meinem Prüfer auch die AU blechen obwohl der Satz drin steht. Allerdings ist meine 1WW Erstzulassung 1990, also ein "Ladenhüter".
Und genau nach dem Datum der Erstzulassung ist das wohl geregelt....der Satz ist egal. Obwohl.....andere Fahrer scheinen ja ihr Geld wiederbekommen zu haben wegen dem Satz :roll: .

Die Blaukittel wissen auch nicht immer alles, aber was jetzt 100%ig stimmt weis ich auch nicht. Ist vielleicht auch wieder je Bundesland unterschiedlich in der Regelung.
Vielleicht kann es ja jemand vom TÜV mal 100%ig klar stellen hier. Wir haben ja einen "Bombenleger " (Martin) der es wissen muss :wink: .

Gruß Holli
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georg_horn
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Beitrag von georg_horn »

Eben von der Dekra zurückgekommen, ohne Mängel und ohne HU (edit: ohne AU natürlich). Ich musste den Prüfer aber darauf hinweisen, dass er ruhig den Rüssel mal reinhalten könne aber dass imho keine AU nötig sei wegen der Eintragung. Da hat er gleich eingelenkt und erklärt dass ich schlauer sei als er! ;-) Seine Erklärung war auch, dass es sich um Restbestände handele, die vor Einführung der neuen AU-Pflicht schon gebaut waren, aber erst danach zugelassen wurden. Da wurde dem Hersteller wohl zugestanden, dass er die Exemplare noch verkaufen durfte. Demnach musst du also nicht für die AU blechen, Holli.

Gruss,
Georg
Zuletzt geändert von georg_horn am Mi 27. Mär 2013, 08:20, insgesamt 1-mal geändert.
Gruss,
Georg

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Dirk01
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Beitrag von Dirk01 »

Tach auch

ich hatte beim TÜV mal offiziell nachgefragt.

Antwort:

"....vielen Dank für Ihre Anfrage.


Ab dem 01.01.1989 traten Bestimmungen in Kraft, nach denen für Krafträder, die erstmals in den Verkehr gebracht werden sollten, die Einhaltung der Emissionsvorschriften der ECE-Regelung 40 nachgewiesen werden musste.


Mit der 41. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Bestimmungen (BGBl. 2006, Teil I, S. 470 ff.) wurde vorgeschrieben, dass an Motorrädern, die ab dem 01.01.1989 erstmals in den Verkehr gebracht wurden, ab dem 01.03.2006 im Rahmen der Hauptuntersuchungen (HU) eine Abgasuntersuchung durchzuführen ist.



An Ihrem Fahrzeug ist wegen der Eintragung FZ.Gilt BEZ. Par.47 Abs.7 STVZO als vor dem 01.01.1989 in den Verkehr gekommen keine Abgasuntersuchung erforderlich.

............ "



Gruß
Dirk
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Kilroy
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Beitrag von Kilroy »

ohne Mängel und ohne HU
Georg, ich glaube da handelt es sich um einen Schreibfehler, denn sonst wärest Du sicher nicht so fröhlich :D
Gruß Uwe
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georg_horn
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Beitrag von georg_horn »

Hach, immer datt jenaue! Es soll natürlich AU heissen...

Gruss,
Georg
Gruss,
Georg

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WAXturbo
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Doch, muss...

Beitrag von WAXturbo »

oder auch "alle Jahre wieder"

Grüß euch,

muß auch mal meinen Senf zugeben:

§47 Absatz 7 StVZO schreibt vor, dass ab EZ 1989 alle Motorräder >50ccm der ECE-R40 entsprechen müssen (Abgasnorm für Motorrader). Es gab aber eine Sonderregelung für Lagerfahrzeuge, die haben dann oft aber nicht immer im Schein stehen(sinngemäß): gilt bez. §47(7) StVZO als vor dem 1.1.1989 zugelassen.

Im ehemaligen §47a war die AU für PKW und LKW ohne OBD geregelt. Dieser ist zum 1.1.2010 weggefallen, AU für PKW und LKW jeweils mit und ohne ODB sind seither in Anlage VIII und VIIIa der StVZO geregelt.

Die AUK (AU bei den Motorrädern) war schon immer in der Anl. VIII und VIIIa vorgeschrieben.

Lange Rede, kurzer Sinn:
Das G'Satzl im Schein bedeutet: Lieber Herr Yamaha/Suzuki/Honda/... , du darfst dein Mopped verkaufen und der Käufer kriegt sein Gerät auch zugelassen, obwohl die Rechtslage eigentlich anders ist. Du kannst ja nichts dafür dass die Banausen dein Gerät nicht rechtzeitig zu würdigen gewußt haben.

Mit der AUK hat das aber nichts zu tun.

Wenn Ihr also einen Prüfer findet, der das anders sieht, freut euch und alles ist super. Und lasst mir mein Ding machen, so wie sichs gehört. Danke

Grüße
Franz
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RDThorsten
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Beitrag von RDThorsten »

So habe ich es gemacht:

Einfach mal Yamaha anschreiben. Dann bekommt ihr das hier und alles wird gut:

http://www.dfh-team.de/AusnahmegenemigungAU.pdf
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Gixxer05
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Beitrag von Gixxer05 »

RDThorsten hat geschrieben:So habe ich es gemacht:

Einfach mal Yamaha anschreiben. Dann bekommt ihr das hier und alles wird gut:

http://www.dfh-team.de/AusnahmegenemigungAU.pdf


KLASSE :D genau DAS TEIL hab ich gesucht,meine Rennleitung :evil: wollt mir ne AU verpassen, weil ich auch nen Ladenhüter hab. DANKE!!
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RDThorsten
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Beitrag von RDThorsten »

So Männder, mein Graukittel vom TÜV Nord hat sich am Sonnabend nicht mehr bereiterklärt trotz Vorlage der Ausnahmegenemigung auf die AU zu verzichten.

Bin dann zum GTÜ, die habe auf die AU verzichtet.

Gibt es da irgendwelche neuen Erkenntnisse?
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Holliheitzer
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Beitrag von Holliheitzer »

Ich habe auch schon gehört, das es da nen Sprung zurück geben haben soll. Genau weis ich das aber nicht. Aber es könnte sein, das die Jungs doch wieder per neuen Regelung zum Termin der Erstzulassung gehen trotz dem wichtigen Satz.

Meine 21a hatte aber letzten Monat beim TÜV keine AU bekommen obwohl Erstzul. 1990. Das Schnüffelstück hatte er schon im Pott drin und war am messen :lol: . Man kanns ja versuchen :P .

Falls die da aber wieder mit anfangen, gehe ich auch zur Dekra oder GTÜ.

Gruß Holli
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StVOnix
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Beitrag von StVOnix »

Offenbar ist die "Inverkehrbringung" gestrichen worden.

http://www.dekra.de/de/5452

http://www.tuev-nord.de/de/checks-und-u ... g-2965.htm


Gruß
Rene
moin

[font=Comic Sans MS]Das Leben ist wie eine Ketchupflasche - erst kommt nichts und dann alles auf einmal.[/font]
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georg_horn
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Beitrag von georg_horn »

Da steht aber nicht, dass die Eintragung "gilt bzgl. Pargraph xy als VOR dem 1.1.89 zugelassen" nicht mehr gültig wäre. Somit trifft die Bedingung "Das Motorrad wurde nach dem 1. Januar 1989 erstmals zugelassen." nicht zu und es muss keine AU-Krad gemacht werden. Ist ja eigentlich ganz einfach.

Abgesehen davon wäre es ja kein Problem, unter den 4,5% CO zu bleiben, bei meiner 1WW wurde das beim Vorbesitzer auch noch gemacht. Zur Not halten die den Rüssel in einen anderen Auspuff nur damit das Messgerät den Prüfbericht ausdruckt. Doof ist nur dass die versuchen einem etwas zu verkaufen was man nicht braucht und man dafür bezahlen soll.

Gruss,
Georg
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Kilroy
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Beitrag von Kilroy »

Doof ist nur dass die versuchen einem etwas zu verkaufen was man nicht braucht und man dafür bezahlen soll.
Genau so ist es. Aber das scheint ja mittlerweile überall Usus zu werden. Hauptsache der blöde Kunde bringt die Kohle.

Gruß Uwe
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