Wer is so blöd und kauft ein Fahrzeug ohne Papiere? Was nun?
Moderatoren: solo, Kilroy, Stefan Philipp (M)
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http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/index.html
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__12.html
"(1)...In begründeten Einzelfällen kann die Zulassungsbehörde beim Kraftfahrt-Bundesamt anfragen, ob das Fahrzeug im Zentralen Fahrzeugregister eingetragen, ein Suchvermerk vorhanden oder ob bereits eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben worden ist. Die Sätze 1 und 2 sind auch anzuwenden, wenn die Ausfüllung eines Vordrucks der Zulassungsbescheinigung Teil II beantragt wird, ohne dass das Fahrzeug zugelassen werden soll...
(2) Die Zulassungsbehörde fertigt die Zulassungsbescheinigung Teil II nach dem Muster in Anlage 7 aus. Die Ausfüllung einer Zulassungsbescheinigung Teil II sowie deren erstmalige Ausfertigung durch die Zulassungsbehörde ist nur bei Vorlage der Übereinstimmungsbescheinigung, der Datenbestätigung oder der Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des Fahrzeugs zulässig.
(4) Der Verlust eines Vordrucks der Zulassungsbescheinigung Teil II ist vom jeweiligen Empfänger dem Kraftfahrt-Bundesamt anzuzeigen. Der Verlust einer ausgefertigten Zulassungsbescheinigung Teil II ist der zuständigen Zulassungsbehörde anzuzeigen, die das Kraftfahrt-Bundesamt hiervon unterrichtet. Das Kraftfahrt-Bundesamt bietet die in Verlust geratene Bescheinigung auf Antrag im Verkehrsblatt mit einer Frist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde auf. Eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II darf erst nach Ablauf der Frist ausgefertigt werden. Wird die in Verlust geratene Zulassungsbescheinigung Teil II wieder aufgefunden, ist diese unverzüglich bei der Zulassungsbehörde abzuliefern. Absatz 6 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden.
Liest sich für mich folgendermaßen: Fahrzeug (mit) Papieren gekauft, Papiere dazu verschlampert und verloren. Mit Kaufvertrag deren Verlust anzeigen, warten und neu ausstellen lassen.
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__12.html
"(1)...In begründeten Einzelfällen kann die Zulassungsbehörde beim Kraftfahrt-Bundesamt anfragen, ob das Fahrzeug im Zentralen Fahrzeugregister eingetragen, ein Suchvermerk vorhanden oder ob bereits eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben worden ist. Die Sätze 1 und 2 sind auch anzuwenden, wenn die Ausfüllung eines Vordrucks der Zulassungsbescheinigung Teil II beantragt wird, ohne dass das Fahrzeug zugelassen werden soll...
(2) Die Zulassungsbehörde fertigt die Zulassungsbescheinigung Teil II nach dem Muster in Anlage 7 aus. Die Ausfüllung einer Zulassungsbescheinigung Teil II sowie deren erstmalige Ausfertigung durch die Zulassungsbehörde ist nur bei Vorlage der Übereinstimmungsbescheinigung, der Datenbestätigung oder der Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des Fahrzeugs zulässig.
(4) Der Verlust eines Vordrucks der Zulassungsbescheinigung Teil II ist vom jeweiligen Empfänger dem Kraftfahrt-Bundesamt anzuzeigen. Der Verlust einer ausgefertigten Zulassungsbescheinigung Teil II ist der zuständigen Zulassungsbehörde anzuzeigen, die das Kraftfahrt-Bundesamt hiervon unterrichtet. Das Kraftfahrt-Bundesamt bietet die in Verlust geratene Bescheinigung auf Antrag im Verkehrsblatt mit einer Frist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde auf. Eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II darf erst nach Ablauf der Frist ausgefertigt werden. Wird die in Verlust geratene Zulassungsbescheinigung Teil II wieder aufgefunden, ist diese unverzüglich bei der Zulassungsbehörde abzuliefern. Absatz 6 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden.
Liest sich für mich folgendermaßen: Fahrzeug (mit) Papieren gekauft, Papiere dazu verschlampert und verloren. Mit Kaufvertrag deren Verlust anzeigen, warten und neu ausstellen lassen.
- einzweitakter
- Beiträge: 357
- Registriert: Mo 3. Sep 2012, 20:26
- Wohnort: Kordel
Ich habe mal einen Anhänger ohne Papiere zugelassen. Es hat bei auch bei uns in Trier genau so funktioniert wie Uwe es geschrieben hat. Ohne Eidesstattliche Versicherung.
Und dann gibt es ja auch noch Torstens Weg.
Frei nach dem Motto: Wer viel fragt, bekommt auch viel Antwort:-)
Ich würde mir da nicht so ein Kopp machen.....
Gruß
Klaus
Und dann gibt es ja auch noch Torstens Weg.

Frei nach dem Motto: Wer viel fragt, bekommt auch viel Antwort:-)
Ich würde mir da nicht so ein Kopp machen.....
Gruß
Klaus
RDfahrniswiewenndefliechs
wir leben in BRD
und da ist es für alle gleich
ganz genau wie uwe sagt
erst polizei
die schauen ob das ding gestohlen ist
mit der unbedenklichkeitsbescheinigung
das ding tüven lassen
darf aber ist west BRD nur der TÜV nicht die dekra
in OST BRD ist das anders rum
vollabnahme gibbet nicht mehr
datenblatt (kopie von einem anderen brief ist von vorteil für die daten )
oder yamaha anschreiben für daten blatt
danach zum straßenverkehrsamt
wenn länger als 10 jahre abgemeldet
sind keine daten mehr beim KBA
und es wir eine quasi neueinfuhr durch gezogen
alles kein problem
schon 2 mal durchgezogen
nix eidesstattliche versicherung is quatsch
und da ist es für alle gleich
ganz genau wie uwe sagt
erst polizei
die schauen ob das ding gestohlen ist
mit der unbedenklichkeitsbescheinigung
das ding tüven lassen
darf aber ist west BRD nur der TÜV nicht die dekra
in OST BRD ist das anders rum
vollabnahme gibbet nicht mehr
datenblatt (kopie von einem anderen brief ist von vorteil für die daten )
oder yamaha anschreiben für daten blatt
danach zum straßenverkehrsamt
wenn länger als 10 jahre abgemeldet
sind keine daten mehr beim KBA
und es wir eine quasi neueinfuhr durch gezogen
alles kein problem
schon 2 mal durchgezogen
nix eidesstattliche versicherung is quatsch
so und nicht anders, alles andere ist leeres geschwätz und willkür der amtsfritzen.
ich habe so schon zig fahrzeuge zugelassen, in unterschiedlichen bundesländern. gestern erst ne XT ohne papier. wenn dir irgendeine zulassungsstelle sagt, die machen das nicht, dann haben sie keinen bock oder denen gefällt dein gesicht nicht.
ich habe so schon zig fahrzeuge zugelassen, in unterschiedlichen bundesländern. gestern erst ne XT ohne papier. wenn dir irgendeine zulassungsstelle sagt, die machen das nicht, dann haben sie keinen bock oder denen gefällt dein gesicht nicht.
- zwerg_der_finsternis
- Beiträge: 34
- Registriert: Do 2. Jan 2014, 19:03
- Wohnort: Bruckmühl
Hallo,
Meine eigene Erfahrung: das ist KEIN Problem, aber eins nach dem anderen
Du brauchst: einen Zettel, auf dem steht, was du für ein Fahrzeug hast. Soetwas hat mir 2x der DEKRA ausgestellt. Da steht die Schlüsselnummer, alle Angaben wie Leistung etc. drauf. Kann der Sachverständige aus dem Rechner ziehen, ist keine Ding!
=> Das kann der Mensch auf der Zulassungsstelle abtippen.
Was kann noch passieren?
- Aufbietung: Dein Fahrzeug wird für so 9 Wochen nicht zugelassen, weil sich ersteinmal jemand anders melden kann, ob er nicht die Papiere zu deinem Fahrzeug hat ...
Weiter wird geschaut, ob das Fahrzeug gestolen gemeldet ist. Ist die Frist rum, bekommst du Post und kannst die Kiste zulassen.
Das ist KEIN Problem für dich, da du ja nachweisen kannst, wo du das Fahrzeug her hast. Was dir passieren kann, ist, dass man dir das Fahrzeug wegnimmt, und es dem rechtmäßigen Besitzer zurück gibt. Dann hast du die investierte Arbeit verloren und siehst dich mit dem Verkäufer vor Gericht wieder. Dir wird nichts angehängt werden.
Die Frage ist somit, ob die vielleicht die Aufbietung machst, bevor du Arbeit investierst. ??
- Vorführung notwendig: die Zulassungsstelle will vielleicht mal sehen, ob es die Kiste wirklich gibt. Man fährt vor, ein Mensch schaut sich die Schlüsselnummer an und gut. Aktion von 20 Minuten incl. Anstehen.
---------------------------------------------
Ich verstehe dein Problem irgendwie nicht.
Ich hab schon mal eine RD 200 DX zugelassen, zu der hatte ich: NIX. (Außer einem neuen TÜV-Gutachten und dem Dokument mit den tech. Angaben vom DEKRA)
Ich hab sie geschenkt bekommen, ich hatte noch nicht einmal einen Kaufvertrag. Das war belastend, weil es zur Aufbietung kam. Das kostete Geld, am meisten ärgerte mich aber, dass ich nicht Fahren konnte, wo doch alle gerade fertig war. Sonst: kein Problem!
Letztes Jahr hab ich eine 350er Jawa zugelassen, zu der hatte ich nur den Kaufvertrag. (Außer einem neuen TÜV-Gutachten und dem Dokument mit den tech. Angaben vom DEKRA)
Da wurde noch nicht einmal eine Aufbietung gemacht, die haben mir das einfach zugelassen.
-----------------------------------------
Was ich sagen will: das ist zwar nervig, weil man zahl sich doof an Gebühren für neuen Brief, Schein, Aufbietung, Kennzeichen ... das geht richtig ins Volle. Aber: es ist völlig problemlos machbar,
Noch ein Tipp: mach es nicht selber.
Investier die 35 Euros für einen Zulassungsservice, und du wirst sehen: der weiß wie es geht.
Der kommt zu dir, sagst ihm: hier alles was ich hab: Kaufvertrag.
Das ist übrigens auch der Unterschied zw. der Zulassung der 200der DX (selber gemacht, Aufbietung) und der 350er Jawa (Zulassungsservice, keine Aufbietung).
=> Herr Zulassungsservice und Mitarbeiter Zulassungsstelle ... man kennt sich würde ich sagen.
Viele Grüße!
PS: das sind berliner Erfahrungen.
Meine eigene Erfahrung: das ist KEIN Problem, aber eins nach dem anderen

Du brauchst: einen Zettel, auf dem steht, was du für ein Fahrzeug hast. Soetwas hat mir 2x der DEKRA ausgestellt. Da steht die Schlüsselnummer, alle Angaben wie Leistung etc. drauf. Kann der Sachverständige aus dem Rechner ziehen, ist keine Ding!
=> Das kann der Mensch auf der Zulassungsstelle abtippen.
Was kann noch passieren?
- Aufbietung: Dein Fahrzeug wird für so 9 Wochen nicht zugelassen, weil sich ersteinmal jemand anders melden kann, ob er nicht die Papiere zu deinem Fahrzeug hat ...
Weiter wird geschaut, ob das Fahrzeug gestolen gemeldet ist. Ist die Frist rum, bekommst du Post und kannst die Kiste zulassen.
Das ist KEIN Problem für dich, da du ja nachweisen kannst, wo du das Fahrzeug her hast. Was dir passieren kann, ist, dass man dir das Fahrzeug wegnimmt, und es dem rechtmäßigen Besitzer zurück gibt. Dann hast du die investierte Arbeit verloren und siehst dich mit dem Verkäufer vor Gericht wieder. Dir wird nichts angehängt werden.
Die Frage ist somit, ob die vielleicht die Aufbietung machst, bevor du Arbeit investierst. ??
- Vorführung notwendig: die Zulassungsstelle will vielleicht mal sehen, ob es die Kiste wirklich gibt. Man fährt vor, ein Mensch schaut sich die Schlüsselnummer an und gut. Aktion von 20 Minuten incl. Anstehen.
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Ich verstehe dein Problem irgendwie nicht.
Ich hab schon mal eine RD 200 DX zugelassen, zu der hatte ich: NIX. (Außer einem neuen TÜV-Gutachten und dem Dokument mit den tech. Angaben vom DEKRA)
Ich hab sie geschenkt bekommen, ich hatte noch nicht einmal einen Kaufvertrag. Das war belastend, weil es zur Aufbietung kam. Das kostete Geld, am meisten ärgerte mich aber, dass ich nicht Fahren konnte, wo doch alle gerade fertig war. Sonst: kein Problem!
Letztes Jahr hab ich eine 350er Jawa zugelassen, zu der hatte ich nur den Kaufvertrag. (Außer einem neuen TÜV-Gutachten und dem Dokument mit den tech. Angaben vom DEKRA)
Da wurde noch nicht einmal eine Aufbietung gemacht, die haben mir das einfach zugelassen.
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Was ich sagen will: das ist zwar nervig, weil man zahl sich doof an Gebühren für neuen Brief, Schein, Aufbietung, Kennzeichen ... das geht richtig ins Volle. Aber: es ist völlig problemlos machbar,
Noch ein Tipp: mach es nicht selber.
Investier die 35 Euros für einen Zulassungsservice, und du wirst sehen: der weiß wie es geht.
Der kommt zu dir, sagst ihm: hier alles was ich hab: Kaufvertrag.
Das ist übrigens auch der Unterschied zw. der Zulassung der 200der DX (selber gemacht, Aufbietung) und der 350er Jawa (Zulassungsservice, keine Aufbietung).
=> Herr Zulassungsservice und Mitarbeiter Zulassungsstelle ... man kennt sich würde ich sagen.
Viele Grüße!
PS: das sind berliner Erfahrungen.
Das war aber nicht in Mühlacker, oder ?so kommst du bei unserer Zulassungstelle nicht weiter, der letzte Halter im Brief bzw. Eingetragene muß die Eidestl. machen und kein anderer... O-ton Chefin Zulassungstelle PF.
Und wenn der letzte Halter am Zentralfriedhof liegt, kannst das Moped draufstellen ?
Hatte ebenso Probleme mit einer Honda ohne Papiere, die mir verlorengegangen waren. Hatte die zwar mitbekommen, aber selbst verloren.
Eidesstattliche Erklärung usw. nach der Anleitung oben aus Oldtimer-Prasix hat niemand interessiert, die wollten einfach nicht.
Hab mich an den Leiter der Zulassungsstelle Enzkreis gewandt und dann gings ganz
schnell.
Wie oben steht, Begründung schriftlich verlangen und schriftlich Einspruch erheben.
Hallo,
aus dem Bekanntenkreis habe ich vernommen, dass die Zulassungsstellen in den neuen Bundesländern "normaler" sind, als in den alten.
Vielleicht könnte das ja ein Weg sein?
Wenn es hart auf hart kommt: hier findet sich sicher jemand aus einem "normalen" Zulassungsbezirk (ich incl.) der das Teil zulässt.
Kostet zwar Geld, aber wenn die Kiste erst einmal legal ist ...
Grüße!
aus dem Bekanntenkreis habe ich vernommen, dass die Zulassungsstellen in den neuen Bundesländern "normaler" sind, als in den alten.
Vielleicht könnte das ja ein Weg sein?
Wenn es hart auf hart kommt: hier findet sich sicher jemand aus einem "normalen" Zulassungsbezirk (ich incl.) der das Teil zulässt.
Kostet zwar Geld, aber wenn die Kiste erst einmal legal ist ...
Grüße!