Es gibt Tage, die man eigentlich nicht erleben möchte. Gestern war für mich so ein Tag.
Gestern ist ein guter Freund und ein Forum-Mitglied der ersten Stunde von uns gegangen.
Viel zu früh im Alter von 73 Jahren ist FRIEDEL verstorben und weilt nun nicht mehr unter uns.
Die meisten werden ihn persönlich gekannt und wegen seines einzigartigen Wesens geschätzt haben.
Die, die ihn kannten werden ihn sicher nicht vergessen.
"Du hast ein akutes Problem und weisst nicht weiter? Hier kannst Du Deine Fragen
stellen. Lösung parat? Super - jeder erfolgversprechende Vorschlag ist
willkommen!"
Die 56PS halte ich für einen Tippfehler, da du ja weiter unten von 9PS weniger schreibst.
Die RD wurde in Deutschland serienmäßig mit 50PS ausgeliefert, weil das damals noch die Grenze der Versicherungsklasse war. Die Drosselung wurde durch eine Auspuffblende und andere Vergaserbedüsung bewerkstelligt. Ich glaube, die Drosselkits werden auch irgendwo angeboten.
Diverse Messungen einiger RD-Fahrer haben aber ergeben, dass die ungedrosselte 31K kaum über 50PS kommt. Da war Yamaha mit seinen Angaben etwas "optimistisch".
Du könntest also eigentlich zum TÜV fahren und die Drosselung eintragen, ohne was zu machen. Auf dem mobilen Prüfstand hätte sie dann trotzdem nicht zu viel Leistung.
Hi Andi
Ich habe sowas schon lange nicht mehr eintragen lassen aber früher wollten die tüvler das entweder sehen daß der drosselkit eingebaut war oder ersatzhalber eine werkstattrechnung aus der das zu entnehmen war.Ich bin kein Paragraphenknecht aber man sollte bedenken daß im extremen fall großer ärger auf einen zukommt wenn man mit nem nur im brief gedrosselten moped nen unfall hat und das rauskommt
Gruß Richard
PS
Es gab sie auch in D mit 59 PS.......ebay auktion 251387752071 der deutsche prospekt
Zuletzt geändert von manicmecanic am Sa 30. Nov 2013, 19:12, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo Andi,
herzlich willkommen im Forum.
Soweit ich informiert bin darfst du 2 Jahre lang nur Motorräder mit 48 PS (35KW) fahren.
Leider ist die RD zu leicht und du musst einen Drosselsatz mit 34 oder 27PS fahren. Hilfe wirst du hier im Forum sicher bekommen.
Mein Tip, behalte die RD, auch mit Leistungsbeschränkung. In 2 Jahren wird dich die offene RD begeistern.
du kannst beide Drosselvarianten eintragen lassen.
Die 27PS Drosselung stammt noch aus den 80er Jahren, nach einer späteren Führerscheinregelung war auch eine 34PS Drosselung möglich.
Bespricht die Drosselung mit einem TÜV-Ingenieur (frag nach dem Zweirad-Experten). Ich habe die Drossel dem TÜV-Experten vor dem Einbau gezeigt.
Die Eintragung nach dem Einbau (von mir) war dann kein Problem. Ich habe schon beide Drosselvarianten für meine Söhne eintragen lassen (RD350LC mit 27PS und RD-YPVS-1WW mit 34 PS).
Kopien der Gutachten bekommst du hier im Forum (Teile für eine 34PS Drosselung habe ich noch)
Schaden tut eine Drosselung der RD nicht, macht aber nicht mehr soviel Spaß.
Friedel
Zuletzt geändert von Friedel am Sa 30. Nov 2013, 19:38, insgesamt 1-mal geändert.
U.U. will der Tüv eine Bescheinigung einer Werkstatt, dass der Drosselsatz wirklich richtig eingebaut wurde. Ich hatte das mal beim _Ent_drosseln meiner TR1. Beim Werkstatttüv beim freundlichen Yamahahändler gings dann aber auch so.
Gruss,
Georg
Gruss,
Georg
Fahrt so schnell ihr könnt, so lange ihr noch könnt!
(Uli Peil im XJ-Forum)
Hallo nochmals eine frage wegen drosseln ^^
Es müpssen ja jweils an den auspuff links und rechts 2 sp plättchen mit ein loch in der mitte eingeschweißt werden
die frage ist zertört dies recht den orginalen auspuff oder werden die nur geheftet? oder wie werden die festgemacht ??