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Es gibt Tage, die man eigentlich nicht erleben möchte. Gestern war für mich so ein Tag.
Gestern ist ein guter Freund und ein Forum-Mitglied der ersten Stunde von uns gegangen.
Viel zu früh im Alter von 73 Jahren ist FRIEDEL verstorben und weilt nun nicht mehr unter uns.
Die meisten werden ihn persönlich gekannt und wegen seines einzigartigen Wesens geschätzt haben.
Die, die ihn kannten werden ihn sicher nicht vergessen.

TZR 125 mit 2MA Motor

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fogman
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Beitrag von fogman »

Hallo alle zusammen.nun fahre ich die TZR Belgarda und frage mich , ob da nicht der Motor von der TZR 250 2MA reinpasst, da der Rahmen ja der gleiche sein soll.Das würde ich gerne mal testen. Hat von euch jemand eine Idee ob dann auch der Auspuff auf der linken Seite passen könnte.Welche bürokratischen Hürden müsste ich dann nehmen, um so etwas legal fahren zu dürfen?
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<BR>Vielen Dank an alle.
<BR>
<BR>Gruß an Helmuth!!
<BR>
<BR>M.f.G.
<BR>
<BR>Andre aus Wallscheid
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MK
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Registriert: Di 16. Okt 2001, 01:00
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Beitrag von MK »

Legal? Vergiß es, verkauf das Ding und hol dir gleich eine TZR250.
<BR>
<BR>Problem ist die Erstzulassung des Rahmens: Nach dem Datum richten sich die Abgas/Geräuschwerte die Du einhalten mußt. TZR125 ist zu neu; das schaffst Du nicht ohne Kat & Abgasgutachten. Für den Preis bekommst Du eine neue TZR250.
[addsig]
Ciao
Martin
---------------------------------
SSDD (Stephen King, Dreamcatcher)
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Helmut
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Germany

Beitrag von Helmut »

Hallo Andre,
<BR>
<BR>da steht doch ganz zufällig eine TZR in den Kleinanzeigen.
<BR>Echt was feines.
<BR>
<BR>Gruß
<BR>Helmut
[addsig]
Frank L.
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Beitrag von Frank L. »

Wenn der Rahmen der TZR125-Belgarda der gleiche wäre wie der von der 2ma( was du schreibst, ich aber mal frech bezweifle), wäre es sinnvoller , wenn du dir auch einen 2ma Rahmen schiessen würdest, und an den den Belgarda-Nippes samt 2ma-Motor pappen würdest. Wenn´s dann auch noch ein 2ma-Rahmen mit EZ vor 10/89 ist, wird vieles leichter. Bei solchen Umbauaktionen immer schön zusehen, dass der Rahmen so alt wie möglich ist, nicht umgekehrt.
<BR>
<BR>Gruß
<BR> Frank
<BR>
<BR>
<BR>
Frank G.
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Beitrag von Frank G. »

Was war denn vor/nach 10/89 TÜV-mäßig anders/besser/schlechter?
<BR>Würde ´ne 6/89er 1WW anders behandelt als eine 1/90er?
<BR>Gilt auch hier die Regel: Früher war alles besser?
[addsig]
Grüße
<BR>Frank G.
<BR>1WW, [s]30W[/s]
<BR>- Nur wo Rauch ist, ist auch Feuer! -
Pepsi
Beiträge: 546
Registriert: Sa 27. Jul 2002, 01:00

Beitrag von Pepsi »

Ich hab da leider nur ein anderes beispiel.Ich hab ne RGV mit BJ 89.Bei der ist es so gehandelt,das sie als vor dem 1.1.89 als erstzugelassen gilt.Da galten dann noch lockere abgasbestimmungen und entsprechend sollte man z. B. eine Jolly eingetragen bekommen.Ganz legal.Bei der 1WW/90 meiner Schwester würde mich die Eintragungsfähigkeit aber auch interessieren.
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