Heute beim TÜV, Entdrosselung nur nach §21

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fraenki-dresden
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Heute beim TÜV, Entdrosselung nur nach §21

Beitrag von fraenki-dresden »

Heute war ich beim TÜV mit der RD250, 522 und wollte die originalen 24 kW wieder eintragen lassen. Ich hatte sogar eine Bescheinigung von YAMAHA Deutschland dabei, die die 24kW belegen. Aber die Herren wollte ein Gutachte der ehemaligen Drosselung, was ich nicht habe. Nun soll morgen was nach §21 eingetragen werden und das kann nur der Chef, der heute nicht da war. Sch...
Fränki
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Beitrag von m.eckert77 »

Siehste, schlafende Köter soll man nicht wecken Fränki :-)
Bei Deinen RD ist es sowieso Wurscht, ob nun fälschlicherweise 24kW oder die gedrosselte Leistung drinsteht.
Ich danke allen die geschwiegen haben obwohl sie nichts zu sagen hatten.
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fraenki-dresden
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Beitrag von fraenki-dresden »

Wieso ist das wurscht? In den Papieren steht doch 20kW. Um sauber zu sein muss das doch geändert werden oder nicht?
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Beitrag von m.eckert77 »

Ich möchte damit sagen, dass es keine Rolle spielt ob da 20 oder 24kW steht, weil Deine Garetten sowieso mehr haben, nachdem Du da Hand angelegt hast.

Deren §21 Dummgeschwätz ist doch soweiso nur wieder gefährlichstes Halbwissen in Verbund mit massloser Arroganz und dazu da, deren Kassen zu füllen.
Das Moped wurde mit einem Drosselsatz auf 20kW gedrosselt, da wurde die alte Leistungsangabe gestrichen und die Neue aus dem Gutachten an separater Stelle eingetragen.
Nun brauchen die Pfosten das Gutachten von etwas Entferntem und nachträglich Eingetragenem um das Durchgestrichene wieder amtlich zu machen?
Der Gehört an die Wand genagelt und ausgeweidet!!
Hier über der Grenze ging man nach den 2 Jahren mit Drossel zum TÜV und hat sich die ursprüngliche Leistung wieder amtlich machen lassen und fertig.

Hast Du es auch mal bei einer anderen Prüfstelle probiert? Es ist nicht häufig anzutreffen, aber ein paar wenige nicht vollkommen birnenweiche Prüfer gibt es noch.

So, genug aufgeregt, ich bau jetzt weiter mein neues Drehmaschinchen auf.
Ich danke allen die geschwiegen haben obwohl sie nichts zu sagen hatten.
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Beitrag von fraenki-dresden »

Michael,
Du sprichst mir aus der Seele.
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Beitrag von fraenki-dresden »

Habe eben mal mit ner anderen Prüstelle telefoniert. Die meinen wäre alles kein Problem. Na dann probiere ich es morgen mal dort.
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Holliheitzer
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Beitrag von Holliheitzer »

Siehe es wie Willkür......der Meckert hat recht.....hau da ab und woanders versuchen. 100%ig klappt es an anderer Stelle wo man sich sogar noch über das alte Mopped freut :D .

Gruß Holli
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Boxer Markus
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Beitrag von Boxer Markus »

Dann aber auch an die vorherige Prüfstelle fahren und die erledigte Sache nochmal unter die Nase halten.
Das macht unheimlichen Spaß , glaube mir :-)
Gruß BoxerMarkus
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fraenki-dresden
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Beitrag von fraenki-dresden »

Hallo Leute,
die 32 PS sind eingetragen ohne Probleme. Ich habe den Kollegen auch gleich gefragt, ob er mir 350ccm Zylinder einträgt. Auch kein Problem.
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Boxer Markus
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Beitrag von Boxer Markus »

Und wo warst du nun beim Tüv ?
Gruß BoxerMarkus
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Beitrag von fraenki-dresden »

In Speyer. Ich bin dort sehr nett und kompetent bedient worden.
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kestrel401
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Beitrag von kestrel401 »

Ich habe auch in Berlin TÜV-Stellen gefunden, die ausgesprochen unkompliziert und kooperativ waren. Kein Vergleich zu dem Monopolisten von vor 30 Jahren...

- Matthias
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Bigbike-Hunter
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Beitrag von Bigbike-Hunter »

Auch bei der TÜV-Prüfstelle wo ich hinfahre sieht man das nicht zu eng,
denn deren Ingenieur (und der darf nur §19 und §21 machen) ist
ehemaliger RD-Treiber und freut sich immer riesig wenn er meine mal
wieder fahren darf. :D
Die oben genannten "Bedenkenträger" sind meist "nur" angelernte KFZ-Meister,
die sowieso höchstens mal ABE-Sachen eintragen dürfen. :?

VG BBH


P.S. Ach ja, seit einiger Zeit wird in Hessen die HU nicht mehr zurückdatiert :!: :!:
RD350LC - leider verkauft,
MT-09 RN29 - total begeistert !
aber einmal 2T-Fan, bleibt 2T-Fan. :wink:
xj6-andi
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Beitrag von xj6-andi »

Bigbike-Hunter hat geschrieben:Auch bei der TÜV-Prüfstelle wo ich hinfahre sieht man das nicht zu eng,
denn deren Ingenieur (und der darf nur §19 und §21 machen) ist
ehemaliger RD-Treiber und freut sich immer riesig wenn er meine mal
wieder fahren darf. :D
Das geht bei uns Ö doch recht einfach : Zum Händler fahren ( die meisten haben eine § 57 Berechtigung ) ,

einmal alles kontolliert , Dauer ca. 15 min , egal was montiert wurde .

Nur wichtig ist das alle sicherheitsrelevanten Teile keinen Mangel haben .

Pickerl kleben , zahlen , fahren ! :wink:

Der Händler wird dir doch nicht das Pickerl wegen eines von ihm montierten Teiles nicht geben !!! :D

..... und vom Wechselkennzeichen für bis zu 3 Motorräder mal ganz zu schweigen . :P
Gruß

Andi

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Rüdi
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Beitrag von Rüdi »

Bigbike-Hunter hat geschrieben: P.S. Ach ja, seit einiger Zeit wird in Hessen die HU nicht mehr zurückdatiert :!: :!:
Hallo.

Ich dachte, dass ist jetzt mindestens seit 01.01.12 überall so? Mal abgesehen davon, dass es im Saarland beispielsweise nie anders war.

@xj6-andi: Was zahlt man in A eigentlich so an KFZ-Steuer und Haftpflichtversicherung für eine RD?

Gruß,

Rüdi
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