Motorrad in den Niederlanden kaufen
Moderatoren: solo, Kilroy, Stefan Philipp (M)
Motorrad in den Niederlanden kaufen
Moin, ich spiele mit dem Gedanken mir ein gebrauchtes Motorrad, von Privat, in Holland zu kaufen.
Kennt sich einer von euch damit aus wie das mit evtl. Steuern und Zulassung in Deutschland ist?
Das Motorrad war wohl noch nicht in D zugelassen. Hat also wohl nur Hollandpapiere.
Gruß Arne
Kennt sich einer von euch damit aus wie das mit evtl. Steuern und Zulassung in Deutschland ist?
Das Motorrad war wohl noch nicht in D zugelassen. Hat also wohl nur Hollandpapiere.
Gruß Arne
- Kreidler Fahrer
- Beiträge: 301
- Registriert: Mo 6. Jun 2011, 21:42
- Wohnort: Cölbe
- Kontaktdaten:
Hi,
haben unsere Yamaha RS100 auch in Holland gekauft.
War in Ebay Deutschland drinne. Haben die ganz normal ersteigert, sind am Wochenende mit dem Hänger rüber gefahrn und haben das Ding geholt.
Nichts mit Zoll oderso.
Wie das ist wenn du die hier her bringen lässt weiß ich nicht. Weiß auch nicht ob unsere mal in Deutschland zugelassen war. Aber im Moment steht sie angemeldet ohne Tüv in der Garage.
Kann morgen mal gucken wo sie zugelassen war bisher.
Gruß Jannik
haben unsere Yamaha RS100 auch in Holland gekauft.
War in Ebay Deutschland drinne. Haben die ganz normal ersteigert, sind am Wochenende mit dem Hänger rüber gefahrn und haben das Ding geholt.
Nichts mit Zoll oderso.
Wie das ist wenn du die hier her bringen lässt weiß ich nicht. Weiß auch nicht ob unsere mal in Deutschland zugelassen war. Aber im Moment steht sie angemeldet ohne Tüv in der Garage.
Kann morgen mal gucken wo sie zugelassen war bisher.
Gruß Jannik
- Kreidler Fahrer
- Beiträge: 301
- Registriert: Mo 6. Jun 2011, 21:42
- Wohnort: Cölbe
- Kontaktdaten:
Export? In der EU?
Würde mich sehr wundern. Soweit ich weiß, besteht freier Warenverkehr innerhalb der Länder, die dem Schengen-Abkommen beigetreten sind.
Auch noch lesenswert:
http://www.carsablanca.de/Magazin/kaufb ... r-oldtimer
Würde mich sehr wundern. Soweit ich weiß, besteht freier Warenverkehr innerhalb der Länder, die dem Schengen-Abkommen beigetreten sind.
http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahr ... &id=1527!0bei Zulassung eines aus der EU eingeführten gebrauchten Fahrzeugs: zusätzlich
Ausländische Zulassungspapiere Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamts (auf Verlangen der Zulassungsbehörde)
Sie gibt beispielsweise darüber Auskunft, ob das Auto schon jemals in Deutschland zugelassen war (gilt, wenn die Zulasssungsbehörde keinen Zugriff zu den Daten des Kraftfahrt-Bundesamtes hat).
Eigentumsnachweis (Kaufvertrag/Kaufverträge beziehungsweise Originalrechnung/Originalrechnungen)
bisherige ausländische Kennzeichen (außer wenn stillgelegt)
Umsatzsteuererklärung, wenn die Erstzulassung nicht länger als sechs Monate zurückliegt und die bisherige Laufleistung weniger als 6.000 km beträgt
wenn eine EG-Typgenehmigung vorhanden ist: Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU), wenn diese dem Erstzulassungsdatum nach erforderlich ist (siehe hierzu Technische Überprüfung und Feinstaubplakette)
wenn keine EG-Typgenehmigung vorhanden ist: Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 StVZO (Vollgutachten)
http://www.wuerzburg.de/de/verwaltungpo ... index.htmlEinfuhr von Neu- /Gebrauchtfahrzeugen aus dem Ausland und Zulassung von Kraftfahrzeugen mit EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier).
In letzter Zeit häufen sich Fälle, in denen aus dem Ausland eingeführte Kraftfahrzeuge zugelassen werden oder eine Betriebserlaubnis erhalten sollen, ohne dass fahrzeugspezifische Unterlagen, (z. B. Ursprungszeugnis, EG-Übereinstimmungsbescheinigung, ausländische Fahrzeugpapiere) vorgelegt werden können.
Die Zulassungsbehörden sind verpflichtet, den Verbleib dieser Unterlagen zu klären und das Ergebnis in den Fahrzeugunterlagen zu dokumentieren. Nur so werden Ersatzansprüche vermieden.
Wir bitten daher um Verständnis, dass Fahrzeuge erst dann zugelassen werden können, wenn neben den üblichen Unterlagen zusätzliche folgende Dokumente vorgelegt werden können:
Auch noch lesenswert:
http://www.carsablanca.de/Magazin/kaufb ... r-oldtimer
moin
[font=Comic Sans MS]Das Leben ist wie eine Ketchupflasche - erst kommt nichts und dann alles auf einmal.[/font]
[font=Comic Sans MS]Das Leben ist wie eine Ketchupflasche - erst kommt nichts und dann alles auf einmal.[/font]
Der Verkäufer muss mit den niederländischen Papieren und dem Nummernschild zum Rijksdienst voor het Wegverkeer. Dabei werden die niederländischen Papieren (Kentekenbewijs deel 1-3) entwertet und das Nummernschild eingezogen. Ausserdem bekommt man die Exportpapiere. Die benötigt man um die Kiste hier in Deutschland zulassen zu können.
groeten,
Charles
groeten,
Charles
1984 Yamaha RD350YPVS 31K
1991 Cagiva Mito 125
1999 Suzuki TL1000R
1991 Cagiva Mito 125
1999 Suzuki TL1000R
- Kreidler Fahrer
- Beiträge: 301
- Registriert: Mo 6. Jun 2011, 21:42
- Wohnort: Cölbe
- Kontaktdaten:
Hi Arne, sorry bin heute erst dazu gekommen zu fragen. Habs gestern irgendwie verplant.
Also unser Hollandmoped war früher mal in DE zugelassen und hat auch deutsche Papiere. Deswegen war das auch kein Problem mit dem Zulassen.
Aber mein Vater meint, auch wenn das Moped noch nie in DE zugelassen war, wäre das kein Problem die anzumelden. Einfach deutsche Papiere beantragen, Vollabnahme machen lassen und dann sollte das klappen.
Hoffe das hat dir irgendwie geholfen.
Gruß Jannik
PS: Um was für ein Moped handelt es sich denn?
Also unser Hollandmoped war früher mal in DE zugelassen und hat auch deutsche Papiere. Deswegen war das auch kein Problem mit dem Zulassen.
Aber mein Vater meint, auch wenn das Moped noch nie in DE zugelassen war, wäre das kein Problem die anzumelden. Einfach deutsche Papiere beantragen, Vollabnahme machen lassen und dann sollte das klappen.
Hoffe das hat dir irgendwie geholfen.

Gruß Jannik
PS: Um was für ein Moped handelt es sich denn?
- Kreidler Fahrer
- Beiträge: 301
- Registriert: Mo 6. Jun 2011, 21:42
- Wohnort: Cölbe
- Kontaktdaten:
hallo Arne,
die niederländischen Papiere werden nicht in Holland eingezogen, nur entwertet. Beim deutschen Strassenverkehrsamt werden sie dann zusammen mit den niederländischen Exportpapieren eingezogen.
Hoffe Du kriegts die Maschine, so eine hätte ich gerne auch noch....
groeten,
Charles
die niederländischen Papiere werden nicht in Holland eingezogen, nur entwertet. Beim deutschen Strassenverkehrsamt werden sie dann zusammen mit den niederländischen Exportpapieren eingezogen.
Hoffe Du kriegts die Maschine, so eine hätte ich gerne auch noch....
groeten,
Charles
1984 Yamaha RD350YPVS 31K
1991 Cagiva Mito 125
1999 Suzuki TL1000R
1991 Cagiva Mito 125
1999 Suzuki TL1000R