Motorrad in den Niederlanden kaufen

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racer70
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Motorrad in den Niederlanden kaufen

Beitrag von racer70 »

Moin, ich spiele mit dem Gedanken mir ein gebrauchtes Motorrad, von Privat, in Holland zu kaufen.
Kennt sich einer von euch damit aus wie das mit evtl. Steuern und Zulassung in Deutschland ist?
Das Motorrad war wohl noch nicht in D zugelassen. Hat also wohl nur Hollandpapiere.

Gruß Arne
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Kreidler Fahrer
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Beitrag von Kreidler Fahrer »

Hi,
haben unsere Yamaha RS100 auch in Holland gekauft.
War in Ebay Deutschland drinne. Haben die ganz normal ersteigert, sind am Wochenende mit dem Hänger rüber gefahrn und haben das Ding geholt.
Nichts mit Zoll oderso.
Wie das ist wenn du die hier her bringen lässt weiß ich nicht. Weiß auch nicht ob unsere mal in Deutschland zugelassen war. Aber im Moment steht sie angemeldet ohne Tüv in der Garage.

Kann morgen mal gucken wo sie zugelassen war bisher.

Gruß Jannik
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racer70
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Beitrag von racer70 »

Danke schon mal für die Info Jannik :)
Wenn der Kauf zustande kommt werde ich auch mit nem Anhänger rüberfahren.

Gruß Arne
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Kreidler Fahrer
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Beitrag von Kreidler Fahrer »

Hi Arne,
kein Problem.
Ich frag morgen mal mein Vater wie das mit dem zulassen ist und schau mal in die Papiere.

Gruß Jannik
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racer70
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Beitrag von racer70 »

Na Jannik, hast was rausbekommen?
Hab irgendwie gehört das mann da Exportpapiere braucht!?
Geht das nicht auch ohne dieser Exportpapiere???

Gruß Arne
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StVOnix
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Beitrag von StVOnix »

Export? In der EU?
Würde mich sehr wundern. Soweit ich weiß, besteht freier Warenverkehr innerhalb der Länder, die dem Schengen-Abkommen beigetreten sind.
bei Zulassung eines aus der EU eingeführten gebrauchten Fahrzeugs: zusätzlich

Ausländische Zulassungspapiere Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamts (auf Verlangen der Zulassungsbehörde)
Sie gibt beispielsweise darüber Auskunft, ob das Auto schon jemals in Deutschland zugelassen war (gilt, wenn die Zulasssungsbehörde keinen Zugriff zu den Daten des Kraftfahrt-Bundesamtes hat).
Eigentumsnachweis (Kaufvertrag/Kaufverträge beziehungsweise Originalrechnung/Originalrechnungen)
bisherige ausländische Kennzeichen (außer wenn stillgelegt)
Umsatzsteuererklärung, wenn die Erstzulassung nicht länger als sechs Monate zurückliegt und die bisherige Laufleistung weniger als 6.000 km beträgt
wenn eine EG-Typgenehmigung vorhanden ist: Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU), wenn diese dem Erstzulassungsdatum nach erforderlich ist (siehe hierzu Technische Überprüfung und Feinstaubplakette)
wenn keine EG-Typgenehmigung vorhanden ist: Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 StVZO (Vollgutachten)
http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahr ... &id=1527!0
Einfuhr von Neu- /Gebrauchtfahrzeugen aus dem Ausland und Zulassung von Kraftfahrzeugen mit EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier).

In letzter Zeit häufen sich Fälle, in denen aus dem Ausland eingeführte Kraftfahrzeuge zugelassen werden oder eine Betriebserlaubnis erhalten sollen, ohne dass fahrzeugspezifische Unterlagen, (z. B. Ursprungszeugnis, EG-Übereinstimmungsbescheinigung, ausländische Fahrzeugpapiere) vorgelegt werden können.

Die Zulassungsbehörden sind verpflichtet, den Verbleib dieser Unterlagen zu klären und das Ergebnis in den Fahrzeugunterlagen zu dokumentieren. Nur so werden Ersatzansprüche vermieden.

Wir bitten daher um Verständnis, dass Fahrzeuge erst dann zugelassen werden können, wenn neben den üblichen Unterlagen zusätzliche folgende Dokumente vorgelegt werden können:
http://www.wuerzburg.de/de/verwaltungpo ... index.html

Auch noch lesenswert:
http://www.carsablanca.de/Magazin/kaufb ... r-oldtimer
moin

[font=Comic Sans MS]Das Leben ist wie eine Ketchupflasche - erst kommt nichts und dann alles auf einmal.[/font]
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Charles
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Beitrag von Charles »

Der Verkäufer muss mit den niederländischen Papieren und dem Nummernschild zum Rijksdienst voor het Wegverkeer. Dabei werden die niederländischen Papieren (Kentekenbewijs deel 1-3) entwertet und das Nummernschild eingezogen. Ausserdem bekommt man die Exportpapiere. Die benötigt man um die Kiste hier in Deutschland zulassen zu können.

groeten,
Charles
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racer70
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Beitrag von racer70 »

Ach so.
Also wenn ich das Motorrad kaufe behalten die Niederlande den sozusagenden "Brief" von dem Motorrad und statt dessen bekomme ich die Exportpapiere!?
Richtig?

Gruß Arne
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Kreidler Fahrer
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Beitrag von Kreidler Fahrer »

Hi Arne, sorry bin heute erst dazu gekommen zu fragen. Habs gestern irgendwie verplant.
Also unser Hollandmoped war früher mal in DE zugelassen und hat auch deutsche Papiere. Deswegen war das auch kein Problem mit dem Zulassen.
Aber mein Vater meint, auch wenn das Moped noch nie in DE zugelassen war, wäre das kein Problem die anzumelden. Einfach deutsche Papiere beantragen, Vollabnahme machen lassen und dann sollte das klappen.
Hoffe das hat dir irgendwie geholfen. ;)

Gruß Jannik

PS: Um was für ein Moped handelt es sich denn?
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racer70
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Beitrag von racer70 »

Danke Jannik, aber ich glaube der Charles hat das schon ganz gut erklärt.
Die Papiere für das Bike bleiben wohl in Holland und statt dessen bekommt mann die Exportpapiere......:(
Wenns denn klappt ist es eine 85er 750 GSXR....

Gruß Arne
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Kreidler Fahrer
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Beitrag von Kreidler Fahrer »

So ein Aufand für ein Falschtakter, nenene. :lol:
Naja hoffentlich klappts. ;)

Gruß Jannik
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racer70
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Beitrag von racer70 »

Ist aber ein kultiger Falschtakter :)
Aber es scheint als wenn ich zu lang gewartet habe.
Morgen will sich ein Holländer das Bike ansehen, der wird sie wohl auch nehmen...... :(

Gruß Arne
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Charles
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Beitrag von Charles »

hallo Arne,

die niederländischen Papiere werden nicht in Holland eingezogen, nur entwertet. Beim deutschen Strassenverkehrsamt werden sie dann zusammen mit den niederländischen Exportpapieren eingezogen.

Hoffe Du kriegts die Maschine, so eine hätte ich gerne auch noch....

groeten,
Charles
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racer70
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Beitrag von racer70 »

Er hat sie lieber an einen Landsmann verkauft weil er nicht genau wußte wie das mit dem Exportpapieren funktioniert..... :evil: :cry:

Gruß Arne
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