Höcker von Gerstmeier eintragungspflichtig?

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piston
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Registriert: Sa 16. Okt 2010, 13:12

Höcker von Gerstmeier eintragungspflichtig?

Beitrag von piston »

Hallo Leute,
kann mir jemand sagen ,ob ich einen „Wulf Gerstmeier“ Höcker eintragen lassen muß?
Er ist wahlweise für ein o.zweimann Betrieb ausgelegt.
Und wenn ja,wo bekomme ich ein Gutachten her?(pdf?)
Ach so und wie stehts mit dem Sozius Haltegriff so weit ich weiß ist der ja immer noch vorgeschrieben Oder?
Für eine Antwort wäre ich echt dankbar.
Ach so RD LC fahren ist einfach nur obergeil.Aber das wisst ihr ja wohl schon.
Also danke schon mal im voraus
dietmar
Drehzahlkönig
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Beitrag von Drehzahlkönig »

Moin,
Du hast Post (PN) wegen des Gutachtens.
Die Griffe habe ich leider nicht mehr über...
Viele Grüße,
Jörn
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