Von Ebayer & PAYPAL abgezockt!
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- RDThorsten
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Von Ebayer & PAYPAL abgezockt!
Nun hamwa mal schön ins Braune gegriffen!
Vor 2 1/2 Wochen bei Ebay zwei Konzertkarten für 505 Euro ersteigert. Schön mit Paypal gezahlt, weil is ja sicher wegen Käuferschutz und so.
Nach 7 Tagen keine Ware, Verkäufer antwortet auch nicht mehr. Ich zur Polizei, Anzeige wegen Betruges erstattet und sofort bei PAYPAL Käuferschutz beantragt.
Forumsrene hat dann mal bei der netten Verkäuferin in Berlin geklingelt und freundlichst um herausgabe der Konzertkarten gebeten. Die weiss von nix und hat auch keinen Ebayacount.
Heute kam ne Email von PAYPAL:
Guten Tag Thorsten -----------!
Wir haben unsere Untersuchung Ihres Falls abgeschlossen und eine Entscheidung zu Ihren Gunsten getroffen.
(Ich mich schon gefreut)
Wir konnten 14,75 EUR zurückerlangen. Dieser Betrag wird Ihrem PayPal-Konto gutgeschrieben. Es kann bis zu fünf Werktage dauern, bis der Betrag in Ihrer Kontoübersicht ausgewiesen wird.
Wenn Ihnen der Verkäufer noch einen weiteren Betrag schuldet, werden wir alle Anstrengungen unternehmen, um den Restbetrag vom Verkäufer zurückzuerlangen.
Seien Sie darüber hinaus versichert, dass wir entsprechende Maßnahmen gegen den Verkäufer ergreifen werden, wenn das PayPal-Konto des Verkäufers für die Rückzahlung des Ihnen geschuldeten Betrags nicht ausreichend gedeckt ist; dazu zählt z.B. eine Beschränkung der Kontozugriffsrechte für den Verkäufer.
Hab dann mal etwas gegoogelt und einen vergleichbaren Fall gefunden. Der Geschädigte bekam auch eine Email bezüglich einer Teilrückzahlung und dann passierte das:
Zitat:
Ich habe heute bei Paypal angerufen und folgende Auskunft bekommen:
Mir kann kein Geld zurückgezahlt werden, weil zum Zeitpunkt, als die Frist des Beschwerdeverfahrens abgelaufen ist, kein Geld auf dem Paypal-Konto von ......uy war.Was soll ich da noch sagen. da habe ich (und alle anderen, die auch am 28.05. den Konflikt gemeldet haben) wohl Pech gehabt.
Zitat ENDE.
Tolle Wurst, das bedeutet also, wenn der Verkäufer das PAYPAL-Konto sofort leerräumt hat der Geschädigte Pech gehabt?
Das ist kein Käuferschutz, das ist Verkäuferschutz und fast Beihilfe zum Betrug.
Habt Ihr da schon vergleichbare Erfahrungen gemacht?
Vor 2 1/2 Wochen bei Ebay zwei Konzertkarten für 505 Euro ersteigert. Schön mit Paypal gezahlt, weil is ja sicher wegen Käuferschutz und so.
Nach 7 Tagen keine Ware, Verkäufer antwortet auch nicht mehr. Ich zur Polizei, Anzeige wegen Betruges erstattet und sofort bei PAYPAL Käuferschutz beantragt.
Forumsrene hat dann mal bei der netten Verkäuferin in Berlin geklingelt und freundlichst um herausgabe der Konzertkarten gebeten. Die weiss von nix und hat auch keinen Ebayacount.
Heute kam ne Email von PAYPAL:
Guten Tag Thorsten -----------!
Wir haben unsere Untersuchung Ihres Falls abgeschlossen und eine Entscheidung zu Ihren Gunsten getroffen.
(Ich mich schon gefreut)
Wir konnten 14,75 EUR zurückerlangen. Dieser Betrag wird Ihrem PayPal-Konto gutgeschrieben. Es kann bis zu fünf Werktage dauern, bis der Betrag in Ihrer Kontoübersicht ausgewiesen wird.
Wenn Ihnen der Verkäufer noch einen weiteren Betrag schuldet, werden wir alle Anstrengungen unternehmen, um den Restbetrag vom Verkäufer zurückzuerlangen.
Seien Sie darüber hinaus versichert, dass wir entsprechende Maßnahmen gegen den Verkäufer ergreifen werden, wenn das PayPal-Konto des Verkäufers für die Rückzahlung des Ihnen geschuldeten Betrags nicht ausreichend gedeckt ist; dazu zählt z.B. eine Beschränkung der Kontozugriffsrechte für den Verkäufer.
Hab dann mal etwas gegoogelt und einen vergleichbaren Fall gefunden. Der Geschädigte bekam auch eine Email bezüglich einer Teilrückzahlung und dann passierte das:
Zitat:
Ich habe heute bei Paypal angerufen und folgende Auskunft bekommen:
Mir kann kein Geld zurückgezahlt werden, weil zum Zeitpunkt, als die Frist des Beschwerdeverfahrens abgelaufen ist, kein Geld auf dem Paypal-Konto von ......uy war.Was soll ich da noch sagen. da habe ich (und alle anderen, die auch am 28.05. den Konflikt gemeldet haben) wohl Pech gehabt.
Zitat ENDE.
Tolle Wurst, das bedeutet also, wenn der Verkäufer das PAYPAL-Konto sofort leerräumt hat der Geschädigte Pech gehabt?
Das ist kein Käuferschutz, das ist Verkäuferschutz und fast Beihilfe zum Betrug.
Habt Ihr da schon vergleichbare Erfahrungen gemacht?
If it isn`t smokin it`s broken!




- Bigbike-Hunter
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Das Besch...-ubsen wird ja auch viel zu einfach gemacht!
Man braucht nur einen existierenden Namen mit der dazugehörigen Adresse, und schon kann man bei Ebay einen Account einrichten.
Ich selbst habe keinen PayPal-Account, aber wenn man den genauso leicht einrichten kann ...
Mitfühlenden Gruß
Rene
Man braucht nur einen existierenden Namen mit der dazugehörigen Adresse, und schon kann man bei Ebay einen Account einrichten.
Ich selbst habe keinen PayPal-Account, aber wenn man den genauso leicht einrichten kann ...
Mitfühlenden Gruß
Rene
moin
[font=Comic Sans MS]Das Leben ist wie eine Ketchupflasche - erst kommt nichts und dann alles auf einmal.[/font]
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Dumm gelaufen Thorsten
habe glücklicherweise noch keine solchen Erfahrungen mit Paypal machen müssen.
Da die aber mit Käuferschutz werben war ich der Ansicht dass deren unverschämte Gebühren wenigstens noch zum Teil für was sinnvolles benutzt werden.
Wenn man "Käuferschutz" anbietet interessiert es doch in keinster Weise den Käufer wie die Ihre Kohle zurückbekommen. Oder steht da wieder was hinterfotziges im Kleingedruckten?
Michael

habe glücklicherweise noch keine solchen Erfahrungen mit Paypal machen müssen.
Da die aber mit Käuferschutz werben war ich der Ansicht dass deren unverschämte Gebühren wenigstens noch zum Teil für was sinnvolles benutzt werden.
Wenn man "Käuferschutz" anbietet interessiert es doch in keinster Weise den Käufer wie die Ihre Kohle zurückbekommen. Oder steht da wieder was hinterfotziges im Kleingedruckten?
Michael
Ich danke allen die geschwiegen haben obwohl sie nichts zu sagen hatten.
- RDThorsten
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Is echt zum heulen, ich bin total gefrustet, noch nicht einmal Bier im Haus!!! Ich werde da morgen mal anrufen bei den PAYPALERN.
Was mich am meisten Ärgert:
Ich habe keinen Namen, Adresse, Gesicht nix! Nur ne dämliche Emailadresse die dem PAYPAL zugeschlüßelt ist....
Das ist alles ist so ungreifbar. Was hilft mir jetzt Artikelnummer, Ebayname, falsche Adresse, falscher Name, irgend eine Emailadresse? Sind nur Buchstaben und Zahlen.....
Dann könnte man zumindest mal hinfahren und.....
Was mich am meisten Ärgert:
Ich habe keinen Namen, Adresse, Gesicht nix! Nur ne dämliche Emailadresse die dem PAYPAL zugeschlüßelt ist....
Das ist alles ist so ungreifbar. Was hilft mir jetzt Artikelnummer, Ebayname, falsche Adresse, falscher Name, irgend eine Emailadresse? Sind nur Buchstaben und Zahlen.....
Dann könnte man zumindest mal hinfahren und.....
If it isn`t smokin it`s broken!




Hallo Thorsten,
ganz so schwarz mußt du nicht sehen. Trete denen mal auf die Füße, dann rühren die sich schon. Ich habe mal was zurückbekommen, war sogar im Ausland.
Außerdem ist Paypal ja mittlerweile als Bank im Handelsregister. Dadurch macht keiner ein Paypal Konto ohne Legimation auf, sprich: die müssen eine Adresse von dem Knaben haben. Spätestens bei einer Anzeige müssen sie die rausrücken.
Gruß Uwe
ganz so schwarz mußt du nicht sehen. Trete denen mal auf die Füße, dann rühren die sich schon. Ich habe mal was zurückbekommen, war sogar im Ausland.
Außerdem ist Paypal ja mittlerweile als Bank im Handelsregister. Dadurch macht keiner ein Paypal Konto ohne Legimation auf, sprich: die müssen eine Adresse von dem Knaben haben. Spätestens bei einer Anzeige müssen sie die rausrücken.
Gruß Uwe
Classic Racer bewahren nicht Asche, sondern sie schüren das Feuer
- Holliheitzer
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Horch denen Mal auf den Zahn.
Im Umkehrfall habe ich schon von Leuten im Forum gehört, die einen Motor gekauft und bezahlt haben, der Verkäufer aber schlagartig vom Erdboden verschluckt oder eingeknastet wurde.... Da hat es dann auch nicht geholfen, dass Name, Adresse und Telefonnummer bekannt waren, weg ist die Kohle bis heute....
Wie auch immer, schau Dir mal die Paypal Käuferrichtlinien an:
cms.paypal.com/cms_content/DE/de_DE/files/ua/buyerprotection.pdf
Unter Artikel 2 steht eindeutig ohne wenn und aber dass eine Auszahlung so oder so erfolgt. Schlussendlich ist es auch Sache der Bankanstalt ausstehendes Geld einzufordern, schliesslich haben sie mit dem Käuferschutz eine Versicherung angeboten, die der Verkäufer mit den überzogenen Gebühren mitzuzahlen hat.
Das Schlimme ist nur bei so einer Lumpenanstalt jemand halbwegs Kompetenten zu finden, da fast das ganze Geschäft über Assi-Call-Center und Standardmails abgewickelt wird.
Bleib hartnäckig und nerv die ein bischen.
Viel Erfolg,
Michael
Im Umkehrfall habe ich schon von Leuten im Forum gehört, die einen Motor gekauft und bezahlt haben, der Verkäufer aber schlagartig vom Erdboden verschluckt oder eingeknastet wurde.... Da hat es dann auch nicht geholfen, dass Name, Adresse und Telefonnummer bekannt waren, weg ist die Kohle bis heute....
Wie auch immer, schau Dir mal die Paypal Käuferrichtlinien an:
cms.paypal.com/cms_content/DE/de_DE/files/ua/buyerprotection.pdf
Unter Artikel 2 steht eindeutig ohne wenn und aber dass eine Auszahlung so oder so erfolgt. Schlussendlich ist es auch Sache der Bankanstalt ausstehendes Geld einzufordern, schliesslich haben sie mit dem Käuferschutz eine Versicherung angeboten, die der Verkäufer mit den überzogenen Gebühren mitzuzahlen hat.
Das Schlimme ist nur bei so einer Lumpenanstalt jemand halbwegs Kompetenten zu finden, da fast das ganze Geschäft über Assi-Call-Center und Standardmails abgewickelt wird.
Bleib hartnäckig und nerv die ein bischen.
Viel Erfolg,
Michael
Ich danke allen die geschwiegen haben obwohl sie nichts zu sagen hatten.
Re: Von Ebayer & PAYPAL abgezockt!
Ein Arbeitskollege, selbstständiger E-Technik Ingenieur, hatte ein ähnliches Erlebnis mit einer USA-Transaktion. Genauen Sachverhalt weiß ich grad nicht, aber es ging um gute Eur40.-, und die sind bei Auslandstransaktionen zu niedrig um versichert zu sein, oder so ähnlich.RDThorsten hat geschrieben: Habt Ihr da schon vergleichbare Erfahrungen gemacht?
Genaueres kann ich nächste Woche mal erfragen, wenns Dich interessiert.
Für mich ist paypal ein Dreck und kommt mir nicht in die Tüte.
Gruß
Hans
- RDThorsten
- Beiträge: 8078
- Registriert: Mi 6. Nov 2002, 01:00
- Wohnort: 26160 Bad Zwischenahn 42,3 km bis zur Nordsee
hallo thorsten,
dein thread kommt ein paar tage zu spät - in der letzten ausgabe der CHIP hat die redaktion diesen ganzen "sicheren" bezahlsystemen auf den zahn gefühlt - kannste getrost vergessen; es war auch ein ausführlicher bericht zu einem konkreten fall, wo der geschädigte seine kohle sogar wieder bekommen hat - ein weg von Pontius zu Pilatus;
falls du die zeitschrift noch bekommen solltest, kannst du das ja mal nachlesen - war echt gut beschrieben; bestimmt hilfreich !
evtl. auch mal auf deren internetseite recherchieren;
zur not könnte ich das einscannen und an deine mail-addi schicken;
cu
muli
dein thread kommt ein paar tage zu spät - in der letzten ausgabe der CHIP hat die redaktion diesen ganzen "sicheren" bezahlsystemen auf den zahn gefühlt - kannste getrost vergessen; es war auch ein ausführlicher bericht zu einem konkreten fall, wo der geschädigte seine kohle sogar wieder bekommen hat - ein weg von Pontius zu Pilatus;
falls du die zeitschrift noch bekommen solltest, kannst du das ja mal nachlesen - war echt gut beschrieben; bestimmt hilfreich !
evtl. auch mal auf deren internetseite recherchieren;
zur not könnte ich das einscannen und an deine mail-addi schicken;
cu
muli
ich stehe auf stinkende zylinder mit löchern 



- RDThorsten
- Beiträge: 8078
- Registriert: Mi 6. Nov 2002, 01:00
- Wohnort: 26160 Bad Zwischenahn 42,3 km bis zur Nordsee
So, hab mal bei PAYPAL angerufen. Der durchaus freundliche Mitarbeiter verwies mich auf die Nutzungsbedingungen.
Demnach unterliegen immaterielle Güter, Dienstleistungen, Cash-Transaktionen (nur USA), Geschenkgutscheine, Flugtickets, Softwarelizenzen, Downloads usw. natürülich auch meine Pink Floyd Konzertkarten nicht dem Käuferschutz. Tolle Wurst, wie ich doch dieses Kleingedruckte verfluche
Gugsdu:
3. Anspruchsberechtigung.
Um den PayPal-Käuferschutz in Anspruch nehmen zu können, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein.
3.1 Der Käufer hat einen Artikel gekauft und mit PayPal bezahlt.
3.2 Der Artikel ist für den PayPal-Käuferschutz qualifiziert. Ob ein eBay Artikel für den PayPal-Käuferschutz qualifiziert ist, können
Sie auf der eBay-Artikelseite sehen. Dort finden Sie im Feld "Sicher kaufen" im oberen Bereich der Seite einen Hinweis, wenn der
Artikel für den PayPal-Käuferschutz qualifiziert ist.
3.3 Bei dem gekauften Artikel handelt es sich um einen materiellen Artikel, der versandt werden kann.
Die folgenden Artikel sind beispielsweise nicht durch den PayPal-Käuferschutz abgesichert:
Immaterielle Güter, Dienstleistungen, Cash-Transaktionen (nur USA), Geschenkgutscheine, Flugtickets, Softwarelizenzen,
Downloads und weitere nicht physische Güter sowie Sonderanfertigungen; Artikel, die nicht versandt werden, z.B. Fahrzeuge, einschließlich Autos, Motorräder, Boote und Flugzeuge; Industrielle Maschinen, die in der verarbeitenden Industrie verwendet werdend
Ebay schreibt dazu:
ALLE MATERIELLEN ARTIKEL SIND ABGESICHERT
Materielle eBay-Artikel, die sich verschicken lassen, sind durch den eBay-Käuferschutz bei Bezahlung mit PayPal abgesichert - mit Ausnahme von Fahrzeugen. Gemäß der PayPal-Käuferschutzrichtlinie fallen Dienstleistungen, Tickets und immaterielle Güter (z.B. per E-Mail zugesendete Kochrezepte und e-Books) nicht unter den eBay-Käuferschutz bei Bezahlung mit PayPal.
Demnach unterliegen immaterielle Güter, Dienstleistungen, Cash-Transaktionen (nur USA), Geschenkgutscheine, Flugtickets, Softwarelizenzen, Downloads usw. natürülich auch meine Pink Floyd Konzertkarten nicht dem Käuferschutz. Tolle Wurst, wie ich doch dieses Kleingedruckte verfluche

Gugsdu:
3. Anspruchsberechtigung.
Um den PayPal-Käuferschutz in Anspruch nehmen zu können, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein.
3.1 Der Käufer hat einen Artikel gekauft und mit PayPal bezahlt.
3.2 Der Artikel ist für den PayPal-Käuferschutz qualifiziert. Ob ein eBay Artikel für den PayPal-Käuferschutz qualifiziert ist, können
Sie auf der eBay-Artikelseite sehen. Dort finden Sie im Feld "Sicher kaufen" im oberen Bereich der Seite einen Hinweis, wenn der
Artikel für den PayPal-Käuferschutz qualifiziert ist.
3.3 Bei dem gekauften Artikel handelt es sich um einen materiellen Artikel, der versandt werden kann.
Die folgenden Artikel sind beispielsweise nicht durch den PayPal-Käuferschutz abgesichert:
Immaterielle Güter, Dienstleistungen, Cash-Transaktionen (nur USA), Geschenkgutscheine, Flugtickets, Softwarelizenzen,
Downloads und weitere nicht physische Güter sowie Sonderanfertigungen; Artikel, die nicht versandt werden, z.B. Fahrzeuge, einschließlich Autos, Motorräder, Boote und Flugzeuge; Industrielle Maschinen, die in der verarbeitenden Industrie verwendet werdend
Ebay schreibt dazu:
ALLE MATERIELLEN ARTIKEL SIND ABGESICHERT
Materielle eBay-Artikel, die sich verschicken lassen, sind durch den eBay-Käuferschutz bei Bezahlung mit PayPal abgesichert - mit Ausnahme von Fahrzeugen. Gemäß der PayPal-Käuferschutzrichtlinie fallen Dienstleistungen, Tickets und immaterielle Güter (z.B. per E-Mail zugesendete Kochrezepte und e-Books) nicht unter den eBay-Käuferschutz bei Bezahlung mit PayPal.
If it isn`t smokin it`s broken!



