Hallo, 
gerade habe ich mal meinen Yamaha-Ordner nach Tarrozzi durchsucht und
 das Gutachten (Hein Gericke) für eine 4L0 gefunden. Das Gutachten liegt mir 
als jpg-Dateien vor (2 MB) und kann gemailt werden. Die Fußrastenanlage 
habe ich mir letztens vom TÜV abnehmen lassen, das war kein Problem, 
aber wir in Hessen müssen seit Neustem bei Abnahmen nach §19 (2) ohne 
Teilegutachten eine Bestätigung vom Landkreis Marburg-Biedenkopf bei 
schaffen, die eine Eintragung in die Papiere ermöglicht (40,-). 
 
Wie ist das in anderen Bundesländern geregelt  
 
@Cafe-Racer: Wenn du das Gutachten schon hast, vergiss meine pn  
 
VG BBH